Sachverhalt:
Gebührensätze
Aus
der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2017 folgende Gebührensätze:
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Gebührensatz 2016 |
Gebührensatz 2017 |
Veränderung |
voraussichtl. Gebühren- Aufkommen |
|
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€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper-
/ Ruhrverbandsmitglieder |
2,03 |
2,12 |
+0,09 |
+4,4 |
160.750 |
Übrige
Benutzer (Kanalanschluss) |
3,34 |
3,36 |
+0,02 |
+0,6 |
4.331.850 |
Benutzer
mit abflusslosen Gruben |
16,81 |
16,46 |
- 0,35 |
- 2,1 |
24.050 |
Kleinkläranlagen
Grundgebühr |
4,76 |
4,93 |
+0,17 |
+3,6 |
2.200 |
Kleinkläranlagen
Entsorgungsgebühr |
22,48 |
24,22 |
+1,74 |
+7,7 |
10.650 |
Niederschlagswassergebühr |
|
|
|
|
|
Wupper-
/ Ruhrverbandsmitglieder |
1,16 |
1,24 |
+0,08 |
+6,9 |
139.250 |
Übrige
Benutzer (Kanalanschluss) |
1,29 |
1,31 |
+0,02 |
+1,6 |
3.663.400 |
Entwicklung
der Gebührensätze:
Kosten
/ Erlöse
Aus
der Vergleichsübersicht (Anlage 3) ist zu entnehmen, dass sich die Gesamtkosten
zum Vorjahr um rd. 406.000 € (rd. + 4,8 %) erhöhen. Die Verteilung auf
Schmutzwasser- (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) hat sich um 0,4
Prozentpunkte zugunsten der Schmutzwasserbeseitigung verändert:
SW 2016: 55,1 % 2017: 54,7 %
NW 2016: 44,9 % 2017: 45,3 %
Als
wesentlicher Kostenfaktor ist die dringend notwendige Reparatur des
Schwelme-Entlastungssammlers zu verzeichnen. Die Maßnahme erstreckt sich über
mehrere Teilbereiche und wird voraussichtliche Gesamtkosten von 600.000 €
verursachen. Um einen erheblichen Gebührenanstieg zu vermeiden, wird die
Abwicklung der Maßnahme über zwei Jahre geplant; für 2017 ist die Hälfte der
Kosten mit 300.000 € veranschlagt. Die neu zu aktivierenden Investitionen im
Kanalvermögen von rd. 2.300.000 € bewirken eine Steigerung der kalkulatorischen
Abschreibung und Verzinsung um rd. + 100.000 €. Durch Einrechnung von
Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren in Höhe von rd. 467.000 € (rd. + 295.000 €)
wird eine moderate Erhöhung der Gebührensätze erreicht.
Der
kalkulatorische Zinssatz beträgt gemäß Beschluss des Verwaltungsrates vom
21.06.2016 unverändert 5,25 %. Auf die Ausführungen in Vorlage Nr. 068/2016
wird verwiesen.
Auswirkungen
der Unter- und Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze, sowie
Erläuterungen zu den Kosten- und Erlösposten mit Abweichungen zum Vorjahr sind
in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt. Aus der
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und
Erlöse auf die einzelnen Sparten.
Bemessungsgrundlagen
Zur
Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich
veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an
Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrunde gelegt. Bei der
Schmutzwasserbeseitigung ist mit einer geringen Steigerung von rd. 5.000 m³
(rd. + 0,4 %) zu rechnen. Dies wirkt sich auf den Gebührensatz positiv mit 0,02
€ aus. Die Bemessungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr bleiben mit
rd. - 45 m² in etwa konstant. Eine Auswirkung auf den Gebührensatz ist nicht zu
verzeichnen.
Kleinkläranlagen
/ geschlossene Gruben
Aufgrund
des geringen Gebührenvolumens der Benutzer mit abflusslosen Gruben von unter 1
% am gesamten SW-Gebührenaufkommen wirken sich bereits geringe Mengen- und
Kostenveränderungen erheblich auf den Gebührensatz aus. Für 2017 ist mit einem
Rückgang der Bemessungsgrundlagen um ca. 14 % zu rechnen. Durch Reduzierung der
Kosten auf Basis der Ergebnisse 2015 um rd. 16 % wird der Gebührensatz des
Vorjahres leicht unterschritten.
Im
Bereich der Kleinkläranlagen ist eine Erhöhung der Fixkosten um rd. 5 % und
eine Erhöhung der Entsorgungskosten um rd. 4 % festzustellen. Durch
Berücksichtigung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren werden die
Gebührensätze für Grund- und Entsorgungsgebühr bei in etwa konstanten
Bemessungsgrundlagen geringfügig erhöht.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der
Musterhaushalt besteht aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von
200 m³. Die versiegelte Fläche beträgt 130 m².
Gemäß
Auswertung einer Statistik des BDEW
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. vom 03.08.15 betrug
der Jahreswasserverbrauch 2014 in Deutschland rd. 44 m³ je Einwohner. Die hier
dargestellten Durchschnittswerte basieren auf den Grundlagen des
Gebührenvergleichs des Bundes der
Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
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2016 |
2017 |
Veränderung |
Schmutzwasser |
668,00 € |
672,00 € |
+ 4,00 € |
Niederschlagswasser |
167,70 € |
170,30 € |
+ 2,60 € |
Abwasser
gesamt |
835,70 € |
842,30 € |
+ 6,60 € |
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2017 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.
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Der Vorstand gezeichnet Markus Flocke |