Betreff
Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg
a) Beschluss des Planugskonzeptes
b) Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel
Vorlage
157/2016
Aktenzeichen
FB 6
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

?

Die Stra?en Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg (sh. ?bersichtsplan Anlage 1) weisen schwere Fahrbahnsch?den auf und sind nahezu vollst?ndig in die schlechteste Zustandsklasse Nr. 5 eingestuft (sh. hierzu Anlage 2). Zur Erhaltung des Infrastrukturverm?gens ist eine nachhaltige Erneuerung geboten, die im Anschluss durch Beitr?ge refinanzierbar ist.

Im Rahmen der Etatgespr?che f?r das Haushaltsjahr 2016 wurde die von der Verwaltung erarbeitete Ma?nahmenplanung dem AUS vorgestellt. Die Erneuerung der Stra?en Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg war darin f?r die Jahre 2017 ff. als ein Bauprogramm vorgesehen. Die bereits im Jahr 2015 vorgesehene teilweise Fahrbahnerneuerung des Lausitzer Weges wurde zugunsten der nachhaltigen und wirtschaftlichen Erhaltung des Infrastrukturverm?gens verschoben und entsprechend im Haushalt 2016 ff dargestellt. Die Planungsleistungen zur Erneuerung der o. a. Stra?en sollten urspr?nglich in 2017 erfolgen und der technische Ausbau in den darauf folgenden drei Jahren.

In der ersten Jahresh?lfte 2016 trat die AVU an die Stadt heran und bat die Erneuerung vorzuziehen, da die Erneuerung aller Versorgungsleitungen im Tilsiter Weg dringend erforderlich ist und im Jahr 2017 erfolgen soll. Die Bauma?nahme der AVU wird voraussichtlich sechs bis sieben Monate dauern und es soll bereits im Januar 2017 begonnen werden. Eine abgestimmte Bauma?nahme mit der AVU ist aufgrund der m?glichen Kostenersparnis durch Nutzung der Synergieeffekte sinnvoll und erstrebenswert.

Der Glatzer Weg und der Tilsiter Weg gehen jeweils vom Ulmenweg ab und sind durch den Lausitzer Weg verbunden. Das Gesamtbild der Stra?en betrachtet ?hneln diese charakterlich einer Sackgasse, so dass dort lediglich Anliegerverkehr besteht. Eine separate Betrachtung des Tilsiter Weges ist aus vorgenannten Gr?nden nicht zielf?hrend.

Mit der Realisierung des Bauprogramms soll bereits in 2017 nach Abschluss der AVU-Arbeiten begonnen werden. Hierf?r sind Finanzmittel in H?he von 260.000 ? im st?dtischen Haushaltsplan f?r 2017 vorgesehen; eine Verpflichtungserm?chtigung ?ber eine weitere Summe von 1 Mio. ? erm?glicht die vollst?ndige Auftragsvergabe.

Planung

Alle drei Stra?en befinden sich innerhalb einer Tempo-30-Zone und sind reine Anliegerstra?en mit Sackgassencharakter. D. h. es findet keinerlei Durchgangsverkehr statt. Auf der n?rdlichen Stra?enseite weisen alle drei Stra?en ?berwiegend Gehwege mit einer Breite zwischen 1,00 m und 1,50 m im Bestand aus. Im ?bergang vom Glatzer Weg in den Lausitzer Weg und der ?stliche ?bergang vom Lausitzer Weg in den Tilsiter Weg sind aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten keine Gehwege vorhanden.

Die in Anliegerstra?en mit beidseitiger Bebauung ?blichen durchgehenden Gehwegbreiten von beidseitig 2,50 m sind planerisch und baulich nicht darstellbar. Ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich im niveaugleichen Mischfl?chenprinzip wurde gepr?ft und ist u. a. wegen der Oberfl?chenentw?sserung nicht zu empfehlen.

Deshalb wird vorgeschlagen, die drei Stra?en wie bisher, n?mlich mit Fahrbahnbreiten von jeweils ca. 5,50 m und Gehwegen einseitig auf der n?rdlichen Seite mit einer Breite von 1,50 m auszubauen. Dort wo es m?glich ist, soll der Gehweg auch breiter werden. Auf den s?dlichen Seiten befindet sich gegenw?rtig nahezu durchg?ngig eine Art ?Schrammbord?. Dieser grenzt den Verkehr gegen?ber den privaten Grundst?cken ab und wird im Rahmen der Bauma?nahme ebenfalls erneuert. Die Gehwege sowie die Schrammborde werden mit Rundbordsteinen? ausgestattet. Die Auftrittsh?he der Rundbordsteine soll 4 cm betragen und? die Gehwege und Schrammborde sollen den gleichen Aufbau wie die Fahrbahnen erhalten, damit diese im Begegnungsfall ?berfahren werden k?nnen. Somit sind weiterhin ein geregelter und sicherer Fu?g?ngerverkehr sowie Fahrbahnparken gew?hrleistet.

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung schl?gt vor, f?r die drei Stra?en sowohl die Stra?enentwurfsplanung als auch die Stra?enausf?hrungsplanung in diesem Jahr an ein externes Fachb?ro zu vergeben, damit nach Abschluss der AVU-Arbeiten der Baubeginn in 2017 gew?hrleistet werden kann. Die Stra?enausf?hrungsplanung soll allerdings erst nach Beteiligung der Anlieger/Grundst?ckseigent?mer unter Ber?cksichtigung evtl. vorgebrachter Anregungen gefertigt werden.


a)      Beschlussvorschlag f?r den AUS:

  1. Dem Plankonzept der Verwaltung zum Ausbau von Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg wird zugestimmt. Das Plankonzept soll den betroffenen Anliegern/Grundst?ckseigent?mern zur m?glichen Stellungnahme vorgestellt werden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stra?enentwurfsplanung und die Stra?enausf?hrungsplanung (gem?? HOAI) an ein externes Fachb?ro zu vergeben.
  3. Der AUS empfiehlt dem Rat, bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0246.785200 ?Bauprogramm Lausitzer Weg, Tilsiter Weg, Glatzer Weg? au?erplanm??ige Investitionsmittel in 2016 von 60.000 ? hierf?r bereitzustellen.

Die Deckung erfolgt ?ber Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0247.785200 ?Neue Mitte? in H?he von 30.000 ? und bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0232.785210 ?Ausbau Lindenstra?e? in H?he von 30.000 ?.

b)      Beschlussvorschlag f?r den Rat der Stadt Schwelm:

Der Rat stellt bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0246.785200 ?Bauprogramm Lausitzer Weg, Tilsiter Weg, Glatzer Weg? au?erplanm??ige Investitionsmittel in 2016 von 60.000 ? bereit.

Die Deckung erfolgt ?ber Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0247.785200 ?Neue Mitte? in H?he von 30.000 ? und bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0232.785210 ?Ausbau Lindenstra?e? in H?he von 30.000 ?.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

09.02.02 / 0246.785200

Bezeichnung

     Bauprogramm Lausitzer Weg, Tilsiter Weg, Glatzer Weg  

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend??

Investiv

Konsumtiv

??

Bedarf i. Haushaltsjahr

60.000

Folgekosten

     

Im Etat enthalten:

ja

nein

Deckungsvorschlag:

Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 09.02.02/0247.785200 ?Neue Mitte? in H?he von 30.000 ? und bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0232.785210 ?Ausbau Lindenstra?e? in H?he von 30.000 ?.

Die B?rgermeisterin

I.                    V.

??????????? gez. Schweinsberg

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