Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses der Städt. Sparkasse zu Schwelm aus dem Geschäftsjahr 2015
Vorlage
131/2016
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2015 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 621.113,86 EUR aus.

 

Über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) hat gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2  SpkG  der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu beschließen.

 

Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse zu Schwelm schlägt dem Rat vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 621.113,86 EUR

 

a)            in Höhe von 381.348,11 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) auszuschütten

-              davon Steuern:                                                 60.348,11 EUR                               

-              davon Nettoausschüttung:        321.000,00 EUR                                                              

b)           in Höhe von 239.765,75  EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse einzustellen.

 

In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag sollen  keine Beträge eingestellt werden.

 

Abweichend vom Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG  der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse und auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

Nach Auffassung der Verwaltung sind diese Kriterien im Rahmen des Gesamtabschlusses mit dem Verwendungsvorschlag erfüllt.

 

Im Haushaltsplan 2016 ist bei der Buchungsstelle 15.01.02.465100 -  Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und aus Beteiligungen - für das Jahr 2016 eine Gewinnausschüttung der Sparkasse in Höhe von 371.000 EUR vorgesehen.

 

Von der Brutto – Gewinnausschüttung (381.348,11 EUR) werden insgesamt 60.348,11 € einbehalten (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag), die an das Finanzamt abzuführen sind. Die Netto – Gewinnausschüttung von 321.000,00 € weicht vom Veranschlagungsbetrag ab.

 

Die Ertragssituation stellt sich wie folgt dar:

 

Netto-Gewinnausschüttung                      321.000,00 EUR

 

Veranschlagungsbetrag                            371.000,00 EUR

 

Minderertrag                                                                     - 50.000,00 EUR

 

Negative Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Schwelm ergeben sich nicht, da der Minderertrag an anderer Stelle kompensiert werden kann.

 

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden und ist zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Eine entsprechende Verwendung ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2016 durch die Stadt Schwelm sichergestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm in Höhe von insgesamt 621.113,86 EUR aus dem Geschäftsjahr 2015 wird

 

a)            in Höhe von 381.348,11 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet

-              davon Steuern:                                                 60.348,11 EUR                               

-              davon Nettoausschüttung:        321.000,00 EUR                                                              

b)           in Höhe von 239.765,75  EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse

           eingestellt.

 

In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag werden keine Beträge eingestellt.

 

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg