Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2015 weist einen
Jahresüberschuss in Höhe von 621.113,86 EUR aus.
Über die Verwendung
des Jahresüberschusses nach § 25 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen
(SpkG) hat gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2 SpkG
der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu beschließen.
Der Verwaltungsrat
der Städt. Sparkasse zu Schwelm schlägt dem Rat vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von 621.113,86 EUR
a) in Höhe von 381.348,11 EUR an den
Träger (Stadt Schwelm) auszuschütten
- davon Steuern: 60.348,11 EUR
- davon Nettoausschüttung: 321.000,00 EUR
b) in Höhe von 239.765,75 EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt.
Sparkasse einzustellen.
In die freie
Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag sollen
keine Beträge eingestellt werden.
Abweichend vom
Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung
des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder
ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über
die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung
im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse
und auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.
Nach Auffassung der
Verwaltung sind diese Kriterien im Rahmen des Gesamtabschlusses mit dem
Verwendungsvorschlag erfüllt.
Im Haushaltsplan
2016 ist bei der Buchungsstelle 15.01.02.465100 - Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und
aus Beteiligungen - für das Jahr 2016 eine Gewinnausschüttung der Sparkasse in
Höhe von 371.000 EUR vorgesehen.
Von der Brutto – Gewinnausschüttung (381.348,11 EUR) werden
insgesamt 60.348,11 € einbehalten (Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag), die an das Finanzamt abzuführen sind. Die Netto – Gewinnausschüttung von 321.000,00 € weicht vom
Veranschlagungsbetrag ab.
Die
Ertragssituation stellt sich wie folgt dar:
Netto-Gewinnausschüttung 321.000,00
EUR
Veranschlagungsbetrag 371.000,00 EUR
Minderertrag - 50.000,00 EUR
Negative
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Schwelm ergeben sich nicht, da der
Minderertrag an anderer Stelle kompensiert werden kann.
Der
Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden und ist zur
Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als
Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Eine entsprechende
Verwendung ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2016 durch die
Stadt Schwelm sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm in Höhe von insgesamt
621.113,86 EUR aus dem Geschäftsjahr 2015 wird
a) in Höhe von 381.348,11 EUR an den
Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet
- davon Steuern: 60.348,11 EUR
- davon Nettoausschüttung: 321.000,00 EUR
b) in Höhe von 239.765,75 EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt.
Sparkasse
eingestellt.
In die
freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag werden keine Beträge eingestellt.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |