Sachverhalt:
Die Verwaltung legt
hiermit den 2. Controllingbericht zu den Produktergebnissen für das Jahr 2016
mit Stand vom 31.03.2016 vor. Bezugsgröße sind die Etatansätze des in der
Ratssitzung vom 10.03.2016 verabschiedeten Haushalts.
Für den vorliegenden
Bericht wurde eine Zusammenstellung aller HHST mit einer Abweichung zwischen
Planansatz und der Hochrechnung des Rechnungsergebnisses (statische
Hochrechnung zum Jahresende) ab +/- 10.000 € als Grundlage für die Auswertung
erstellt.
Anmerkung:
Die weitere
Vorgehensweise wurde bereits im 1. Controllingbericht 2016 ausführlich
dargestellt, so dass diese nicht mehr wiederholt wird.
Auf Anregung des
Arbeitskreises Controlling wird eine weitere Spalte eingeführt, die eine
Bemerkung der Verwaltungsleitung aufnehmen soll. Diese Spalte ist in Form einer
„Sorgenampel“ dargestellt und zeigt an, ob die Abweichung bei dieser
betroffenen HHST aus Sicht der Verwaltung zu grundlegenden Auswirkungen auf das
Jahresergebnis führen könnte.
Ein grüner Kreis
symbolisiert: keine
Auswirkungen auf das Jahresergebnis
Ein gelber Kreis: neutral,
d.h. die Auswirkungen liegen im Toleranzbereich
Ein roter Kreis: große
Auswirkungen auf das Jahresergebnis
Nach Auswertung sämtlicher Daten ergibt sich folgender Stand:
Prognose zum Jahresende (Stand 31.03.2016)
Es wird mit einem Jahresergebnis von 1.109.401.80 € gerechnet.
Dies bedeutet – einschließlich der Entwicklung der Personalkosten – eine
Verbesserung von 760.596,80
€
Die
Verbesserungen sind in erster Linie auf die positive Entwicklung bei den
Gewerbesteuererträgen und den Mehrerträgen bei den Konzessionsabgaben zurück zu
führen. Weiterhin wirkt sich die restriktive Haushaltsführung unter den
Bedingungen des § 82 GO NRW positiv aus.
Es muss
berücksichtigt werden, dass das erste Quartal 2016 unter dem Einfluss der
Haushaltsführung nach § 82 GO NRW zu sehen ist und so in verschiedenen Fällen
eine Hochrechnung noch nicht aussagekräftig ist.
In dem
vorliegenden Bericht sind – wie bereits im Vormonat - die Prognosen für das
Produkt „Asyl“ herausgenommen worden, da aufgrund der unsicheren Rechtslage
eine Prognose sich schwierig gestaltet und von der Entwicklung der Fallzahlen
abhängig ist. Ähnlich verhält es sich im Produkt „Jugend“. Auch hier kann noch
keine valide Aussage getroffen werden, ob die Etatansätze für das Haushaltsjahr
auskömmlich sein werden. Aus diesem Grund wurde die jeweilige Prognose = Ansatz
gewählt. Damit erscheinen auch diese Haushaltsstellen nicht in der Tabelle. Im
Verlauf des 2. Quartals wird sich möglicherweise eine Tendenz abzeichnen, so
dass erste Prognosen auf Basis aktueller Entwicklungen möglich sein werden.
Die
Sorgenampel wird in den nächsten Bericht aufgenommen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |