Betreff
2. Controllingbericht zu Produktergebnissen 2016
Vorlage
078/2016
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt hiermit den 2. Controllingbericht zu den Produktergebnissen für das Jahr 2016 mit Stand vom 31.03.2016 vor. Bezugsgröße sind die Etatansätze des in der Ratssitzung vom 10.03.2016 verabschiedeten Haushalts.

 

Für den vorliegenden Bericht wurde eine Zusammenstellung aller HHST mit einer Abweichung zwischen Planansatz und der Hochrechnung des Rechnungsergebnisses (statische Hochrechnung zum Jahresende) ab +/- 10.000 € als Grundlage für die Auswertung erstellt.

 

Anmerkung:

Die weitere Vorgehensweise wurde bereits im 1. Controllingbericht 2016 ausführlich dargestellt, so dass diese nicht mehr wiederholt wird.

 

 

Auf Anregung des Arbeitskreises Controlling wird eine weitere Spalte eingeführt, die eine Bemerkung der Verwaltungsleitung aufnehmen soll. Diese Spalte ist in Form einer „Sorgenampel“ dargestellt und zeigt an, ob die Abweichung bei dieser betroffenen HHST aus Sicht der Verwaltung zu grundlegenden Auswirkungen auf das Jahresergebnis führen könnte.

 

Ein grüner Kreis symbolisiert:                    keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis

Ein gelber Kreis:                                                                             neutral, d.h. die Auswirkungen liegen im Toleranzbereich

Ein roter Kreis:                                                                 große Auswirkungen auf das Jahresergebnis

 

 

Nach Auswertung sämtlicher Daten ergibt sich folgender Stand:

Prognose zum Jahresende (Stand 31.03.2016)

Es wird mit einem Jahresergebnis von                 1.109.401.80   gerechnet.

Dies bedeutet – einschließlich der Entwicklung der Personalkosten – eine Verbesserung  von                                                               760.596,80

 

Die Verbesserungen sind in erster Linie auf die positive Entwicklung bei den Gewerbesteuererträgen und den Mehrerträgen bei den Konzessionsabgaben zurück zu führen. Weiterhin wirkt sich die restriktive Haushaltsführung unter den Bedingungen des § 82 GO NRW positiv aus.

 

Es muss berücksichtigt werden, dass das erste Quartal 2016 unter dem Einfluss der Haushaltsführung nach § 82 GO NRW zu sehen ist und so in verschiedenen Fällen eine Hochrechnung noch nicht aussagekräftig ist.

 

In dem vorliegenden Bericht sind – wie bereits im Vormonat - die Prognosen für das Produkt „Asyl“ herausgenommen worden, da aufgrund der unsicheren Rechtslage eine Prognose sich schwierig gestaltet und von der Entwicklung der Fallzahlen abhängig ist. Ähnlich verhält es sich im Produkt „Jugend“. Auch hier kann noch keine valide Aussage getroffen werden, ob die Etatansätze für das Haushaltsjahr auskömmlich sein werden. Aus diesem Grund wurde die jeweilige Prognose = Ansatz gewählt. Damit erscheinen auch diese Haushaltsstellen nicht in der Tabelle. Im Verlauf des 2. Quartals wird sich möglicherweise eine Tendenz abzeichnen, so dass erste Prognosen auf Basis aktueller Entwicklungen möglich sein werden.

Die Sorgenampel wird in den nächsten Bericht aufgenommen.

 


 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg