Sachverhalt:
Wie
seit 2010 praktiziert, wird dem Verwaltungsrat die Gelegenheit gegeben, im
Vorfeld der Gebührenkalkulationen über den kalkulatorischen Zinssatz zu
beraten.
Seit
2010 liegt der Zinssatz bei 5,25 % (2009: 5,5 %; 2008: 5,75 %).
Grundsätzlich
wird das Ziel verfolgt, die Gebührensätze möglichst konstant zu halten. Die
maßgebliche Stellschraube im Bereich der Stadtentwässerung ist der
kalkulatorische Zinssatz.
Die
jährliche Ermittlung eines durchschnittlichen Zinssatzes auf Basis der
Restnutzungsdauern des Kanalvermögens in Kombination mit den
Abzinsungszinssätzen gem. § 253 Abs. 2 HGB der Bundesbank für die verschiedenen
Laufzeiten ergab einen vertretbaren Zinssatz von 3,75 bis 4,25 %.
Der anhand der
tatsächlich in 2015 gezahlten Darlehenszinsen unter Berücksichtigung des
durchschnittlichen Darlehensbestandes 2015 ermittelte Zinssatz liegt bei 3,56
%.
Da sich eine Zinssatzveränderung auf das
Jahresergebnis und somit auf den möglichen Ausschüttungsbetrag für die Stadt
auswirkt, wird aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt eine
Zinssatzreduzierung derzeit nicht in Betracht gezogen.
Die
GPA empfiehlt in ihrem Bericht zur überörtlichen Prüfung der Stadt Schwelm,
eine „Anhebung der kalkulatorischen Verzinsung im Abwasserbereich [zu] prüfen“.
Die Stellungnahme der TBS zu dieser Empfehlung wurde der Niederschrift zur
Sitzung vom 15.03.2016 beigefügt. Der Vorstand und die kaufmännische Leitung
schließen sich der Empfehlung der GPA nicht an, da eine Erhöhung des
kalkulatorischen Zinssatzes bei der derzeitigen allgemeinen Zinsentwicklung und
den individuellen Darlehenszinssätzen der TBS sachlich nicht begründbar ist.
Für die Kalkulationen 2017 wird keine Veränderung des kalkulatorischen Zinssatzes vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Für die Gebührenkalkulationen 2017 wird ein kalkulatorischer Zinssatz von 5,25 % beschlossen.
Der Vorstand
gezeichnet
Markus Flocke