Sachverhalt:
Der
Haushaltssanierungsplan 2016 der Stadt Schwelm wurde am 26.01.2016 durch den
Rat beschlossen.
Eine Genehmigung
konnte seitens der Bezirksregierung Arnsberg bisher noch nicht ausgesprochen
werden.
Problematisch
stellen sich die bisher veranschlagten
Erträge und Aufwendungen im Asylbereich dar. Hierzu liegen zwischenzeitlich
weitere Unterlagen vor, die in die neuen Berechnungen einbezogen wurden.
Im Einzelnen handelt
es sich um:
- die nach Beschluss
des Haushaltssanierungsplans für 2016 bekannt gewordenen aktualisierten
Zuweisungen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) vom 24.02.2016 (siehe Anlage 1), sowie
die Vorgaben des
Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes
Nordrhein-Westfalen (MIK) vom 11.02.2016. Der Erlass ist als Anlage 2
beigefügt.
Auf Basis dieser
Unterlagen wurde am 07.03.2016 eine
Änderungsliste für das Produkt 05.03.01 – Hilfen für Asylbewerber – (siehe
beigefügte Anlage 3) erstellt.
Hinzu kommt eine
Neuberechnung der Gewerbesteuer auf Basis aktueller Veranlagungswerte.
Ebenfalls beigefügt ist die aktualisierte Haushaltssatzung (Anlage 4).
Der als Anlage 5
beigefügte Haushaltssanierungsplan 2016 – 2021 ist in Abstimmung mit der
Bezirksregierung überarbeitet und neu erstellt
worden.
Die Veränderungen
des Haushaltssanierungsplans 2016 ff. können aufgrund der noch nicht erteilten
Genehmigung im Rahmen eines Beitrittsbeschlusses gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Die in der
beigefügten Änderungsliste zum beschlossenen Haushalt 2016 (Anlage 3)
genannten Positionen sind in den
Haushaltsplan 2016 aufzunehmen.
Der Rat der Stadt
Schwelm beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und die
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Haushaltsjahr 2016 ff.
einschließlich aller in der Änderungsliste aufgeführten Positionen. Der
Stellenplan 2016 bleibt unverändert bestehen.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |