Sachverhalt:
Entwicklung Asylbereich (Stand 28.01.2016)
Fallzahlen
Stichtag Fälle Personenzahl
31.12.2013 60
91
31.12.2014 80 146
31.12.2015 279 530
28.01.2016 281 534
(davon 173 Kinder)
Die Zuweisungspraxis
im Jahr 2015 hat dazu geführt, dass einzelne Kommunen Ihre
Aufnahmeverpflichtung gemäß des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) nur
unzureichend erfüllt haben.
Ab dem 27.01.2016
wurde die Zuweisungspraxis dahingehend geändert, dass im Februar 2016 nur in
neun kreisfreie Städte zugewiesen wird; kreisangehörige Städte und Gemeinden
werden von Zuweisungen entlastet. Ob diese Verfahrensweise im März 2016 noch
aufrechterhalten werden kann, hängt von
der weiteren Zugangsent-wicklung ab.
Herkunftsländer
Syrien 176 Personen
Albanien 60 Personen
Irak 59 Personen
Afghanistan 42 Personen
Mazedonien 26 Personen
Serbien 24 Personen
Algerien 14 Personen
Iran 11 Personen
Bangladesch 9 Personen
Nigeria 9 Personen
Russ. Föderation
9 Personen
Kosovo 8 Personen
Pakistan 8 Personen
Sonstige (Armenien,
Eritrea, Ghana, Jordanien, Indien, Ägypten, Tadschikistan etc.)
Unterbringungssituation
Eine dezentrale
Unterbringung ist aufgrund der hohen Zuweisungen nur noch unter erschwerten
Bedingungen möglich.
Bisher wurden 83
Wohnungen im gesamten Stadtgebiet angemietet; weitere Anmietungen sind geplant,
gestalten sich aber schwierig; da der Leerstand nicht mehr so groß ist. Die
Unterbringung von männlichen Einzelpersonen ist weiterhin extrem problematisch,
da Vermieter Familien oder Ehepaare bevorzugen.
In der Turnhalle
Markgrafenstraße sind derzeit 26 Personen und in der Bergstraße 28 Personen untergebracht.
Das Gebäude
Kaiserstraße 69 wird derzeit für die Unterbringung von Flüchtlingen
hergerichtet.
Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung
Die für 2016 in
Aussicht gestellten Erträge aus der FlüAG-Pauschale werden die tatsächlichen
Aufwendungen im Asylbereich bei weitem nicht decken, da wiederum keine
Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten erfolgen wird.
Für den Haushaltsplan 2016 wird lediglich die Flüchtlingszahl akzeptiert, die
nach dem FlüAG-Schlüssel auf die jeweilige Kommune entfällt zzgl. einer 10 % Erhöhung. Landesweit darf eine Anzahl von 194.750
Flüchtlingen zugrunde gelegt werden. Für Schwelm darf
somit gem. Zuweisungsschlüssel
von 0,15008087 mit 292 zzgl. 10 % = 321 Flüchtlingen gerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Sozialausschuss nimmt die Vorlage Nr. 045/2016 zur Kenntnis.
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Die Bürgermeisterin
i.V. gez. Schweinsberg |