Sachverhalt:
Die Fraktion „Die Linke“ im Rat der Stadt Schwelm hat den als Anlage beigefügten und hier am 12.05.2015 eingegangenen Antrag eingereicht. Der Kernsatz des Antrags wird vorstehend als Beschlussvorschlag übernommen, um einen „Berichtsauftrag“ ergänzt und hiermit dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Erläuterungen der Verwaltung:
Die Begründung des Antrages der Fraktion „Die Linke“ berührt einige sozioökonomische und demografische Aspekte, die nicht nur die Stadt Schwelm im Einzelnen sondern auch Städte im Allgemeinen in negativer Hinsicht prägen. Aus diesem Grund wird bereits seit Jahrzehnten sowohl auf Bundesebene, aber auch auf Landesebene versucht, negativen Entwicklungen in Quartieren und Innenstädten entgegenzuwirken.
Auf Bund-Länderebene ist das Programm „Soziale Stadt“ entwickelt worden, das in NRW mittlerweile in 94 Stadtteilen und bundesweit in 600 Quartieren zum Einsatz kam.
Leitidee des Programms ist, vorhandene Kräfte zu mobilisieren, um
positive Veränderungsprozesse anzustoßen. Dabei sollen in den Quartieren
stabilisierende Entwicklungen und selbsttragende Prozesse in Gang gebracht
werden. Auf diese Art und Weise soll es
gelingen, dass die Bewohner dieser Gebiete Teil der städtischen
Gemeinschaft bleiben und die Stadtteile von sich heraus als Wohn-, Arbeits- und
Lebensraum attraktiv und lebenswert bleiben.
Die wesentlichen Aspekte der
Programmphilosophie der Sozialen Stadt NRW sind:
·
Anknüpfen an die
Ressourcen vor Ort
·
Soziale Stadt als
Plattform verschiedener Handlungsbereiche und Finanzierungsquellen
·
Aktivierung und
Partizipation
·
Nachhaltige Veränderung
durch Verstetigung und Imageverbesserung
·
Klares Bekenntnis zu
einem gemeinsamen Ziel
Neben den
Maßnahmen der Sozialen Stadt bilden die Stärkung von Innenstädten und
Ortsteilzentren, die Anpassung der städtebaulichen Strukturen an die
Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft sowie der Denkmalschutz die
Schwerpunkte für den Einsatz der Finanzhilfen, um Städte und Gemeinden
nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und dem
entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben. Zur
Verwirklichung dieses Förderziels hat der Bund folgende Programmbereiche
geschaffen, zu denen entsprechende Bund-Länderprogramme bestehen:
·
Soziale Stadt –
Investitionen im Quartier
·
Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren
·
Städtebaulicher
Denkmalschutz
·
Kleinere Städte und
Gemeinden
In der Anlage 2
ist der detaillierte Ablauf eines potentiellen Projektes „Soziale Stadt“ von
der Aufnahme in das Programm über die Umsetzung bis hin zur Verstetigung
dargelegt.
In der Grafik ist
deutlich der relative Aufwand ablesbar, den eine Gemeinde zu leisten hat, um in
das Förderprogramm zu gelangen
(Fundierte Problemanalyse, integriertes gebietsbezogenes Entwicklungskonzept).
Gerade zur
Bewältigung dieser Vorleistungen ist das „Städtenetz Soziale Stadt“ gegründet
worden, indem sich Kommunen organisiert haben, die sich im Bund Länder Programm
engagieren. Das Netzwerk beschäftigt sich mit praktischen Fragen, die im Rahmen
der Konzipierung und Umsetzung der Integrierten Handlungsprogramme auftreten.
Die Anlage 3
beschreibt anhand eines Flyers dieses Städtenetz Soziale Stadt NRW, in der
Anlage 4 sind die Vereinbarungen
dargelegt, aufgrund derer sich die Städte zusammengeschlossen haben.
Der Antrag der
Fraktion „Die Linke“ bezieht sich in erster Linie auf den demografischen
Gesichtspunkt, der in der Schwelmer Gesellschaft Anlass zur Besorgnis gibt. Der
Aspekt muss aus der Sicht der Verwaltung bestätigt werden, ist doch ein
Abnehmen der Bevölkerung und deren Überalterung zweifelsohne festzustellen. Die
fundierte Problemanalyse muss über diesen Gesichtspunkt hinaus eruieren, inwieweit
für das Schwelmer Stadtgebiet Handlungsnotwendigkeiten abgeleitet werden
können, um ggf. eines der o.g. Bund-Länder-Programme zum Ansatz zu bringen zu
können. Aus Sicht der Verwaltung und überschlägig betrachtet, könnte das mit
dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ am ehesten der Fall sein. Die
teilweise erheblichen Leerstände in Teilbereichen des Zentralen
Versorgungsbereiches und in den Nahversorgungszentren könnten so
Anknüpfungspunkte für gezielte Einzelmaßnahmen sein. Außerdem ist denkbar, dass
unterschiedliche Wohnviertel im Stadtgebiet in Zusammenarbeit mit den
Wohnungsgenossenschaften ins Visier genommen werden.
(a) Verbesserung
der Wohnverhältnisse,
(b) Einleitung
neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten einschließlich Modellvorhaben zur Stärkung
der lokalen Ökonomie (z. B. durch Gründerzentren),
(c) Schaffung und
Sicherung der Beschäftigung auf lokaler Ebene,
(d) Verbesserung
der sozialen Infrastruktur, insbesondere für junge Menschen,
(e) Verbesserung
des Angebotes an bedarfsgerechten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten und
Modellvorhaben zur Verbesserung von Schul- und Bildungsabschlüssen,
(f) Integration von
Migrantinnen und Migranten einschließlich Modellvorhaben zum Zweck des
Spracherwerbs,
(g) Maßnahmen für
eine sichere Stadt,
(h) Umweltentlastung,
(i) Öffentlicher
Personennahverkehr,
(j)
Wohnumfeldverbesserung,
(k)
Stadtteilkultur,
(l) Freizeit
einschließlich Modellvorhaben zur Betreuung von Jugendlichen in der Freizeit.
Zuwendungsfähig
sind die Ausgaben, die den Gemeinden entstehen.
Die in unserer
Gesellschaft vorhandenen und zu bewältigenden Defizite sind, wie bereits oben
genannt, äußerst vielschichtig und müssen aus interschiedlichsten Richtungen
angegangen werden. Es wurde bereits auch darauf hingewiesen, dass dabei auf
vorhandene Kräfte zurückgegriffen werden kann und muss.
In diesem
Zusammenhang möchte die Verwaltung auf das gemeinsame Projekt der Städte
Gevelsberg Ennepetal Schwelm hinweisen, das die AWO EN mit der Thematik „Jugend
stärken im Quartier“ beauftragt hat. Im vergangenen Jahr wurde in der Moltkestraße 24 ein Büro
dieses Projektes eröffnet.
Vorbemerkungen zur Vorlage 191/2015/2
Die hier in
Rede stehende Angelegenheit ist im vergangenen Jahr mit den Vorlagen 191/2015
und 191/2015/1 beraten worden. Während der Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung die Vorlage 191/2015 in seiner Sitzung am 29.09.2015 befürwortend weiterleitete, haben
der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19.11.2015 und der Rat der Stadt
Schwelm in seiner Sitzung am 29.11.2015 die Vorlage 191/2015/1 jeweils vertagt.
Die Regelungen des Programms „Session“ erfordern in diesem Fall die
Verfertigung einer neuen Vorlage, um die Thematik dem nächsten Sitzungszug
zuzuleiten. Zur Herstellung des Zusammenhanges ist diese neue erforderliche
Vorlage als 191/2015/2 angelegt worden. Der Beschlussvorschlag und der
Sachverhalt sind unverändert. Die
Anlagen sind um Anlage 1.1 (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 26.11.2015)
ergänzt worden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Stadt Schwelm wird aufgefordert, ab Jan. 2016 mit den Planungen für ein umfassendes Quartier-/Stadtteilmanagement zu beginnen. Der AUS wird über die Planungsergebnisse unterrichtet.
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann