Betreff
Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen
Vorlage
022/2016
Aktenzeichen
FB 4.3 Ps
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

?

Erstmals zum Schuljahr 2013/14 wurde die Bildung von Eingangsklassen an den Schwelmer Grundschulen eine H?chstzahl f?r die Klassenbildung auf kommunaler Ebene eingef?hrt. Gem. ? 46 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) legt der Schultr?ger die H?chstzahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Schulen fest.

Gem?? ? 6 a der Verordnung zur Ausf?hrung des ? 93 Abs. 2 SchulG vom 18.03.2005, zuletzt ge?ndert durch Verordnung vom 13.05.2013, betr?gt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen f?r jahrgangsbezogenen und jahrgangs?bergreifenden Unterricht bei einer Sch?lerzahl von:

-          Bis zu 29 Anmeldungen?????? =???????????? eine Klasse

-          30 bis 56 Anmeldungen?????? =???????????? zwei Klassen

-          57 bis 81 Anmeldungen?????? =???????????? drei Klassen

-          82 bis 104 Anmeldungen??? =???????????? vier Klassen

-          105 bis 125 Anmeldungen? =???????????? f?nf Klassen

-          126 bis 150 Anmeldungen=?????????????? sechs Klassen

Es gilt die Bandbreite von 15 bis 29. Die Zahl der zu bildenden Klassen kann aus p?dagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gr?nden unterschritten werden. Eine ?berschreitung ist nur zul?ssig, sofern es sich um die einzige Grundschule einer Gemeinde handelt, diese mehr als einen Standort hat und die nach der kommunalen Klassenrichtzahl ermittelte H?chstzahl f?r die zu bildenden Eingangsklassen nicht ?berschritten wird. Gebildete Klassen werden grunds?tzlich unabh?ngig von sp?ter eintretenden Sch?lerzahlver?nderungen fortgef?hrt. In besonderen Ausnahmef?llen kann die Schulaufsichtsbeh?rde zulassen, dass Klassen in der Fortf?hrung zusammengelegt oder geteilt werden, wenn dies aus p?dagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gr?nden erforderlich wird.

Im Gebiet eines Schultr?gers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht ?berschreiten. F?r die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Sch?lerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die H?chstzahl der bildenden Eingangsklassen wie folgt zu runden:

-          Ist der Richtwert kleiner als 15, wird auf die dar?ber liegende ganze Zahl aufgerundet

-          Ist der Richtwert gr??er als 15 und kleiner als 30, wird ein Zahlenbruchteil unter 0,5 auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet und ein Zahlenbruchteil ab 0,5 auf die dar?ber liegende? ganze Zahl aufgerundet,

-          Ist der Richtwert gr??er als 30, wird die darunter liegende ganze Zahl abgerundet

F?r die Schwelmer Grundschulen ergibt sich folgender Klassenrichtwert:

Anzumeldende Kinder? insgesamt: 218 ( Stand 01.10.15)? : 23 =??????????????? 9,478, aufgerundet 10 Klassen

Danach k?nnen f?r das kommende Schuljahr 10 Eingangsklassen an Grundschulen gebildet werden.

Folgende Anmeldezahlen liegen an den Schwelmer Grundschulen f?r das Schuljahr 2016/17 vor (Stand:15.12.2015)

Anmeldungen

Zu bildende Klassen

Vom Rat festgelegte Z?gigkeit

Grundschule Nordstadt

40

2

2-z?gig

Grundschule Engelbertstra?e

75

3

3-z?gig

Grundschule L?ndchenweg

71

3

4-z?gig

Kath. GS. St. Marien

32

2

2-z?gig

Dies ergibt insgesamt 10 Eingangsklassen, die zun?chst wie vorstehend in den jeweiligen Schulen gebildet werden sollen. Dies entspricht auch der Zahl der Eingangsklassen im Schuljahr 2015/16.

Da die Klassenkapazit?ten ausreichen, werden voraussichtlich keine Kinder abgewiesen.

Die endg?ltigen Aufnahmen erfolgen Mitte Februar 2015.


Beschlussvorschlag:

?

Die Vorlage 022/2016 wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend??

Investiv

Konsumtiv

??

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

Im Etat enthalten:

ja

nein

Deckungsvorschlag:

?

Die B?rgermeisterin

In Vertretung
gez. Schweinsberg

?