Sachverhalt:
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Erstmals zum Schuljahr 2013/14 wurde die Bildung von Eingangsklassen
an den Schwelmer Grundschulen eine H?chstzahl f?r die Klassenbildung auf
kommunaler Ebene eingef?hrt. Gem. ? 46 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) legt der
Schultr?ger die H?chstzahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die
einzelnen Schulen fest.
Gem?? ? 6 a der Verordnung zur Ausf?hrung des ? 93 Abs. 2 SchulG vom
18.03.2005, zuletzt ge?ndert durch Verordnung vom 13.05.2013, betr?gt die
Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen f?r jahrgangsbezogenen und
jahrgangs?bergreifenden Unterricht bei einer Sch?lerzahl von:
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Bis zu 29 Anmeldungen?????? =???????????? eine Klasse
-
30 bis 56 Anmeldungen?????? =???????????? zwei
Klassen
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57 bis 81 Anmeldungen?????? =???????????? drei
Klassen
-
82 bis 104 Anmeldungen??? =???????????? vier Klassen
-
105 bis 125 Anmeldungen? =???????????? f?nf
Klassen
-
126 bis 150 Anmeldungen=?????????????? sechs Klassen
Es gilt die Bandbreite von 15 bis 29. Die Zahl der zu bildenden
Klassen kann aus p?dagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gr?nden
unterschritten werden. Eine ?berschreitung ist nur zul?ssig, sofern es sich um
die einzige Grundschule einer Gemeinde handelt, diese mehr als einen Standort
hat und die nach der kommunalen Klassenrichtzahl ermittelte H?chstzahl f?r die
zu bildenden Eingangsklassen nicht ?berschritten wird. Gebildete Klassen werden
grunds?tzlich unabh?ngig von sp?ter eintretenden Sch?lerzahlver?nderungen
fortgef?hrt. In besonderen Ausnahmef?llen kann die Schulaufsichtsbeh?rde
zulassen, dass Klassen in der Fortf?hrung zusammengelegt oder geteilt werden,
wenn dies aus p?dagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gr?nden
erforderlich wird.
Im Gebiet eines Schultr?gers darf die Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht ?berschreiten. F?r die
Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Sch?lerzahl der zu
bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine
ganze Zahl, ist die H?chstzahl der bildenden Eingangsklassen wie folgt zu
runden:
-
Ist der Richtwert kleiner als 15, wird auf die
dar?ber liegende ganze Zahl aufgerundet
-
Ist der Richtwert gr??er als 15 und kleiner als
30, wird ein Zahlenbruchteil unter 0,5 auf die darunter liegende ganze Zahl
abgerundet und ein Zahlenbruchteil ab 0,5 auf die dar?ber liegende? ganze Zahl aufgerundet,
-
Ist der Richtwert gr??er als 30, wird die
darunter liegende ganze Zahl abgerundet
F?r die Schwelmer Grundschulen ergibt sich folgender Klassenrichtwert:
Anzumeldende Kinder? insgesamt:
218 ( Stand 01.10.15)? : 23 =??????????????? 9,478, aufgerundet 10 Klassen
Danach k?nnen f?r das kommende Schuljahr 10 Eingangsklassen an
Grundschulen gebildet werden.
Folgende Anmeldezahlen liegen an den Schwelmer Grundschulen f?r das
Schuljahr 2016/17 vor (Stand:15.12.2015)
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Anmeldungen |
Zu bildende Klassen |
Vom Rat festgelegte
Z?gigkeit |
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Grundschule Nordstadt |
40 |
2 |
2-z?gig |
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Grundschule Engelbertstra?e |
75 |
3 |
3-z?gig |
|
Grundschule L?ndchenweg |
71 |
3 |
4-z?gig |
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Kath. GS. St. Marien |
32 |
2 |
2-z?gig |
Dies ergibt insgesamt 10 Eingangsklassen, die zun?chst wie vorstehend
in den jeweiligen Schulen gebildet werden sollen. Dies entspricht auch der Zahl
der Eingangsklassen im Schuljahr 2015/16.
Da die Klassenkapazit?ten ausreichen, werden voraussichtlich keine
Kinder abgewiesen.
Die endg?ltigen Aufnahmen erfolgen Mitte Februar 2015.
Beschlussvorschlag:
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Die Vorlage
022/2016 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Produkt Nr. |
Bezeichnung
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend?? |
Investiv |
Konsumtiv ?? |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
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Im Etat
enthalten:
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ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
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Die B?rgermeisterin
In Vertretung |
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