Stellungnahme der Stadt Schwelm im Beteiligungsverfahren der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
Sachverhalt:
Vorbemerkungen
Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Aufstellungsbeschluss für den
neuen Landesentwicklungsplan (LEP) gefasst. Dieser LEP befasst sich mit den
Themen Siedlungsraum, Freiraum, Verkehr- und technische Infrastruktur, Rohstoff
und Energieversorgung. Das Planverfahren wird auf der Grundlage des
Raumordnungsgesetzes (ROG) durchgeführt,
das in § 10 Abs. 1 und 2 vorsieht, dass die berührte Öffentlichkeit und die
berührten öffentlichen Stellen über die Planinhalte zu unterrichten sind und
sie Gelegenheit zur Stellungnahme haben.
Erstes Beteiligungsverfahren
Das erste Beteiligungsverfahren zur geplanten Neuaufstellung des LEP
wurde in der Zeit vom 30.08.2013 bis zu 28.02.2014 durchgeführt. Auch die Stadt
Schwelm hatte als öffentliche Stelle Gelegenheit, eine Stellungnahme in diesem
Verfahrensschritt abzugeben. Mit der Berichtsvorlage Nr. 183/2013 wurde der
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 05.11.2013 über
das Verfahren informiert.
Die Stadt Schwelm befindet sich mit der Kreisverwaltung und den anderen
Kreisangehörigen Städten in einem sogenannten „Planernetzwerk“. Dieses
Planernetzwerk ist auf Kreisebene ins Leben gerufen worden, um bei regionalen
Themen, die über den lokalen Bereich hinausreichen, für Stellungnahmen und
andere Erarbeitungen gebündelten Sachverstand aufzuwenden und vor allem, mit einer
abgestimmten Haltung aufzutreten.
Das Planernetzwerk hat im Rahmen der ersten Beteiligung zur
Neuaufstellung des LEP eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, die darüber
hinaus noch mit den anderen Kreisen und kreisfreien Städten des Regionalverbandes
Ruhr inhaltlich abgestimmt war. Diese gemeinsame Stellungnahme (Positionspapier
der Städteregion Ruhr 2030) kommentierte
den Entwurf zum LEP zu erhebliche Teilen im Konsens, übte jedoch teilweise
Kritik an der geplanten Neuausrichtung der Siedlungsentwicklung. Die Kommunen
im Ballungsraum Ruhrgebiet sahen bei der geplanten restriktiven
Siedlungsflächenbedarfszuweisung und vor allem bei deren Ermittlung ihre Möglichkeiten eingeschränkt, negativen
demografischen Entwicklungen entgegenzuwirken. Um entsprechende Änderungen
wurde in der gemeinsamen Stellungnahme ersucht.
Mit der Sitzungsvorlage 246/2013 wurde das Positionspapier dem AUS am
14.01.2014, dem Hauptausschuss am 23.01.2014 und dem Rat am 30.01.2013 zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Diese gemeinsame Stellungnahme des
Kreises sollte dann auch als Stellungnahme der Stadt Schwelm an die
Staatskanzlei gerichtet werden.
Die Entscheidungen zu den Tagesordnungspunkten wurden jeweils
vertagt. Neben der Vertagung des
Tagungsordnungspunktes in der Sitzung des Rates
am 30.01.2014 in die nächste Ratssitzung wurde außerdem bestimmt, dass
eine Dringlichkeitsentscheidung vorbereitet werden sollte. Zur Vorbereitung
dieser Dringlichkeitsentscheidung wurden die Fraktionen gebeten, sich zum
Sachverhalt zu äußern.
Mit E-Mail vom 26.02.2014 wurde den Fraktionen mitgeteilt, dass aus
verschiedenen Fraktionen sehr
unterschiedliche Stellungnahmen eingegangen waren, und aus diesen keine
gemeinsame Beschlussfassung für eine Dringlichkeitsentscheidung abzuleiten war.
Aus diesem Grunde konnte die Stadt Schwelm keine Stellungnahme im ersten
Beteiligungsverfahren gem. § 10 Abs. 1
und 2 ROG abgeben.
Zweites augenblickliches
Beteiligungsverfahren
Mit Schreiben vom 08.10.2015, hier eingegangen am 13.10.2015 unter Fristsetzung
bis zum 15.01.2016 wurde das zweite Beteiligungsverfahren eingeleitet. Auch in
diesem Fall ist der Stadt Schwelm, wie auch den anderen berührten öffentlichen
Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Verfahrensunterlagen können
auf der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen eingesehen und
heruntergeladen werden (https://land.nrw/de/thema/landesplanung).
Die Stadt Schwelm hat sich wiederum im Planernetzwerk an der Verfassung
einer gemeinsamen Stellungnahme beteiligt. Diese Stellungnahme hat die Stadt
Schwelm am 12.01.2016 erreicht.
Die gemeinsame Stellungnahme, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt
ist, stimmt dem Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes im
Grundsatz zu. Strittige Punkte, wie im
ersten Beteiligungsverfahren sind im vorliegenden Entwurf nicht erkennbar, da den Anregungen aus dem
ersten Beteiligungsverfahren im Grundsatz gefolgt wurde.
Die Verwaltung hat sich mit der Staatskanzlei in Verbindung gesetzt und
mitgeteilt, dass die Stellungnahme nicht
fristgerecht abgegeben werden kann. Die Staatskanzlei hat daraufhin einer
planungsrechtlichen Stellungnahme „unter Vorbehalt“ zugestimmt.
In der Fristsetzung wurde die am 14.12.2015 durch den Kreistag einstimmig
beschlossene Stellungnahme unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates am
10.03.2016 an die Staatskanzlei versandt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Schwelm schließt sich inhaltlich
der Stellungnahme des
Ennepe-Ruhr-Kreises zum Entwurf des Landes-entwicklungsplanes (LEP) Nordrhein-Westfalen an und trägt diese in
ihrem Namen bei der Staatskanzlei vor.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |