Betreff
Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW
Stellungnahme der Stadt Schwelm im Beteiligungsverfahren der öffentlichen Stellen gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
Vorlage
019/2016
Aktenzeichen
FB 6.1 / StEB / Le
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Vorbemerkungen

Die Landesregierung hat am 25.06.2013 den Aufstellungsbeschluss für den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) gefasst. Dieser LEP befasst sich mit den Themen Siedlungsraum, Freiraum, Verkehr- und technische Infrastruktur, Rohstoff und Energieversorgung. Das Planverfahren wird auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes (ROG)  durchgeführt, das in § 10 Abs. 1 und 2 vorsieht, dass die berührte Öffentlichkeit und die berührten öffentlichen Stellen über die Planinhalte zu unterrichten sind und sie Gelegenheit zur Stellungnahme haben.

 

Erstes Beteiligungsverfahren

Das erste Beteiligungsverfahren zur geplanten Neuaufstellung des LEP wurde in der Zeit vom 30.08.2013 bis zu 28.02.2014 durchgeführt. Auch die Stadt Schwelm hatte als öffentliche Stelle Gelegenheit, eine Stellungnahme in diesem Verfahrensschritt abzugeben. Mit der Berichtsvorlage Nr. 183/2013 wurde der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 05.11.2013 über das Verfahren informiert.

 

Die Stadt Schwelm befindet sich mit der Kreisverwaltung und den anderen Kreisangehörigen Städten in einem sogenannten „Planernetzwerk“. Dieses Planernetzwerk ist auf Kreisebene ins Leben gerufen worden, um bei regionalen Themen, die über den lokalen Bereich hinausreichen, für Stellungnahmen und andere Erarbeitungen gebündelten Sachverstand aufzuwenden und vor allem, mit einer abgestimmten Haltung aufzutreten.

 

Das Planernetzwerk hat im Rahmen der ersten Beteiligung zur Neuaufstellung des LEP eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet, die darüber hinaus noch mit den anderen Kreisen und kreisfreien Städten des Regionalverbandes Ruhr inhaltlich abgestimmt war. Diese gemeinsame Stellungnahme (Positionspapier der Städteregion Ruhr 2030)  kommentierte den Entwurf zum LEP zu erhebliche Teilen im Konsens, übte jedoch teilweise Kritik an der geplanten Neuausrichtung der Siedlungsentwicklung. Die Kommunen im Ballungsraum Ruhrgebiet sahen bei der geplanten restriktiven Siedlungsflächenbedarfszuweisung und vor allem bei deren Ermittlung ihre  Möglichkeiten eingeschränkt, negativen demografischen Entwicklungen entgegenzuwirken. Um entsprechende Änderungen wurde in der gemeinsamen Stellungnahme ersucht.

 

Mit der Sitzungsvorlage 246/2013 wurde das Positionspapier dem AUS am 14.01.2014, dem Hauptausschuss am 23.01.2014 und dem Rat am 30.01.2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Diese gemeinsame Stellungnahme des Kreises sollte dann auch als Stellungnahme der Stadt Schwelm an die Staatskanzlei gerichtet werden.

Die Entscheidungen zu den Tagesordnungspunkten wurden jeweils vertagt.  Neben der Vertagung des Tagungsordnungspunktes in der Sitzung des Rates  am 30.01.2014 in die nächste Ratssitzung wurde außerdem bestimmt, dass eine Dringlichkeitsentscheidung vorbereitet werden sollte. Zur Vorbereitung dieser Dringlichkeitsentscheidung wurden die Fraktionen gebeten, sich zum Sachverhalt zu äußern.

Mit E-Mail vom 26.02.2014 wurde den Fraktionen mitgeteilt, dass aus verschiedenen Fraktionen sehr  unterschiedliche Stellungnahmen eingegangen waren, und aus diesen keine gemeinsame Beschlussfassung für eine Dringlichkeitsentscheidung abzuleiten war. Aus diesem Grunde konnte die Stadt Schwelm keine Stellungnahme im ersten Beteiligungsverfahren gem. § 10 Abs.  1 und 2 ROG abgeben.

 

Zweites augenblickliches Beteiligungsverfahren

Mit Schreiben vom 08.10.2015, hier eingegangen am 13.10.2015 unter Fristsetzung bis zum 15.01.2016 wurde das zweite Beteiligungsverfahren eingeleitet. Auch in diesem Fall ist der Stadt Schwelm, wie auch den anderen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Verfahrensunterlagen können auf der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen eingesehen und heruntergeladen werden (https://land.nrw/de/thema/landesplanung).

Die Stadt Schwelm hat sich wiederum im Planernetzwerk an der Verfassung einer gemeinsamen Stellungnahme beteiligt. Diese Stellungnahme hat die Stadt Schwelm am 12.01.2016 erreicht.

Die gemeinsame Stellungnahme, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, stimmt dem Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes im Grundsatz zu.   Strittige Punkte, wie im ersten Beteiligungsverfahren sind im vorliegenden Entwurf  nicht erkennbar, da den Anregungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren im Grundsatz gefolgt wurde.

 

Die Verwaltung hat sich mit der Staatskanzlei in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, dass die  Stellungnahme nicht fristgerecht abgegeben werden kann. Die Staatskanzlei hat daraufhin einer planungsrechtlichen Stellungnahme „unter Vorbehalt“ zugestimmt.

 

In der Fristsetzung wurde die am 14.12.2015 durch den Kreistag einstimmig beschlossene Stellungnahme unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates am 10.03.2016 an die Staatskanzlei versandt. 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schwelm schließt sich inhaltlich der Stellungnahme des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Entwurf des Landes-entwicklungsplanes (LEP)  Nordrhein-Westfalen an und trägt diese in ihrem Namen bei der Staatskanzlei vor.

 

 


 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann