Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.11.2015 beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e.
V. die Freigabe von drei Verkaufssonntagen für das Jahr 2016. Freigegeben
werden sollen die Sonntage 20.05.2016 und 02.10.2016 in Verbindung mit den dann
stattfindenden Trödelmärkten, so wie der 11.12.2016 in Verbindung mit dem 3.
Advent (Anlage 1).
Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen
Ordnungsbehörden jährlich vier Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche
Verordnung freigeben. Die Öffnungszeit darf jeweils fünf Stunden nicht
überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Von
der Freigabe der Sonn- und Feiertage sind 3 Adventssonntage, der 1. und 2.
Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im
Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgenommen. In der Adventszeit sind drei
Sonntage von der Freigabe ausgenommen, so dass maximal ein Verkaufssonntag in
der Adventszeit freigegeben werden kann.
Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für die Freigabe dieser
verkaufsoffenen Sonntage als erfüllt an.
Im Hinblick auf die mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den
Arbeitnehmerschutz und in die
verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe wurden
frühzeitig die Interessenverbände um Stellungnahme zu den Vorhaben gebeten. Die
Stellungnahmen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen und
der Katholischen Kirche (St. Marien in Schwelm) liegen vor und sind der Vorlage
beigefügt (Anlagen 5 und 6). Diese Stellen befürworten die Vorhaben bzw.
haben keine Einwände gegen die Sonntagsöffnung.
Die Stellungnahmen der Evangelische Kirchengemeinde Schwelm und der
Gewerkschaft VER.DI liegen ebenfalls vor (Anlagen 3 und 4). Diese lehnen
die beantragten Öffnungszeiten ab.
Seitens der Handwerkskammer Dortmund und des Einzelhandelsverbandes
erfolgte keine Rückmeldung.
Nach Abwägung der Interessen schlägt die Verwaltung vor, die
verkaufsoffenen Sonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung zuzulassen.
Der Rat hat in den vergangenen Jahren die Freigabe von drei
Verkaufssonntagen beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Die beiliegende
„Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen
Sonntagen“ wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |