Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in 2016
Vorlage
015/2016
Aktenzeichen
5.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.11.2015 beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V. die Freigabe von drei Verkaufssonntagen für das Jahr 2016. Freigegeben werden sollen die Sonntage 20.05.2016 und 02.10.2016 in Verbindung mit den dann stattfindenden Trödelmärkten, so wie der 11.12.2016 in Verbindung mit dem 3. Advent (Anlage 1).

 

Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden jährlich vier Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Öffnungszeit darf jeweils fünf Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Von der Freigabe der Sonn- und Feiertage sind 3 Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgenommen. In der Adventszeit sind drei Sonntage von der Freigabe ausgenommen, so dass maximal ein Verkaufssonntag in der Adventszeit freigegeben werden kann.

Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für die Freigabe dieser verkaufsoffenen Sonntage als erfüllt an.

 

Im Hinblick auf die mit der Freigabe verbundenen Eingriffe in den Arbeitnehmerschutz und in die  verfassungsrechtlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe wurden frühzeitig die Interessenverbände um Stellungnahme zu den Vorhaben gebeten. Die Stellungnahmen der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen und der Katholischen Kirche (St. Marien in Schwelm) liegen vor und sind der Vorlage beigefügt (Anlagen 5 und 6). Diese Stellen befürworten die Vorhaben bzw. haben keine Einwände gegen die Sonntagsöffnung.

Die Stellungnahmen der Evangelische Kirchengemeinde Schwelm und der Gewerkschaft VER.DI liegen ebenfalls vor (Anlagen 3 und 4). Diese lehnen die beantragten Öffnungszeiten ab.

Seitens der Handwerkskammer Dortmund und des Einzelhandelsverbandes erfolgte keine Rückmeldung.

 

Nach Abwägung der Interessen schlägt die Verwaltung vor, die verkaufsoffenen Sonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung zuzulassen.

Der Rat hat in den vergangenen Jahren die Freigabe von drei Verkaufssonntagen beschlossen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen“ wird beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg