Sachverhalt:
In den Sommerferien und in den Herbstferien fand je eine Ferienfreizeit des Jugendamtes statt:
a)
außerörtliche Ferienfreizeit in Damm -Pfarrhaus
Damm- in Mecklenburg-Vorpommern in der Zeit vom 26.07. bis 9.08.2015 für Kinder
von 10 – 14 Jahren.
b)
außerörtliche Ferienfreizeit auf Texel, Holland
vom 5.10. bis 16.10.2015,
Kinder von 7 bis 11 Jahren.
zu a) Das Pfarrhaus Damm in Mecklenburg-Vorpommern bietet Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, Swimmingpool und Kanus am Haus und Möglichkeiten zu Ausflugsfahrten nach Parchim, zum Kletterpark in Plau und zur Landeshauptstadt Schwerin. Es hat sich seit 18 Jahren als sehr gut geeignete Ferienfreizeitunterkunft bewährt. An dieser Ferienfreizeit haben 13 Kinder im Alter von 10-14 Jahren teilgenommen.
zu b) Das Haus Bloem en Bos, wird erstmalig von der
Stadt Schwelm für Freizeitmaßnahmen gemietet. Aufgrund der Erfahrungen in den
Vorjahren sollte die Freizeit wieder am Meer stattfinden, da hier der
Erholungswert für die Kinder besonders hoch ist. Das Haus befindet sich 2,5
Kilometer vom Meer entfernt, verfügt über einen großen Fußballplatz und eine
Feuerstelle. Es ist ein Selbstversorgerhaus, und ist mit einer Spülmaschine und
einer Waschmaschine ausgestattet. Das Haus liegt zentral auf der Insel Texel,
so dass alle Ausflugsziele gut mit dem
Fahrrad zu erreichen waren. Hinzu
kommt, dass es überall gute Fahrradwege gibt,
so dass die Kinder gefahrlos Fahrrad fahren und hierbei ihre motorischen
Fähigkeiten entwickeln können. An der Freizeit haben 16 Kinder im Alter von
7-11 Jahren teilgenommen. Die Freizeit konnte nur durch das persönliche
Engagement vom Herrn Schweinsberg und der Spendenbereitschaft hiesiger
Unternehmen ausgeführt werden. Es ist zu hoffen, dass für 2016 das Geld wieder
aus städtischen Mitteln bestritten werden kann.
Den Kindern bieten die Ferienfreizeiten Erholung und Entspannung und vielfältige Möglichkeiten für Erfahrungen, Anregungen, Bewegungs-/Motorikschulung und den Umgang mit Gleichaltrigen. Darüber hinaus werden die Maßnahmen von den Eltern als Hilfe und Entlastungsmöglichkeit bei der Versorgung ihrer Kinder gesehen.
Die unterschiedlichsten familiären Hindergründe führen dazu, dass die Kinder jeweils andere Erfahrungen und Fähigkeiten, aber auch Defizite und Problematiken mit in die Freizeit hineintragen. Deshalb benötigen sie individuelle Ansprache und persönliche Zuwendung, aber auch das Erleben in der Gruppe. Einige Kinder können so aus einer Sonderstellung oder Isolation herauskommen. Außerdem erleben sie von den Erwachsenen Konsequenz ebenso wie positive Verstärkung und Zuwendung. Dadurch fühlen sie sich ernst genommen, geborgen und anerkannt und erhalten Sicherheit, Zuwendung. Sie machen neue Erfahrungen außerhalb des häuslichen oder schulischen Umfeldes. Diese werden zunehmend wichtiger für das Erlernen und Einüben der Kompetenzen, die zukünftig wesentliche Voraussetzungen für die Integration in Arbeit und Gesellschaft sind.
Jugendhilfe hat mit den Ferienmaßnahmen
den gesetzlichen Auftrag, Kinder und Jugendliche in ihrer seelischen, geistigen
und körperlichen Entwicklung zu fördern und soziale Benachteiligungen
auszugleichen. Aufgrund der inhaltlichen Struktur ‚unserer’ Ferienfreizeiten
sind diese ein geeignetes Angebot (§ 2 - 3. AG-KJHG NRW) zur Förderung der
individuellen und sozialen Entwicklung der Kinder Sie bilden zudem auch einen
wichtigen Baustein in der präventiven Arbeit.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Berichte über die Ferienfreizeiten im Sommer und Herbst 2015 des Jugendamtes zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Planung 2016 : Im Haushaltsplanentwurf 2016 ist eine zweckgebundene Spende in Höhe von 15.000 Euro eingeplant. Weiterhin sind im Haushaltsplanentwurf 2016 10.000 Euro für eine weitere Ferienfreizeit eingestellt worden.
Produkt Nr. 06.02.02. |
Bezeichnung
Soziale
Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen |
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Die Bürgermeisterin
gez. Schweinsberg |