Betreff
Ersatzwahl für die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk II (Schwelm-Süd)
Vorlage
252/2015
Aktenzeichen
1.3 Sh
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schiedsperson Karl-Heinrich Däumer steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung. Seine Amtszeit ist am 09.10.2015 abgelaufen.

Zur Neubesetzung wurde durch Pressemitteilung in der örtlichen Tagespresse aufgerufen.

 

Frau Cornelia Eggert, Dahlhausen 48 b, 58332 Schwelm (postalische Anschrift: Dahlhausen 48 b, 42399 Wuppertal), hat sich beworben und für den Fall der Wahl bereit erklärt, den Schiedsamtsbezirk Schwelm-Süd zu übernehmen.

 

Aufgrund des gewonnenen Eindrucks eines am 18.12.2015 geführten Gespräches mit der Verwaltungsleitung wird Frau Eggert vorbehaltlos für das Schiedsamt vorgeschlagen. Sie ist 63 Jahre alt und von Beruf Industriekauffrau (in Altersteilzeit).

 

Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß § 2 Schiedsamtsgesetz NRW liegen vor.

Die Stellungnahme der Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedspersonen, dass gegen die Wahl von Frau Eggert keine Bedenken bestehen, ist angefordert.

Hinsichtlich der Vertretungsregelung soll es wie bisher bei der am 22.06.2006 durch Beschluss des Rates der Stadt Schwelm getroffenen Regelung verbleiben, nach der sich die Schiedspersonen der Bezirke I und II gegenseitig vertreten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Frau Cornelia Eggert, Dahlhausen 48 b, 58332 Schwelm (postalische Anschrift: Dahlhausen 48 b, 42399 Wuppertal), wird vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung des Bundes Deutscher Schiedspersonen als Nachfolgerin für Herrn Kal-Heinrich Däumer zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II gewählt. Die Vertretungsregelung richtet sich nach dem Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom 22.06.2006.

 


Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann