Betreff
Feststellung der Gültigkeit des Wahlergebnisses der Bürgermeisterinnenwahl am 13.09.2015
Vorlage
249/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 46 b i.V.m. § 40 Kommunalwahlgesetz hat der Rat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über Einsprüche gegen die Wahl sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amtswegen zu beschließen.

Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.11.2015 die Gültigkeit der Wahl der Bürgermeisterin der Stadt Schwelm vom 13.09.2015 vorgeprüft.

 

Der Wahlprüfungsausschuss stellte fest, dass

a)      die gewählte Bürgermeisterin die Wählbarkeit besitzt,

b)      bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die auf das Wahlergebnis einen entscheidenden Einfluss gehabt haben,

c)      das Wahlergebnis richtig festgestellt wurde und

d)      Einsprüche gegen die Wahl der Bürgermeisterin der Stadt Schwelm nicht erhoben wurden.

 

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor, die Wahl der Bürgermeisterin der Stadt Schwelm vom 13.09.2015 für gültig zu erklären.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat erklärt die Wahl der Bürgermeisterin der Stadt Schwelm vom 13.09.2015 nach Vorprüfung durch den Wahlausschuss für gültig.

 


     

 

 

 

 

 

                                                                    gez. Schweinsberg

                                                                 Wahlleiter