b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat hat in
seiner Sitzung am 15.09.2015 der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der
Abfallgebühren 2016 zugestimmt (sh. Vorlage 185/2015).
Vereinbarungsgemäß prüft die
Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises jedes Jahr eine Gebührenkalkulation
der TBS. In diesem Jahr erfolgte die Prüfung der Abfallgebühren-Kalkulation
2016. Die Prüfung wurde im September abgeschlossen und hat keine Beanstandungen
ergeben. Der Prüfbericht wird in den Gesamtprüfbericht 2015 integriert.
Im Rahmen der ursprünglichen
Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfallentsorgungskosten
für Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie die Grundgebühr für Serviceleistungen des
Jahres 2015 zugrunde gelegt, da bis dato keine Informationen über eine Änderung
der Werte vorlagen. Eine prognostizierte Erhöhung der Elektroschrottgebühr und
ein Fortfall der Altpapiererlöse wurden berücksichtigt.
Weitere Kostenerhöhungen
insbesondere für Personaleinsatz, gemindert um Verbesserungen beim Ausgleich
von Über- und Unterdeckungsbeträgen aus Vorjahren, führte bei den kleinen
Restabfallbehältern (30 – 240 L) und den Bioabfallbehältern zu einer Erhöhung
der Gebührensätze um jeweils 0,02 € (+ 1,0 % bzw. + 1,8 %). Der Gebührensatz
für Restabfallgroßbehälter (1.100 L) konnte um 0,04 € (- 2,8 %) reduziert
werden.
Detaillierte Informationen
sind der Vorlage 185/2015 einschl. Anlagen zu entnehmen.
Zwischenzeitlich wurden vom
Kreis folgende zur Beratung in den dortigen politischen Gremien eingebrachten
Gebührensätze für Entsorgung mitgeteilt:
Restabfallentsorgung 175,00
€/t Vorjahr: 175,00 €/t + 0,00 %
Sperrabfallentsorgung 175,00
€/t Vorjahr: 175,00 €/t +
0,00 %
Bioabfallentsorgung 95,00 €/t Vorjahr: 90,00 €/t + 5,56 %
Die unveränderten
Entsorgungsgebühren für Rest- und Sperrabfall wirken sich wie ursprünglich
kalkuliert auf die Gebührensätze aus. Eine Neuberechnung mit den erhöhten
Entsorgungskosten für Bioabfall ergibt eine Steigerung des Gebührenbedarfs um
rd. 9.000,00 € (+ rd. 1,6 %) und des Gebührensatzes um weitere 0,02 €. Diese
negativen Auswirkungen sollen nicht an die Gebührenzahler weitergegeben werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrkosten im Wirtschaftsjahr 2016
aufgefangen werden.
Die Entwicklung der
Entsorgungsgebühren für Rest- und Bioabfall seit 2005 ist in der Anlage 5 grafisch dargestellt.
Aufgrund gestiegener Kosten
für Problemabfälle erhöht der Kreis die Grundgebühr für Serviceleistungen um
0,25 € / Einwohner (+ rd. 17 %). Dies wirkt sich mit rd. 7.000,00 €
kostenerhöhend aus. Im Rahmen der Vorjahreskalkulation hatte der Kreis darauf
hingewiesen, dass die Pauschalerstattung für Altpapiervermarktung
voraussichtlich zukünftig wegfällt. Auf Basis einer günstigen Marktentwicklung
kann jedoch den Gemeinden für 2016 ein Betrag von 15,00 €/t erstattet werden. Durch
die nicht geplanten Erlöse verbessert sich das Ergebnis um 24.000,00 €. Die
vorstehend aufgeführten Veränderungen bewirken eine Reduzierung des
ursprünglich ermittelten Gebührenbedarfs für Restabfall um rd. 17.000,00 €. Damit
wird eine Absenkung des Gebührensatzes für kleine Restabfallbehälter auf
Vorjahresniveau erreicht.
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 2) und die
Gebührenkalkulation (Anlage 3) wurden
– den erwarteten Beschluss des Kreistages über die Gebührensätze für die
Entsorgung vorwegnehmend – entsprechend überarbeitet. Der Kostenvergleich der
Wirtschaftsrechnungen 2015 / 2016 wurde angepasst und ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Nachfolgend sind die
Auswirkungen der Neukalkulation auf die Gebührensätze den Vorjahreswerten und
der ursprünglichen Kalkulation 2016 gegenübergestellt (Abfuhr jeweils 14tägig):
|
2015 |
2016 Kalk. urspr. |
2016 Kalk. neu |
+ / - gesamt |
davon: Kalk. urspr. |
davon: Kalk. neu |
Restabfall 30 – 240 L |
2,10 € |
2,12 € |
2,10 € |
+ 0,00 € |
+ 0,02 € |
- 0,02 € |
Bioabfall 60 – 1.100 L |
1,13 € |
1,15 € |
1,15 € |
+ 0,02 € |
+ 0,02 € |
+ 0,00 € |
Restabfall 1.100 L |
1,42 € |
1,38 € |
1,37 € |
- 0,05 € |
- 0,04 € |
- 0,01 € |
Entwicklung der Gebührensätze
nach Neukalkulation:
Die Beispielberechnung für
den Musterhaushalt (4 Personen, 60-Liter-Restabfallbehälter,
60-Liter-Bioabfallbehälter) stellt sich nunmehr wie folgt dar:
Gebühren |
2015 |
2016 Kalk. urspr. |
Veränderung zu 2015 |
2016 Kalk. Neu |
Veränderung zu 2015 |
Restabfall |
126,00 € |
127,20 € |
+ 1,20 € |
126,00 € |
+ 0,00 € |
Bioabfall |
67,80 € |
69,00 € |
+ 1,20 € |
69,00 € |
+ 1,20 € |
Abfall gesamt |
193,80 € |
196,20 € |
+ 2,40 € |
195,00 € |
+ 1,20 € |
Die neu ermittelten
Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 1. Nachtrag
zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird
entsprechend dem der Vorlage 243/2015 beigefügten Entwurf beschlossen.
2.
Der dieser
Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation wird zugestimmt.
3.
Der Beschluss vom
15.09.2015 über die Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation
2016 gemäß Vorlage 185/2015, TOP A9, wird aufgehoben.
4.
Der Beschluss zu
1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung
erteilt.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):
Der Rat macht keinen Gebrauch
von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.