Betreff
a) 1. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
243/2015
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 15.09.2015 der Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation der Abfallgeb?hren 2016 zugestimmt (sh. Vorlage 185/2015).

Vereinbarungsgem?? pr?ft die Rechnungspr?fung des Ennepe-Ruhr-Kreises jedes Jahr eine Geb?hrenkalkulation der TBS. In diesem Jahr erfolgte die Pr?fung der Abfallgeb?hren-Kalkulation 2016. Die Pr?fung wurde im September abgeschlossen und hat keine Beanstandungen ergeben. Der Pr?fbericht wird in den Gesamtpr?fbericht 2015 integriert.

Im Rahmen der urspr?nglichen Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfallentsorgungskosten f?r Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie die Grundgeb?hr f?r Serviceleistungen des Jahres 2015 zugrunde gelegt, da bis dato keine Informationen ?ber eine ?nderung der Werte vorlagen. Eine prognostizierte Erh?hung der Elektroschrottgeb?hr und ein Fortfall der Altpapiererl?se wurden ber?cksichtigt.

Weitere Kostenerh?hungen insbesondere f?r Personaleinsatz, gemindert um Verbesserungen beim Ausgleich von ?ber- und Unterdeckungsbetr?gen aus Vorjahren, f?hrte bei den kleinen Restabfallbeh?ltern (30 ? 240 L) und den Bioabfallbeh?ltern zu einer Erh?hung der Geb?hrens?tze um jeweils 0,02 ? (+ 1,0 % bzw. + 1,8 %). Der Geb?hrensatz f?r Restabfallgro?beh?lter (1.100 L) konnte um 0,04 ? (- 2,8 %) reduziert werden.

Detaillierte Informationen sind der Vorlage 185/2015 einschl. Anlagen zu entnehmen.

Zwischenzeitlich wurden vom Kreis folgende zur Beratung in den dortigen politischen Gremien eingebrachten Geb?hrens?tze f?r Entsorgung mitgeteilt:

??????????? Restabfallentsorgung????????????? 175,00 ?/t??????? Vorjahr: 175,00 ?/t? ??? +? 0,00 %

??????????? Sperrabfallentsorgung??????????? 175,00 ?/t??????? Vorjahr: 175,00 ?/t????? +? 0,00 %

??????????? Bioabfallentsorgung??????????????? ? 95,00 ?/t??????? Vorjahr:?? 90,00 ?/t????? +? 5,56 %

Die unver?nderten Entsorgungsgeb?hren f?r Rest- und Sperrabfall wirken sich wie urspr?nglich kalkuliert auf die Geb?hrens?tze aus. Eine Neuberechnung mit den erh?hten Entsorgungskosten f?r Bioabfall ergibt eine Steigerung des Geb?hrenbedarfs um rd. 9.000,00 ? (+ rd. 1,6 %) und des Geb?hrensatzes um weitere 0,02 ?. Diese negativen Auswirkungen sollen nicht an die Geb?hrenzahler weitergegeben werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrkosten im Wirtschaftsjahr 2016 aufgefangen werden.

Die Entwicklung der Entsorgungsgeb?hren f?r Rest- und Bioabfall seit 2005 ist in der Anlage 5 grafisch dargestellt.

Aufgrund gestiegener Kosten f?r Problemabf?lle erh?ht der Kreis die Grundgeb?hr f?r Serviceleistungen um 0,25 ? / Einwohner (+ rd. 17 %). Dies wirkt sich mit rd. 7.000,00 ? kostenerh?hend aus. Im Rahmen der Vorjahreskalkulation hatte der Kreis darauf hingewiesen, dass die Pauschalerstattung f?r Altpapiervermarktung voraussichtlich zuk?nftig wegf?llt. Auf Basis einer g?nstigen Marktentwicklung kann jedoch den Gemeinden f?r 2016 ein Betrag von 15,00 ?/t erstattet werden. Durch die nicht geplanten Erl?se verbessert sich das Ergebnis um 24.000,00 ?. Die vorstehend aufgef?hrten Ver?nderungen bewirken eine Reduzierung des urspr?nglich ermittelten Geb?hrenbedarfs f?r Restabfall um rd. 17.000,00 ?. Damit wird eine Absenkung des Geb?hrensatzes f?r kleine Restabfallbeh?lter auf Vorjahresniveau erreicht.

Die Geb?hrenbedarfsberechnung (Anlage 2) und die Geb?hrenkalkulation (Anlage 3) wurden ? den erwarteten Beschluss des Kreistages ?ber die Geb?hrens?tze f?r die Entsorgung vorwegnehmend ? entsprechend ?berarbeitet. Der Kostenvergleich der Wirtschaftsrechnungen 2015 / 2016 wurde angepasst und ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigef?gt.

Nachfolgend sind die Auswirkungen der Neukalkulation auf die Geb?hrens?tze den Vorjahreswerten und der urspr?nglichen Kalkulation 2016 gegen?bergestellt (Abfuhr jeweils 14t?gig):

2015

2016

Kalk.

urspr.

2016

Kalk.

neu

+ / -

gesamt

davon:

Kalk.

urspr.

davon:

Kalk.

neu

Restabfall 30 ? 240 L

2,10 ?

2,12 ?

2,10 ?

+ 0,00 ?

+ 0,02 ?

- 0,02 ?

Bioabfall 60 ? 1.100 L

1,13 ?

1,15 ?

1,15 ?

+ 0,02 ?

+ 0,02 ?

+ 0,00 ?

Restabfall 1.100 L

1,42 ?

1,38 ?

1,37 ?

- 0,05 ?

- 0,04 ?

- 0,01 ?

Entwicklung der Geb?hrens?tze nach Neukalkulation:

Die Beispielberechnung f?r den Musterhaushalt (4 Personen, 60-Liter-Restabfallbeh?lter, 60-Liter-Bioabfallbeh?lter) stellt sich nunmehr wie folgt dar:

Geb?hren

2015

2016

Kalk.

urspr.

Ver?nderung

zu 2015

2016

Kalk.

Neu

Ver?nderung

zu 2015

Restabfall

126,00 ?

127,20 ?

+ 1,20 ?

126,00 ?

+?? 0,00 ?

Bioabfall

? 67,80 ?

? 69,00 ?

+ 1,20 ?

? 69,00 ?

+?? 1,20 ?

Abfall gesamt

193,80 ?

196,20 ?

+ 2,40 ?

195,00 ?

+?? 1,20 ?

Die neu ermittelten Geb?hrens?tze sind in den beigef?gten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.


Beschlussvorschlag f?r den Verwaltungsrat (zu a):

1.   Der 1. Nachtrag zur Geb?hrensatzung f?r die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 243/2015 beigef?gten Entwurf beschlossen.

2.   Der dieser Geb?hrenfestsetzung zugrundeliegenden Geb?hrenbedarfsberechnung und ???????????kalkulation wird zugestimmt.

3.   Der Beschluss vom 15.09.2015 ?ber die Zustimmung zur Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation 2016 gem?? Vorlage 185/2015, TOP A9, wird aufgehoben.

4.   Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.