b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat hat in
seiner Sitzung am 15.09.2015 der Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation der
Abfallgeb?hren 2016 zugestimmt (sh. Vorlage 185/2015).
Vereinbarungsgem?? pr?ft die
Rechnungspr?fung des Ennepe-Ruhr-Kreises jedes Jahr eine Geb?hrenkalkulation
der TBS. In diesem Jahr erfolgte die Pr?fung der Abfallgeb?hren-Kalkulation
2016. Die Pr?fung wurde im September abgeschlossen und hat keine Beanstandungen
ergeben. Der Pr?fbericht wird in den Gesamtpr?fbericht 2015 integriert.
Im Rahmen der urspr?nglichen
Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfallentsorgungskosten
f?r Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie die Grundgeb?hr f?r Serviceleistungen des
Jahres 2015 zugrunde gelegt, da bis dato keine Informationen ?ber eine ?nderung
der Werte vorlagen. Eine prognostizierte Erh?hung der Elektroschrottgeb?hr und
ein Fortfall der Altpapiererl?se wurden ber?cksichtigt.
Weitere Kostenerh?hungen
insbesondere f?r Personaleinsatz, gemindert um Verbesserungen beim Ausgleich
von ?ber- und Unterdeckungsbetr?gen aus Vorjahren, f?hrte bei den kleinen
Restabfallbeh?ltern (30 ? 240 L) und den Bioabfallbeh?ltern zu einer Erh?hung
der Geb?hrens?tze um jeweils 0,02 ? (+ 1,0 % bzw. + 1,8 %). Der Geb?hrensatz
f?r Restabfallgro?beh?lter (1.100 L) konnte um 0,04 ? (- 2,8 %) reduziert
werden.
Detaillierte Informationen
sind der Vorlage 185/2015 einschl. Anlagen zu entnehmen.
Zwischenzeitlich wurden vom
Kreis folgende zur Beratung in den dortigen politischen Gremien eingebrachten
Geb?hrens?tze f?r Entsorgung mitgeteilt:
??????????? Restabfallentsorgung????????????? 175,00
?/t??????? Vorjahr: 175,00 ?/t? ??? +? 0,00 %
??????????? Sperrabfallentsorgung??????????? 175,00
?/t??????? Vorjahr: 175,00 ?/t????? +?
0,00 %
??????????? Bioabfallentsorgung??????????????? ? 95,00 ?/t??????? Vorjahr:?? 90,00 ?/t????? +? 5,56 %
Die unver?nderten
Entsorgungsgeb?hren f?r Rest- und Sperrabfall wirken sich wie urspr?nglich
kalkuliert auf die Geb?hrens?tze aus. Eine Neuberechnung mit den erh?hten
Entsorgungskosten f?r Bioabfall ergibt eine Steigerung des Geb?hrenbedarfs um
rd. 9.000,00 ? (+ rd. 1,6 %) und des Geb?hrensatzes um weitere 0,02 ?. Diese
negativen Auswirkungen sollen nicht an die Geb?hrenzahler weitergegeben werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrkosten im Wirtschaftsjahr 2016
aufgefangen werden.
Die Entwicklung der
Entsorgungsgeb?hren f?r Rest- und Bioabfall seit 2005 ist in der Anlage 5 grafisch dargestellt.
Aufgrund gestiegener Kosten
f?r Problemabf?lle erh?ht der Kreis die Grundgeb?hr f?r Serviceleistungen um
0,25 ? / Einwohner (+ rd. 17 %). Dies wirkt sich mit rd. 7.000,00 ?
kostenerh?hend aus. Im Rahmen der Vorjahreskalkulation hatte der Kreis darauf
hingewiesen, dass die Pauschalerstattung f?r Altpapiervermarktung
voraussichtlich zuk?nftig wegf?llt. Auf Basis einer g?nstigen Marktentwicklung
kann jedoch den Gemeinden f?r 2016 ein Betrag von 15,00 ?/t erstattet werden. Durch
die nicht geplanten Erl?se verbessert sich das Ergebnis um 24.000,00 ?. Die
vorstehend aufgef?hrten Ver?nderungen bewirken eine Reduzierung des
urspr?nglich ermittelten Geb?hrenbedarfs f?r Restabfall um rd. 17.000,00 ?. Damit
wird eine Absenkung des Geb?hrensatzes f?r kleine Restabfallbeh?lter auf
Vorjahresniveau erreicht.
Die Geb?hrenbedarfsberechnung
(Anlage 2) und die
Geb?hrenkalkulation (Anlage 3) wurden
? den erwarteten Beschluss des Kreistages ?ber die Geb?hrens?tze f?r die
Entsorgung vorwegnehmend ? entsprechend ?berarbeitet. Der Kostenvergleich der
Wirtschaftsrechnungen 2015 / 2016 wurde angepasst und ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigef?gt.
Nachfolgend sind die
Auswirkungen der Neukalkulation auf die Geb?hrens?tze den Vorjahreswerten und
der urspr?nglichen Kalkulation 2016 gegen?bergestellt (Abfuhr jeweils 14t?gig):
|
|
2015 |
2016 Kalk. urspr. |
2016 Kalk. neu |
+ / - gesamt |
davon: Kalk. urspr. |
davon: Kalk. neu |
|
Restabfall 30 ? 240 L |
2,10 ? |
2,12 ? |
2,10 ? |
+ 0,00 ? |
+ 0,02 ? |
- 0,02 ? |
|
Bioabfall 60 ? 1.100 L |
1,13 ? |
1,15 ? |
1,15 ? |
+ 0,02 ? |
+ 0,02 ? |
+ 0,00 ? |
|
Restabfall 1.100 L |
1,42 ? |
1,38 ? |
1,37 ? |
- 0,05 ? |
- 0,04 ? |
- 0,01 ? |
Entwicklung der Geb?hrens?tze
nach Neukalkulation:
Die Beispielberechnung f?r
den Musterhaushalt (4 Personen, 60-Liter-Restabfallbeh?lter,
60-Liter-Bioabfallbeh?lter) stellt sich nunmehr wie folgt dar:
|
Geb?hren |
2015 |
2016 Kalk. urspr. |
Ver?nderung zu 2015 |
2016 Kalk. Neu |
Ver?nderung zu 2015 |
|
Restabfall |
126,00 ? |
127,20 ? |
+ 1,20 ? |
126,00 ? |
+?? 0,00 ? |
|
Bioabfall |
? 67,80 ? |
? 69,00 ? |
+ 1,20 ? |
? 69,00 ? |
+?? 1,20 ? |
|
Abfall gesamt |
193,80 ? |
196,20 ? |
+ 2,40 ? |
195,00 ? |
+?? 1,20 ? |
Die neu ermittelten
Geb?hrens?tze sind in den beigef?gten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.
Beschlussvorschlag f?r
den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 1. Nachtrag
zur Geb?hrensatzung f?r die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird
entsprechend dem der Vorlage 243/2015 beigef?gten Entwurf beschlossen.
2.
Der dieser
Geb?hrenfestsetzung zugrundeliegenden Geb?hrenbedarfsberechnung und ???????????kalkulation wird zugestimmt.
3.
Der Beschluss vom
15.09.2015 ?ber die Zustimmung zur Geb?hrenbedarfsberechnung und ?kalkulation
2016 gem?? Vorlage 185/2015, TOP A9, wird aufgehoben.
4.
Der Beschluss zu
1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung
erteilt.
Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):
Der Rat macht keinen Gebrauch
von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.
