Betreff
a) 1. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
243/2015
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 15.09.2015 der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Abfallgebühren 2016 zugestimmt (sh. Vorlage 185/2015).

 

Vereinbarungsgemäß prüft die Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises jedes Jahr eine Gebührenkalkulation der TBS. In diesem Jahr erfolgte die Prüfung der Abfallgebühren-Kalkulation 2016. Die Prüfung wurde im September abgeschlossen und hat keine Beanstandungen ergeben. Der Prüfbericht wird in den Gesamtprüfbericht 2015 integriert.

 

Im Rahmen der ursprünglichen Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfallentsorgungskosten für Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie die Grundgebühr für Serviceleistungen des Jahres 2015 zugrunde gelegt, da bis dato keine Informationen über eine Änderung der Werte vorlagen. Eine prognostizierte Erhöhung der Elektroschrottgebühr und ein Fortfall der Altpapiererlöse wurden berücksichtigt.

Weitere Kostenerhöhungen insbesondere für Personaleinsatz, gemindert um Verbesserungen beim Ausgleich von Über- und Unterdeckungsbeträgen aus Vorjahren, führte bei den kleinen Restabfallbehältern (30 – 240 L) und den Bioabfallbehältern zu einer Erhöhung der Gebührensätze um jeweils 0,02 € (+ 1,0 % bzw. + 1,8 %). Der Gebührensatz für Restabfallgroßbehälter (1.100 L) konnte um 0,04 € (- 2,8 %) reduziert werden.

Detaillierte Informationen sind der Vorlage 185/2015 einschl. Anlagen zu entnehmen.

 

Zwischenzeitlich wurden vom Kreis folgende zur Beratung in den dortigen politischen Gremien eingebrachten Gebührensätze für Entsorgung mitgeteilt:

 

            Restabfallentsorgung              175,00 €/t        Vorjahr: 175,00 €/t      +  0,00 %

            Sperrabfallentsorgung            175,00 €/t        Vorjahr: 175,00 €/t      +  0,00 %

            Bioabfallentsorgung                  95,00 €/t        Vorjahr:   90,00 €/t      +  5,56 %

 

Die unveränderten Entsorgungsgebühren für Rest- und Sperrabfall wirken sich wie ursprünglich kalkuliert auf die Gebührensätze aus. Eine Neuberechnung mit den erhöhten Entsorgungskosten für Bioabfall ergibt eine Steigerung des Gebührenbedarfs um rd. 9.000,00 € (+ rd. 1,6 %) und des Gebührensatzes um weitere 0,02 €. Diese negativen Auswirkungen sollen nicht an die Gebührenzahler weitergegeben werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Mehrkosten im Wirtschaftsjahr 2016 aufgefangen werden.

Die Entwicklung der Entsorgungsgebühren für Rest- und Bioabfall seit 2005 ist in der Anlage 5 grafisch dargestellt.

 

Aufgrund gestiegener Kosten für Problemabfälle erhöht der Kreis die Grundgebühr für Serviceleistungen um 0,25 € / Einwohner (+ rd. 17 %). Dies wirkt sich mit rd. 7.000,00 € kostenerhöhend aus. Im Rahmen der Vorjahreskalkulation hatte der Kreis darauf hingewiesen, dass die Pauschalerstattung für Altpapiervermarktung voraussichtlich zukünftig wegfällt. Auf Basis einer günstigen Marktentwicklung kann jedoch den Gemeinden für 2016 ein Betrag von 15,00 €/t erstattet werden. Durch die nicht geplanten Erlöse verbessert sich das Ergebnis um 24.000,00 €. Die vorstehend aufgeführten Veränderungen bewirken eine Reduzierung des ursprünglich ermittelten Gebührenbedarfs für Restabfall um rd. 17.000,00 €. Damit wird eine Absenkung des Gebührensatzes für kleine Restabfallbehälter auf Vorjahresniveau erreicht.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) und die Gebührenkalkulation (Anlage 3) wurden – den erwarteten Beschluss des Kreistages über die Gebührensätze für die Entsorgung vorwegnehmend – entsprechend überarbeitet. Der Kostenvergleich der Wirtschaftsrechnungen 2015 / 2016 wurde angepasst und ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

Nachfolgend sind die Auswirkungen der Neukalkulation auf die Gebührensätze den Vorjahreswerten und der ursprünglichen Kalkulation 2016 gegenübergestellt (Abfuhr jeweils 14tägig):

 

 

2015

2016

Kalk.

urspr.

2016

Kalk.

neu

+ / -

gesamt

davon:

Kalk.

urspr.

davon:

Kalk.

neu

Restabfall 30 – 240 L

2,10 €

2,12 €

2,10 €

+ 0,00 €

+ 0,02 €

- 0,02 €

Bioabfall 60 – 1.100 L

1,13 €

1,15 €

1,15 €

+ 0,02 €

+ 0,02 €

+ 0,00 €

Restabfall 1.100 L

1,42 €

1,38 €

1,37 €

- 0,05 €

- 0,04 €

- 0,01 €

 

Entwicklung der Gebührensätze nach Neukalkulation:

 

 

Die Beispielberechnung für den Musterhaushalt (4 Personen, 60-Liter-Restabfallbehälter, 60-Liter-Bioabfallbehälter) stellt sich nunmehr wie folgt dar:

 

Gebühren

2015

2016

Kalk.

urspr.

Veränderung

zu 2015

2016

Kalk.

Neu

Veränderung

zu 2015

Restabfall

126,00 €

127,20 €

+ 1,20 €

126,00 €

+   0,00 €

Bioabfall

  67,80 €

  69,00 €

+ 1,20 €

  69,00 €

+   1,20 €

Abfall gesamt

193,80 €

196,20 €

+ 2,40 €

195,00 €

+   1,20 €

 

Die neu ermittelten Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.   Der 1. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 243/2015 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.   Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung und           –kalkulation wird zugestimmt.

3.   Der Beschluss vom 15.09.2015 über die Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2016 gemäß Vorlage 185/2015, TOP A9, wird aufgehoben.

4.   Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.