b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
In der Sitzung am 15.09.2015
hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2016 für die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.
Ausführungen zur Entwicklung
der Gebührensätze, der Kosten und Erlöse sowie der Bemessungsgrundlagen und die
Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in der Vorlage 182/2015
dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrundeliegende Gebührenbedarfs-berechnung
und –kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie
die Kostenvergleichsübersicht 2015/2016 einschl. Erläuterungen (Anlage 4) sind der Vorlage 222/2015
erneut beigefügt.
Die ab 2016 geltenden
Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 4. Nachtrag
zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm
(Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 222/2015 wird
beschlossen.
2.
Der Beschluss zu
1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung
erteilt.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.