Betreff
a) 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
222/2015
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung am 15.09.2015 hat der Verwaltungsrat der Gebührenbedarfsberechnung und        –kalkulation 2016 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.

 

Ausführungen zur Entwicklung der Gebührensätze, der Kosten und Erlöse sowie der Bemessungsgrundlagen und die Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in der Vorlage 182/2015 dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrundeliegende Gebührenbedarfs-berechnung und –kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die Kostenvergleichsübersicht 2015/2016 einschl. Erläuterungen (Anlage 4) sind der Vorlage 222/2015 erneut beigefügt.

 

Die ab 2016 geltenden Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.   Der 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (Abwassergebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 222/2015 wird beschlossen.

2.   Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.