Betreff
a) 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
222/2015
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung am 15.09.2015 hat der Verwaltungsrat der Geb?hrenbedarfsberechnung und ????????kalkulation 2016 f?r die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.

Ausf?hrungen zur Entwicklung der Geb?hrens?tze, der Kosten und Erl?se sowie der Bemessungsgrundlagen und die Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in der Vorlage 182/2015 dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrundeliegende Geb?hrenbedarfs-berechnung und ?kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie die Kostenvergleichs?bersicht 2015/2016 einschl. Erl?uterungen (Anlage 4) sind der Vorlage 222/2015 erneut beigef?gt.

Die ab 2016 geltenden Geb?hrens?tze sind in den beigef?gten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.


Beschlussvorschlag f?r den Verwaltungsrat (zu a):

1.   Der 4. Nachtrag zur Satzung ?ber die Erhebung von Abwassergeb?hren in der Stadt Schwelm (Abwassergeb?hrensatzung) gem?? dem Entwurf zu Vorlage 222/2015 wird beschlossen.

2.   Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.