b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
In der Sitzung am 15.09.2015
hat der Verwaltungsrat der Geb?hrenbedarfsberechnung und ????????kalkulation 2016 f?r die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm zugestimmt.
Ausf?hrungen zur Entwicklung
der Geb?hrens?tze, der Kosten und Erl?se sowie der Bemessungsgrundlagen und die
Beispielberechnungen eines Musterhaushalts sind in der Vorlage 182/2015
dargestellt. Die der Beschlussfassung zugrundeliegende Geb?hrenbedarfs-berechnung
und ?kalkulation (Anlagen 2 und 3) sowie
die Kostenvergleichs?bersicht 2015/2016 einschl. Erl?uterungen (Anlage 4) sind der Vorlage 222/2015
erneut beigef?gt.
Die ab 2016 geltenden
Geb?hrens?tze sind in den beigef?gten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.
Beschlussvorschlag f?r
den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 4. Nachtrag
zur Satzung ?ber die Erhebung von Abwassergeb?hren in der Stadt Schwelm
(Abwassergeb?hrensatzung) gem?? dem Entwurf zu Vorlage 222/2015 wird
beschlossen.
2.
Der Beschluss zu
1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung
erteilt.
Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
