Betreff
Neufassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Schwelm
Vorlage
203/2015
Aktenzeichen
KB Sz
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen vor:

 

1.    § 3 Abs. 3

 

Die Stadtbücherei will ihren Kunden zukünftig einen Internetzugang mittels WLAN anbieten. Das soll über die Firma Hotsplots geschehen. Diese übernimmt die rechtliche Verantwortung für die gesamten Abläufe im Internet. Die Stadt Schwelm legt den Preis für die Nutzung fest und kann bei der Firma Hotsplots Tickets zur Nutzung generieren. Die Firma Hotsplots erhält 40% des Ticketpreises, 60% verbleiben bei der Stadtbücherei.

 

2.    § 5 Abs. 2:

Der Ausgabezeitraum für Musik-CDs beträgt zukünftig vier Wochen. Eine Begrenzung des Ausgabezeitraums für diese Medien auf zwei Wochen ist nicht mehr erforderlich.

 

3.    § 8 Abs. 2 b.)

„Mahnung“ wird an zwei Stellen durch „Erinnerung“ ersetzt. Durch diese Umbenennung wird der Verfahrensablauf klarer.

 

4.    § 8 Abs. 2 e.)

§ 54c Abs. 1 UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte): Werden Geräte, die im Weg der Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigen, in der öffentlichen Bibliothek betrieben, die Geräte für die entgeltliche Herstellung von Ablichtungen bereithält, so hat der Urheber auch gegen den Betreiber des Geräts einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.

 

Bund und Länder haben den Rahmenvertrag über die Zahlung einer pauschalen Vergütung zum 31.12.2013 gekündigt und zum 01.01.2014 einen neuen Rahmenvertrag geschlossen, dem jede Bibliothek ausdrücklich beitreten muss, wenn sie selbst Kopiergeräte betreibt. Der Beitritt erfolgt durch eine jährliche Meldung an die Verwertungsgesellschaft Wort bis zum 30.06. des Folgejahres. Z. Z. ist pro Kalenderjahr pro Gerät eine Vergütung von 162,64 € (öffentliche Bibliotheken in Orten mit über 20.000 Einwohnern) zu zahlen.

 

Dieser Betrag wird durch die Einnahmen nicht gedeckt. Der Service soll zukünftig nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

 

5.    § 8 Abs. 2 e.) neu

Neu eingeführt wird ein Entgelt, das fällig wird, wenn Benutzerinnen / Benutzer nicht auf Erinnerungen seitens der Bücherei reagieren und ein Mahnverfahren eingeleitet werden muss, um den der Bücherei entstehenden Aufwand abzudecken.

 

6.    Anlage zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Schwelm:

Letztmalig wurden die Entgelte zum 01.07.2013 angepasst. In 2018 sollte die Höhe der Entgelte überprüft werden. Angesichts der schwierigen Haushaltslage wird eine Anpassung der Entgelte zum 01.01.2016 vorgeschlagen.

 

Anpassung der Jahresentgelte für die Ausgabe von Medien der Stadtbücherei:

zu 1.:                    von 17 € auf 18 €

ermäßigtes Jahresentgelt von 7 € auf 8 €

Familienausweis von 20 € auf 21 €

zu 6.:                    Nutzung des Kopiergerätes entfällt

zu 6. (neu):          2,50 € bei Einleitung eines Mahnverfahrens wegen nicht gezahlter Entgelte oder wegen nicht zurückgegebener Medien

zu 7.:                    1,00 € je angefangene Stunde für die Nutzung des WLANs
(§ 8 Abs. 2 f.)

 

Redaktionelle Änderungen wurden bei der Neufassung der Benutzungsordnung eingearbeitet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es wird mit jährlichen Mehreinnahmen von 1.600,00 Euro gerechnet.

2016 / 04.01.05.446100      bisher: 20.000 Euro / neu: 21.500 Euro

2016 / 04.01.05.446120      bisher:   4.500 Euro / neu:   4.600 Euro

 

Die höheren Einnahmen lassen sich allerdings nur dann realisieren, wenn im kommenden Jahr der Medienetat (zum Etat 2016 angemeldet: 04.01.05.528108 /  12.000 €) zur Verfügung steht, um aktuelle Medien beschaffen und anbieten zu können.


Beschlussvorschlag für den Kulturausschuss:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, die Erhöhung der Benutzungsentgelte und die Änderung der Benutzungsordnung, wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 203/2015 vorgeschlagen, zum 01.01.2016 zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Erhöhung der Benutzungsentgelte und die Änderung der Benutzungsordnung, wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 203/2015 vorgeschlagen, zum 01.01.2016 zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat beschließt die Erhöhung der Benutzungsentgelte und die Änderung der Benutzungsordnung, wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 203/2015 vorgeschlagen, zum 01.01.2016.