Sachverhalt:
Die Verwaltung schl?gt folgende ?nderungen vor:
1. ? 3 Abs. 3
Die Stadtb?cherei will ihren Kunden zuk?nftig einen Internetzugang mittels WLAN anbieten. Das soll ?ber die Firma Hotsplots geschehen. Diese ?bernimmt die rechtliche Verantwortung f?r die gesamten Abl?ufe im Internet. Die Stadt Schwelm legt den Preis f?r die Nutzung fest und kann bei der Firma Hotsplots Tickets zur Nutzung generieren. Die Firma Hotsplots erh?lt 40% des Ticketpreises, 60% verbleiben bei der Stadtb?cherei.
2. ? 5 Abs. 2:
Der Ausgabezeitraum f?r Musik-CDs betr?gt zuk?nftig vier Wochen. Eine Begrenzung des Ausgabezeitraums f?r diese Medien auf zwei Wochen ist nicht mehr erforderlich.
3. ? 8 Abs. 2 b.)
?Mahnung? wird an zwei Stellen durch ?Erinnerung? ersetzt. Durch diese Umbenennung wird der Verfahrensablauf klarer.
4. ? 8 Abs. 2 e.)
? 54c Abs. 1 UrhG (Gesetz ?ber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte): Werden Ger?te, die im Weg der Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielf?ltigen, in der ?ffentlichen Bibliothek betrieben, die Ger?te f?r die entgeltliche Herstellung von Ablichtungen bereith?lt, so hat der Urheber auch gegen den Betreiber des Ger?ts einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Verg?tung.
Bund und L?nder haben den Rahmenvertrag ?ber die Zahlung einer pauschalen Verg?tung zum 31.12.2013 gek?ndigt und zum 01.01.2014 einen neuen Rahmenvertrag geschlossen, dem jede Bibliothek ausdr?cklich beitreten muss, wenn sie selbst Kopierger?te betreibt. Der Beitritt erfolgt durch eine j?hrliche Meldung an die Verwertungsgesellschaft Wort bis zum 30.06. des Folgejahres. Z. Z. ist pro Kalenderjahr pro Ger?t eine Verg?tung von 162,64 ? (?ffentliche Bibliotheken in Orten mit ?ber 20.000 Einwohnern) zu zahlen.
Dieser Betrag wird durch die Einnahmen nicht gedeckt. Der Service soll zuk?nftig nicht mehr zur Verf?gung gestellt werden.
5. ? 8 Abs. 2 e.) neu
Neu eingef?hrt wird ein Entgelt, das f?llig wird, wenn Benutzerinnen / Benutzer nicht auf Erinnerungen seitens der B?cherei reagieren und ein Mahnverfahren eingeleitet werden muss, um den der B?cherei entstehenden Aufwand abzudecken.
6. Anlage zur Benutzungsordnung f?r die Stadtb?cherei Schwelm:
Letztmalig wurden die Entgelte zum 01.07.2013 angepasst. In 2018 sollte die H?he der Entgelte ?berpr?ft werden. Angesichts der schwierigen Haushaltslage wird eine Anpassung der Entgelte zum 01.01.2016 vorgeschlagen.
Anpassung der Jahresentgelte f?r die Ausgabe von Medien der Stadtb?cherei:
zu 1.: ?????????????????? von 17 ? auf 18 ?
erm??igtes Jahresentgelt von 7 ? auf 8 ?
Familienausweis von 20 ? auf 21 ?
zu 6.:??????????????????? Nutzung des Kopierger?tes entf?llt
zu 6. (neu):????????? 2,50 ? bei Einleitung eines Mahnverfahrens wegen nicht gezahlter Entgelte oder wegen nicht zur?ckgegebener Medien
zu 7.:??????????????????? 1,00 ?
je angefangene Stunde f?r die Nutzung des WLANs
(? 8 Abs. 2 f.)
Redaktionelle ?nderungen wurden bei der Neufassung der Benutzungsordnung eingearbeitet.
Finanzielle Auswirkungen:
Es wird mit j?hrlichen Mehreinnahmen von 1.600,00 Euro gerechnet.
2016 / 04.01.05.446100????? bisher: 20.000 Euro / neu: 21.500 Euro
2016 / 04.01.05.446120 ???? bisher: ??4.500 Euro / neu: ??4.600 Euro
Die h?heren Einnahmen lassen sich allerdings nur dann realisieren, wenn im kommenden Jahr der Medienetat (zum Etat 2016 angemeldet: 04.01.05.528108 / ?12.000 ?) zur Verf?gung steht, um aktuelle Medien beschaffen und anbieten zu k?nnen.
Beschlussvorschlag f?r den Kulturausschuss:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, die Erh?hung der Benutzungsentgelte und die ?nderung der Benutzungsordnung, wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 203/2015 vorgeschlagen, zum 01.01.2016 zu beschlie?en.
Beschlussvorschlag f?r den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Erh?hung der Benutzungsentgelte und die ?nderung der Benutzungsordnung, wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 203/2015 vorgeschlagen, zum 01.01.2016 zu beschlie?en.
Beschlussvorschlag f?r den Rat:
Der Rat beschlie?t die Erh?hung der Benutzungsentgelte und die ?nderung der Benutzungsordnung, wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 203/2015 vorgeschlagen, zum 01.01.2016.
