Betreff
Mountainbikestrecke / "pumptrack"
Anträge der Fraktionen "Die Bürger" und "B.90/ die Grünen"
Vorlage
193/2015
Aktenzeichen
FB 6.1 / StEB/Le
Art
Beschlussvorlage

  Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 23.04.2015 hat der Rat der Stadt Schwelm gem. Nr. 1 der Verwaltungsvorlage 043/2015 folgenden Beschluss gefasst:

„Der sogenannte „pumptrack“ im Waldgelände am Höhenweg wird in der in der Vorlage beschriebenen Art und Weise zurückgebaut. Die ursprüngliche Mountainbikestrecke bleibt bestehen.“

 

Mit Anschreiben vom 24.04.2015 hat daraufhin die Fraktion "Die Bürger" den als Anlage 1  beigefügten Antrag übersandt, mit mail vom 21.5.2015 hat die Fraktion "B.90/ die Grünen" das als Anlage 2 beigefügte Schreiben an die Verwaltung gerichtet.

 

Die beiden Anträge wurden mit den Vorlagen 120/2015 und 121/2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In seiner Sitzung am 23.06.2015 entschied der Rat der Stadt Schwelm, die Angelegenheit in den nächsten Sitzungszyklus zu vertagen und die Zwischenzeit zu einem Ortstermin unter Beteiligung des Forstamtes und der TBS zu nutzen.  Ortstermine fanden am 19.8.- und am 3.9.2015 statt.

Die Verwaltung hatte außerdem mit mail vom 21.05.2015 zu den rechtlichen Erwägungen in der  Antragsbegründung der Fraktion "Die Bürger" Stellung genommen und in der Sitzung des AUS vom 2.06.2015 sowie im Ortstermin vom 3.09.2015 hierzu  weiter ausgeführt.

 

Die Fraktion "Die Bürger" hat unter Bezugnahme auf diese Ausführungen zwischenzeitlich angekündigt, den Antrag vom 24.04.2015 zurückzuziehen.

 

(Ergebnis der Ortstermine)

 

In der Zusammenkunft vom 19.08.2015 sprachen sich die Fraktionsvertreter mehrheitlich für eine Beseitigung des "pumptracks" aus. Von Seiten der AGU wurde ergänzend vorgeschlagen, mit dem Landesbetrieb Wald und Holz über die teilweise Belassung der entstandenen Freiflächen ("natürliche Sukzession") anstelle einer vollständigen Wiederaufforstung zu sprechen.

Dieser Vorschlag wurde jedoch von der Behörde in der Folge verworfen (Anlage 3).

Die Anwesenden waren sich auch darin einig, Maßnahmen zur Wiederherstellung der „alten Mountainbikestrecke“ nur dann umzusetzen, wenn es tatsächlich „verläßliche“ Nutzer gibt. Diese Nutzer sollen ein nachvollziehbares und auf längere Sicht angelegtes Konzept haben. Hierdurch sollten kostenintensive Fehlinvestitionen vermieden werden.

 

 

Im Ortstermin vom 3.9.2015 meldeten sich zunächst 3 Jugendliche zu Wort, die ihr Interesse an der Erhaltung und Nutzung der Mountainbikestrecke zum Ausdruck brachten. Nach Erörterung der bei der erstmaligen Einrichtung der Anlage in den Jahren 2005/2006 zugrundegelegten Konzeption ( dazu nachfolgend) erklärten sie, sich  unter (zugesicherter) Mithilfe der TBS für eine "Wiederinbetriebnahme" der Mountainbikestrecke engagieren zu wollen. Die vereinbarte Rückmeldung bei der Verwaltung zur weiteren Abstimmung hat bis zur Fertigstellung dieser Vorlage am 10.9. nicht stattgefunden.

 

Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage aus Sicht der Verwaltung erinnerte der Vertreter der Grünen an die Ausführungen im Antragsschreiben seiner Fraktion vom 21.5.2015 (Anlage 2) und erweiterte die rechtlichen Überlegungen aus dem Antrag der Fraktion "die Bürger"  ("Schadenersatzanspruch aufgrund Verletzung vertraglicher Verpflichtungen" ; die Details werden nachfolgend im Kontext dargestellt).

Weiterhin wurde um Darstellung des  Aufwands für die Aufforstung einer städtischen Fläche als Ausgleich für die Erhaltung des "pumptracks" in der Waldfläche am Höhenweg gebeten.

 

 

(Anmerkungen und Nachfragen der antragstellenden Fraktionen)

 

Die Fraktion "B.90/die Grünen" hatte um Erläuterung gebeten,

 

1."--warum dem Rat dieser Zustand (gemeint Zustand des Waldes nach der Durchforstung) für die Vorbereitung des Beschlusses nicht mitgeteilt wurde",

 

2. --"warum dem Rat gegenüber nicht erwähnt wurde, dass die legale Mountainbikestrecke zu etwa 2/3 nicht mehr zu nutzen ist, weil sie durch die Arbeiten zerstört wurde",

 

3.--"wie die Verwaltung nun gedenkt, mit den beschriebenen Zuständen umzugehen".

 

(Zu 1)

In den Jahren 2005/2006 wurden Teilflächen  der städtischen Waldung am Oberloh nach der grundsätzlichen Zustimmung der Aufsichtsbehörden  den damals interessierten Jugendlichen zur Nutzung überlassen.

Vor Errichtung der Mountainbikestrecke  wurden sie   darauf hingewiesen, dass mit der Gestattung dieser  Nutzung nicht die sonstigen Nutzungen des Waldes eingestellt werden. Hierzu zählt neben der Erholungsfunktion für die Bevölkerung auch die Nutzung als Wirtschaftsgut. Die dann erforderlichen Durchforstungen können unter Ertragsgesichtspunkten aber nur mit den üblichen Großgeräten erfolgen (das Fällen wird von Harvestern, das Transportieren aus dem Bestand  wird von Forwardern vorgenommen).

 

Nach Meinung der Verwaltung ist somit  weder eine Beeinträchtigung des Nutzungskonzepts der Mountainbikestrecke noch eine Verletzung vertraglicher Pflichten gegenüber der Stadt bei der Durchführung der Durchforstung eingetreten.

Damit teilt die Verwaltung auch nicht die von den Antragstellern (im Ergebnis) vertretene Auffassung, der "Zustand des Waldes am Höhenweg nach der Durchforstung" könne mit der ungenehmigten Umwandlung eines benachbarten Waldstücks in einen Pumptrack gleichgesetzt- und gegenüber dem Landesbetrieb Wald und Holz quasi "aufgerechnet" werden.

Ergänzend wird auf  die nachfolgenden Ausführungen zur Sach- und Rechtslage  verwiesen.

 

(Zu 2.)

Hier kann auf die vorstehenden Ausführungen Bezug genommen werden.

Die Nutzung der Waldfläche durch die besagten Jugendlichen ("Legalität" der Mountainbikestrecke) stand unter dem Vorbehalt der uneingeschränkten forstlichen Nutzung durch den Eigentümer. Nach dem seinerzeitigen Konzept der "kreativen Gestaltung der Trasse durch die Nutzer" waren beide Belange auch miteinander zu vereinbaren.

Auch wird das Forstamt künftige Durchforstungen frühzeitig mit dem Auftraggeber abstimmen und den jährlichen Wirtschaftsplan im Liegenschaftsausschuss vorstellen.

 

(Zu 3.)

Der Verfahrensvorschlag der Verwaltung ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag sowie den (bisherigen und nachfolgenden) Ausführungen zur Sach- und Rechtslage.

 

 

(Verletzung vertraglicher Verpflichtungen und Schadenersatzansprüche)

 

Da die Durchforstung der städtischen Waldung fachgerecht und auftragsentsprechend erfolgte, kann nach Auffassung der Verwaltung ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Landesbetrieb Wald und Holz im Zusammenhang mit der Durchforstung mit hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht geltend gemacht werden (insoweit zu den Ausführungen von "B.90/die Grünen").

 

Entgegen einer früher geäußerten Auffassung kommt auch die Verletzung einer vertraglichen (Aufsichts- oder Kontroll-)Pflicht im Hinblick auf die übrige Waldfläche nicht in Betracht (u.a.wurde unterstellt, die Arbeiten zur Errichtung des "pumptracks" hätten sich "über mehrere Jahre erstreckt", sodass dem mit der Beförsterung beauftragten Landesbetrieb der Eingriff in das städtische Eigentum "hätte auffallen müssen").

 

In tatsächlicher Hinsicht wurde (nämlich) im ersten Ortstermin festgestellt, dass die massiven Bodenveränderungen mithilfe eines Kleinbaggers durchaus "im Laufe eines Nachmittags" durchgeführt worden sein konnten. Nach den Feststellungen von Anliegern soll ein solcher Bagger tatsächlich vor Ort beobachtet worden sein.

In rechtlicher Hinsicht ist zudem anzumerken, dass der "Beförsterungsvertrag" zwischen der Stadt und dem Landesbetrieb Wald und Holz sich lediglich auf die wirtschaftliche Nutzung des Waldes ("Holzernte und -verwertung"), nicht aber auf die "Forstaufsicht" im Sinne einer regelmäßigen Bestreifung bezieht.

 

Zu der weiter noch gestellten Frage nach Kosten bzw. Aufwand für eine Ersatzaufforstung ergibt sich folgendes:

Nach Rücksprache mit dem Forstamt fallen für die Aufforstung eines Hektars Acker-oder Wiesenfläche ca. 10.000,- € Kosten an. Die für den Ersatz des Pumptracks erforderlichen Mittel belaufen sich mithin auf ca. 6.000,- €. Hervorzuheben ist, dass in diesen Kosten kein Grunderwerb enthalten ist. Die erforderlichen geeigneten Flächen (Acker oder Grünland) müssen gesondert erworben oder zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Die Erledigung der Anträge der Fraktionen „Die Bürger“ vom 24.04.2015 und „B.90/die Grünen“ vom 21.05.2015 wird festgestellt.

 

Das Regionalforstamt Ruhrgebiet ist bis zum 02.10.2015 über die Bestätigung der Ratsentscheidung vom 23.4.2015 zu unterrichten. Der Rückbau des "pumptracks" in der städtischen  Waldung am Höhenweg soll unverzüglich veranlasst werden.