Anträge der Fraktionen "Die Bürger" und "B.90/ die Grünen"
? Sachverhalt:
In seiner
Sitzung vom 23.04.2015 hat der Rat der Stadt Schwelm gem. Nr. 1 der
Verwaltungsvorlage 043/2015 folgenden Beschluss gefasst:
?Der sogenannte ?pumptrack? im Waldgel?nde
am H?henweg wird in der in der Vorlage beschriebenen Art und Weise
zur?ckgebaut. Die urspr?ngliche Mountainbikestrecke bleibt bestehen.?
Mit
Anschreiben vom 24.04.2015 hat daraufhin die Fraktion "Die B?rger"
den als Anlage 1? beigef?gten Antrag
?bersandt, mit mail vom 21.5.2015 hat die Fraktion "B.90/ die Gr?nen"
das als Anlage 2 beigef?gte Schreiben an die Verwaltung gerichtet.
Die beiden
Antr?ge wurden mit den Vorlagen 120/2015 und 121/2015 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt. In seiner Sitzung am 23.06.2015 entschied der Rat
der Stadt Schwelm, die Angelegenheit in den n?chsten Sitzungszyklus zu vertagen
und die Zwischenzeit zu einem Ortstermin unter Beteiligung des Forstamtes und
der TBS zu nutzen.? Ortstermine fanden am
19.8.- und am 3.9.2015 statt.
Die
Verwaltung hatte au?erdem mit mail vom 21.05.2015 zu den rechtlichen Erw?gungen
in der? Antragsbegr?ndung der Fraktion
"Die B?rger" Stellung genommen und in der Sitzung des AUS vom 2.06.2015
sowie im Ortstermin vom 3.09.2015 hierzu?
weiter ausgef?hrt.
Die Fraktion
"Die B?rger" hat unter Bezugnahme auf diese Ausf?hrungen
zwischenzeitlich angek?ndigt, den Antrag vom 24.04.2015 zur?ckzuziehen.
(Ergebnis
der Ortstermine)
In der
Zusammenkunft vom 19.08.2015 sprachen sich die Fraktionsvertreter mehrheitlich
f?r eine Beseitigung des "pumptracks" aus. Von Seiten der AGU wurde
erg?nzend vorgeschlagen, mit dem Landesbetrieb Wald und Holz ?ber die teilweise
Belassung der entstandenen Freifl?chen ("nat?rliche Sukzession")
anstelle einer vollst?ndigen Wiederaufforstung zu sprechen.
Dieser
Vorschlag wurde jedoch von der Beh?rde in der Folge verworfen (Anlage 3).
Die
Anwesenden waren sich auch darin einig, Ma?nahmen zur Wiederherstellung der
?alten Mountainbikestrecke? nur dann umzusetzen, wenn es tats?chlich
?verl??liche? Nutzer gibt. Diese Nutzer sollen ein nachvollziehbares und auf
l?ngere Sicht angelegtes Konzept haben. Hierdurch sollten kostenintensive
Fehlinvestitionen vermieden werden.
Im
Ortstermin vom 3.9.2015 meldeten sich zun?chst 3 Jugendliche zu Wort, die ihr
Interesse an der Erhaltung und Nutzung der Mountainbikestrecke zum Ausdruck
brachten. Nach Er?rterung der bei der erstmaligen Einrichtung der Anlage in den
Jahren 2005/2006 zugrundegelegten Konzeption ( dazu nachfolgend) erkl?rten sie,
sich? unter (zugesicherter) Mithilfe der
TBS f?r eine "Wiederinbetriebnahme" der Mountainbikestrecke engagieren
zu wollen. Die vereinbarte R?ckmeldung bei der Verwaltung zur weiteren
Abstimmung hat bis zur Fertigstellung dieser Vorlage am 10.9. nicht
stattgefunden.
Nach
Er?rterung der Sach- und Rechtslage aus Sicht der Verwaltung erinnerte der
Vertreter der Gr?nen an die Ausf?hrungen im Antragsschreiben seiner Fraktion
vom 21.5.2015 (Anlage 2) und erweiterte die rechtlichen ?berlegungen aus dem
Antrag der Fraktion "die B?rger"?
("Schadenersatzanspruch aufgrund Verletzung vertraglicher
Verpflichtungen" ; die Details werden nachfolgend im Kontext dargestellt).
Weiterhin
wurde um Darstellung des? Aufwands f?r
die Aufforstung einer st?dtischen Fl?che als Ausgleich f?r die Erhaltung des
"pumptracks" in der Waldfl?che am H?henweg gebeten.
(Anmerkungen
und Nachfragen der antragstellenden Fraktionen)
Die Fraktion
"B.90/die Gr?nen" hatte um Erl?uterung gebeten,
1."--warum
dem Rat dieser Zustand (gemeint Zustand des Waldes nach der Durchforstung) f?r
die Vorbereitung des Beschlusses nicht mitgeteilt wurde",
2.
--"warum dem Rat gegen?ber nicht erw?hnt wurde, dass die legale
Mountainbikestrecke zu etwa 2/3 nicht mehr zu nutzen ist, weil sie durch die
Arbeiten zerst?rt wurde",
3.--"wie
die Verwaltung nun gedenkt, mit den beschriebenen Zust?nden umzugehen".
(Zu 1)
In den
Jahren 2005/2006 wurden Teilfl?chen? der
st?dtischen Waldung am Oberloh nach der grunds?tzlichen Zustimmung der
Aufsichtsbeh?rden? den damals
interessierten Jugendlichen zur Nutzung ?berlassen.
Vor
Errichtung der Mountainbikestrecke?
wurden sie?? darauf hingewiesen,
dass mit der Gestattung dieser? Nutzung
nicht die sonstigen Nutzungen des Waldes eingestellt werden. Hierzu z?hlt neben
der Erholungsfunktion f?r die Bev?lkerung auch die Nutzung als Wirtschaftsgut.
Die dann erforderlichen Durchforstungen k?nnen unter Ertragsgesichtspunkten
aber nur mit den ?blichen Gro?ger?ten erfolgen (das F?llen wird von Harvestern,
das Transportieren aus dem Bestand? wird
von Forwardern vorgenommen).
Nach Meinung
der Verwaltung ist somit? weder eine
Beeintr?chtigung des Nutzungskonzepts der Mountainbikestrecke noch eine
Verletzung vertraglicher Pflichten gegen?ber der Stadt bei der Durchf?hrung der
Durchforstung eingetreten.
Damit teilt
die Verwaltung auch nicht die von den Antragstellern (im Ergebnis) vertretene Auffassung,
der "Zustand des Waldes am H?henweg nach der Durchforstung" k?nne mit
der ungenehmigten Umwandlung eines benachbarten Waldst?cks in einen Pumptrack
gleichgesetzt- und gegen?ber dem Landesbetrieb Wald und Holz quasi
"aufgerechnet" werden.
Erg?nzend
wird auf? die nachfolgenden Ausf?hrungen
zur Sach- und Rechtslage? verwiesen.
(Zu 2.)
Hier kann
auf die vorstehenden Ausf?hrungen Bezug genommen werden.
Die Nutzung
der Waldfl?che durch die besagten Jugendlichen ("Legalit?t" der
Mountainbikestrecke) stand unter dem Vorbehalt der uneingeschr?nkten
forstlichen Nutzung durch den Eigent?mer. Nach dem seinerzeitigen Konzept der
"kreativen Gestaltung der Trasse durch die Nutzer" waren beide
Belange auch miteinander zu vereinbaren.
Auch wird
das Forstamt k?nftige Durchforstungen fr?hzeitig mit dem Auftraggeber abstimmen
und den j?hrlichen Wirtschaftsplan im Liegenschaftsausschuss vorstellen.
(Zu 3.)
Der
Verfahrensvorschlag der Verwaltung ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag sowie
den (bisherigen und nachfolgenden) Ausf?hrungen zur Sach- und Rechtslage.
(Verletzung
vertraglicher Verpflichtungen und Schadenersatzanspr?che)
Da die
Durchforstung der st?dtischen Waldung fachgerecht und auftragsentsprechend
erfolgte, kann nach Auffassung der Verwaltung ein Schadenersatzanspruch
gegen?ber dem Landesbetrieb Wald und Holz im Zusammenhang mit der Durchforstung
mit hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht geltend gemacht werden (insoweit zu
den Ausf?hrungen von "B.90/die Gr?nen").
Entgegen
einer fr?her ge?u?erten Auffassung kommt auch die Verletzung einer
vertraglichen (Aufsichts- oder Kontroll-)Pflicht im Hinblick auf die ?brige
Waldfl?che nicht in Betracht (u.a.wurde unterstellt, die Arbeiten zur
Errichtung des "pumptracks" h?tten sich "?ber mehrere Jahre
erstreckt", sodass dem mit der Bef?rsterung beauftragten Landesbetrieb der
Eingriff in das st?dtische Eigentum "h?tte auffallen m?ssen").
In
tats?chlicher Hinsicht wurde (n?mlich) im ersten Ortstermin festgestellt, dass
die massiven Bodenver?nderungen mithilfe eines Kleinbaggers durchaus "im
Laufe eines Nachmittags" durchgef?hrt worden sein konnten. Nach den
Feststellungen von Anliegern soll ein solcher Bagger tats?chlich vor Ort
beobachtet worden sein.
In
rechtlicher Hinsicht ist zudem anzumerken, dass der
"Bef?rsterungsvertrag" zwischen der Stadt und dem Landesbetrieb Wald
und Holz sich lediglich auf die wirtschaftliche Nutzung des Waldes
("Holzernte und -verwertung"), nicht aber auf die
"Forstaufsicht" im Sinne einer regelm??igen Bestreifung bezieht.
Zu der
weiter noch gestellten Frage nach Kosten bzw. Aufwand f?r eine
Ersatzaufforstung ergibt sich folgendes:
Nach
R?cksprache mit dem Forstamt fallen f?r die Aufforstung eines Hektars
Acker-oder Wiesenfl?che ca. 10.000,- ? Kosten an. Die f?r den Ersatz des
Pumptracks erforderlichen Mittel belaufen sich mithin auf ca. 6.000,- ?.
Hervorzuheben ist, dass in diesen Kosten kein Grunderwerb enthalten ist. Die
erforderlichen geeigneten Fl?chen (Acker oder Gr?nland) m?ssen gesondert
erworben oder zur Verf?gung gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Erledigung der
Antr?ge der Fraktionen ?Die B?rger? vom 24.04.2015 und ?B.90/die Gr?nen? vom
21.05.2015 wird festgestellt.
Das
Regionalforstamt Ruhrgebiet ist bis zum 02.10.2015 ?ber die Best?tigung der
Ratsentscheidung vom 23.4.2015 zu unterrichten. Der R?ckbau des "pumptracks"
in der st?dtischen? Waldung am H?henweg
soll unverz?glich veranlasst werden.
