Betreff
Mountainbikestrecke / "pumptrack"
Anträge der Fraktionen "Die Bürger" und "B.90/ die Grünen"
Vorlage
193/2015
Aktenzeichen
FB 6.1 / StEB/Le
Art
Beschlussvorlage

? Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 23.04.2015 hat der Rat der Stadt Schwelm gem. Nr. 1 der Verwaltungsvorlage 043/2015 folgenden Beschluss gefasst:

?Der sogenannte ?pumptrack? im Waldgel?nde am H?henweg wird in der in der Vorlage beschriebenen Art und Weise zur?ckgebaut. Die urspr?ngliche Mountainbikestrecke bleibt bestehen.?

Mit Anschreiben vom 24.04.2015 hat daraufhin die Fraktion "Die B?rger" den als Anlage 1? beigef?gten Antrag ?bersandt, mit mail vom 21.5.2015 hat die Fraktion "B.90/ die Gr?nen" das als Anlage 2 beigef?gte Schreiben an die Verwaltung gerichtet.

Die beiden Antr?ge wurden mit den Vorlagen 120/2015 und 121/2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In seiner Sitzung am 23.06.2015 entschied der Rat der Stadt Schwelm, die Angelegenheit in den n?chsten Sitzungszyklus zu vertagen und die Zwischenzeit zu einem Ortstermin unter Beteiligung des Forstamtes und der TBS zu nutzen.? Ortstermine fanden am 19.8.- und am 3.9.2015 statt.

Die Verwaltung hatte au?erdem mit mail vom 21.05.2015 zu den rechtlichen Erw?gungen in der? Antragsbegr?ndung der Fraktion "Die B?rger" Stellung genommen und in der Sitzung des AUS vom 2.06.2015 sowie im Ortstermin vom 3.09.2015 hierzu? weiter ausgef?hrt.

Die Fraktion "Die B?rger" hat unter Bezugnahme auf diese Ausf?hrungen zwischenzeitlich angek?ndigt, den Antrag vom 24.04.2015 zur?ckzuziehen.

(Ergebnis der Ortstermine)

In der Zusammenkunft vom 19.08.2015 sprachen sich die Fraktionsvertreter mehrheitlich f?r eine Beseitigung des "pumptracks" aus. Von Seiten der AGU wurde erg?nzend vorgeschlagen, mit dem Landesbetrieb Wald und Holz ?ber die teilweise Belassung der entstandenen Freifl?chen ("nat?rliche Sukzession") anstelle einer vollst?ndigen Wiederaufforstung zu sprechen.

Dieser Vorschlag wurde jedoch von der Beh?rde in der Folge verworfen (Anlage 3).

Die Anwesenden waren sich auch darin einig, Ma?nahmen zur Wiederherstellung der ?alten Mountainbikestrecke? nur dann umzusetzen, wenn es tats?chlich ?verl??liche? Nutzer gibt. Diese Nutzer sollen ein nachvollziehbares und auf l?ngere Sicht angelegtes Konzept haben. Hierdurch sollten kostenintensive Fehlinvestitionen vermieden werden.

Im Ortstermin vom 3.9.2015 meldeten sich zun?chst 3 Jugendliche zu Wort, die ihr Interesse an der Erhaltung und Nutzung der Mountainbikestrecke zum Ausdruck brachten. Nach Er?rterung der bei der erstmaligen Einrichtung der Anlage in den Jahren 2005/2006 zugrundegelegten Konzeption ( dazu nachfolgend) erkl?rten sie, sich? unter (zugesicherter) Mithilfe der TBS f?r eine "Wiederinbetriebnahme" der Mountainbikestrecke engagieren zu wollen. Die vereinbarte R?ckmeldung bei der Verwaltung zur weiteren Abstimmung hat bis zur Fertigstellung dieser Vorlage am 10.9. nicht stattgefunden.

Nach Er?rterung der Sach- und Rechtslage aus Sicht der Verwaltung erinnerte der Vertreter der Gr?nen an die Ausf?hrungen im Antragsschreiben seiner Fraktion vom 21.5.2015 (Anlage 2) und erweiterte die rechtlichen ?berlegungen aus dem Antrag der Fraktion "die B?rger"? ("Schadenersatzanspruch aufgrund Verletzung vertraglicher Verpflichtungen" ; die Details werden nachfolgend im Kontext dargestellt).

Weiterhin wurde um Darstellung des? Aufwands f?r die Aufforstung einer st?dtischen Fl?che als Ausgleich f?r die Erhaltung des "pumptracks" in der Waldfl?che am H?henweg gebeten.

(Anmerkungen und Nachfragen der antragstellenden Fraktionen)

Die Fraktion "B.90/die Gr?nen" hatte um Erl?uterung gebeten,

1."--warum dem Rat dieser Zustand (gemeint Zustand des Waldes nach der Durchforstung) f?r die Vorbereitung des Beschlusses nicht mitgeteilt wurde",

2. --"warum dem Rat gegen?ber nicht erw?hnt wurde, dass die legale Mountainbikestrecke zu etwa 2/3 nicht mehr zu nutzen ist, weil sie durch die Arbeiten zerst?rt wurde",

3.--"wie die Verwaltung nun gedenkt, mit den beschriebenen Zust?nden umzugehen".

(Zu 1)

In den Jahren 2005/2006 wurden Teilfl?chen? der st?dtischen Waldung am Oberloh nach der grunds?tzlichen Zustimmung der Aufsichtsbeh?rden? den damals interessierten Jugendlichen zur Nutzung ?berlassen.

Vor Errichtung der Mountainbikestrecke? wurden sie?? darauf hingewiesen, dass mit der Gestattung dieser? Nutzung nicht die sonstigen Nutzungen des Waldes eingestellt werden. Hierzu z?hlt neben der Erholungsfunktion f?r die Bev?lkerung auch die Nutzung als Wirtschaftsgut. Die dann erforderlichen Durchforstungen k?nnen unter Ertragsgesichtspunkten aber nur mit den ?blichen Gro?ger?ten erfolgen (das F?llen wird von Harvestern, das Transportieren aus dem Bestand? wird von Forwardern vorgenommen).

Nach Meinung der Verwaltung ist somit? weder eine Beeintr?chtigung des Nutzungskonzepts der Mountainbikestrecke noch eine Verletzung vertraglicher Pflichten gegen?ber der Stadt bei der Durchf?hrung der Durchforstung eingetreten.

Damit teilt die Verwaltung auch nicht die von den Antragstellern (im Ergebnis) vertretene Auffassung, der "Zustand des Waldes am H?henweg nach der Durchforstung" k?nne mit der ungenehmigten Umwandlung eines benachbarten Waldst?cks in einen Pumptrack gleichgesetzt- und gegen?ber dem Landesbetrieb Wald und Holz quasi "aufgerechnet" werden.

Erg?nzend wird auf? die nachfolgenden Ausf?hrungen zur Sach- und Rechtslage? verwiesen.

(Zu 2.)

Hier kann auf die vorstehenden Ausf?hrungen Bezug genommen werden.

Die Nutzung der Waldfl?che durch die besagten Jugendlichen ("Legalit?t" der Mountainbikestrecke) stand unter dem Vorbehalt der uneingeschr?nkten forstlichen Nutzung durch den Eigent?mer. Nach dem seinerzeitigen Konzept der "kreativen Gestaltung der Trasse durch die Nutzer" waren beide Belange auch miteinander zu vereinbaren.

Auch wird das Forstamt k?nftige Durchforstungen fr?hzeitig mit dem Auftraggeber abstimmen und den j?hrlichen Wirtschaftsplan im Liegenschaftsausschuss vorstellen.

(Zu 3.)

Der Verfahrensvorschlag der Verwaltung ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag sowie den (bisherigen und nachfolgenden) Ausf?hrungen zur Sach- und Rechtslage.

(Verletzung vertraglicher Verpflichtungen und Schadenersatzanspr?che)

Da die Durchforstung der st?dtischen Waldung fachgerecht und auftragsentsprechend erfolgte, kann nach Auffassung der Verwaltung ein Schadenersatzanspruch gegen?ber dem Landesbetrieb Wald und Holz im Zusammenhang mit der Durchforstung mit hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht geltend gemacht werden (insoweit zu den Ausf?hrungen von "B.90/die Gr?nen").

Entgegen einer fr?her ge?u?erten Auffassung kommt auch die Verletzung einer vertraglichen (Aufsichts- oder Kontroll-)Pflicht im Hinblick auf die ?brige Waldfl?che nicht in Betracht (u.a.wurde unterstellt, die Arbeiten zur Errichtung des "pumptracks" h?tten sich "?ber mehrere Jahre erstreckt", sodass dem mit der Bef?rsterung beauftragten Landesbetrieb der Eingriff in das st?dtische Eigentum "h?tte auffallen m?ssen").

In tats?chlicher Hinsicht wurde (n?mlich) im ersten Ortstermin festgestellt, dass die massiven Bodenver?nderungen mithilfe eines Kleinbaggers durchaus "im Laufe eines Nachmittags" durchgef?hrt worden sein konnten. Nach den Feststellungen von Anliegern soll ein solcher Bagger tats?chlich vor Ort beobachtet worden sein.

In rechtlicher Hinsicht ist zudem anzumerken, dass der "Bef?rsterungsvertrag" zwischen der Stadt und dem Landesbetrieb Wald und Holz sich lediglich auf die wirtschaftliche Nutzung des Waldes ("Holzernte und -verwertung"), nicht aber auf die "Forstaufsicht" im Sinne einer regelm??igen Bestreifung bezieht.

Zu der weiter noch gestellten Frage nach Kosten bzw. Aufwand f?r eine Ersatzaufforstung ergibt sich folgendes:

Nach R?cksprache mit dem Forstamt fallen f?r die Aufforstung eines Hektars Acker-oder Wiesenfl?che ca. 10.000,- ? Kosten an. Die f?r den Ersatz des Pumptracks erforderlichen Mittel belaufen sich mithin auf ca. 6.000,- ?. Hervorzuheben ist, dass in diesen Kosten kein Grunderwerb enthalten ist. Die erforderlichen geeigneten Fl?chen (Acker oder Gr?nland) m?ssen gesondert erworben oder zur Verf?gung gestellt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Die Erledigung der Antr?ge der Fraktionen ?Die B?rger? vom 24.04.2015 und ?B.90/die Gr?nen? vom 21.05.2015 wird festgestellt.

Das Regionalforstamt Ruhrgebiet ist bis zum 02.10.2015 ?ber die Best?tigung der Ratsentscheidung vom 23.4.2015 zu unterrichten. Der R?ckbau des "pumptracks" in der st?dtischen? Waldung am H?henweg soll unverz?glich veranlasst werden.