Anträge der Fraktionen "Die Bürger" und "B.90/ die Grünen"
Sachverhalt:
In seiner
Sitzung vom 23.04.2015 hat der Rat der Stadt Schwelm gem. Nr. 1 der
Verwaltungsvorlage 043/2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Der sogenannte „pumptrack“ im Waldgelände
am Höhenweg wird in der in der Vorlage beschriebenen Art und Weise
zurückgebaut. Die ursprüngliche Mountainbikestrecke bleibt bestehen.“
Mit
Anschreiben vom 24.04.2015 hat daraufhin die Fraktion "Die Bürger"
den als Anlage 1 beigefügten Antrag
übersandt, mit mail vom 21.5.2015 hat die Fraktion "B.90/ die Grünen"
das als Anlage 2 beigefügte Schreiben an die Verwaltung gerichtet.
Die beiden
Anträge wurden mit den Vorlagen 120/2015 und 121/2015 zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt. In seiner Sitzung am 23.06.2015 entschied der Rat
der Stadt Schwelm, die Angelegenheit in den nächsten Sitzungszyklus zu vertagen
und die Zwischenzeit zu einem Ortstermin unter Beteiligung des Forstamtes und
der TBS zu nutzen. Ortstermine fanden am
19.8.- und am 3.9.2015 statt.
Die
Verwaltung hatte außerdem mit mail vom 21.05.2015 zu den rechtlichen Erwägungen
in der Antragsbegründung der Fraktion
"Die Bürger" Stellung genommen und in der Sitzung des AUS vom 2.06.2015
sowie im Ortstermin vom 3.09.2015 hierzu
weiter ausgeführt.
Die Fraktion
"Die Bürger" hat unter Bezugnahme auf diese Ausführungen
zwischenzeitlich angekündigt, den Antrag vom 24.04.2015 zurückzuziehen.
(Ergebnis
der Ortstermine)
In der
Zusammenkunft vom 19.08.2015 sprachen sich die Fraktionsvertreter mehrheitlich
für eine Beseitigung des "pumptracks" aus. Von Seiten der AGU wurde
ergänzend vorgeschlagen, mit dem Landesbetrieb Wald und Holz über die teilweise
Belassung der entstandenen Freiflächen ("natürliche Sukzession")
anstelle einer vollständigen Wiederaufforstung zu sprechen.
Dieser
Vorschlag wurde jedoch von der Behörde in der Folge verworfen (Anlage 3).
Die
Anwesenden waren sich auch darin einig, Maßnahmen zur Wiederherstellung der
„alten Mountainbikestrecke“ nur dann umzusetzen, wenn es tatsächlich
„verläßliche“ Nutzer gibt. Diese Nutzer sollen ein nachvollziehbares und auf
längere Sicht angelegtes Konzept haben. Hierdurch sollten kostenintensive
Fehlinvestitionen vermieden werden.
Im
Ortstermin vom 3.9.2015 meldeten sich zunächst 3 Jugendliche zu Wort, die ihr
Interesse an der Erhaltung und Nutzung der Mountainbikestrecke zum Ausdruck
brachten. Nach Erörterung der bei der erstmaligen Einrichtung der Anlage in den
Jahren 2005/2006 zugrundegelegten Konzeption ( dazu nachfolgend) erklärten sie,
sich unter (zugesicherter) Mithilfe der
TBS für eine "Wiederinbetriebnahme" der Mountainbikestrecke engagieren
zu wollen. Die vereinbarte Rückmeldung bei der Verwaltung zur weiteren
Abstimmung hat bis zur Fertigstellung dieser Vorlage am 10.9. nicht
stattgefunden.
Nach
Erörterung der Sach- und Rechtslage aus Sicht der Verwaltung erinnerte der
Vertreter der Grünen an die Ausführungen im Antragsschreiben seiner Fraktion
vom 21.5.2015 (Anlage 2) und erweiterte die rechtlichen Überlegungen aus dem
Antrag der Fraktion "die Bürger"
("Schadenersatzanspruch aufgrund Verletzung vertraglicher
Verpflichtungen" ; die Details werden nachfolgend im Kontext dargestellt).
Weiterhin
wurde um Darstellung des Aufwands für
die Aufforstung einer städtischen Fläche als Ausgleich für die Erhaltung des
"pumptracks" in der Waldfläche am Höhenweg gebeten.
(Anmerkungen
und Nachfragen der antragstellenden Fraktionen)
Die Fraktion
"B.90/die Grünen" hatte um Erläuterung gebeten,
1."--warum
dem Rat dieser Zustand (gemeint Zustand des Waldes nach der Durchforstung) für
die Vorbereitung des Beschlusses nicht mitgeteilt wurde",
2.
--"warum dem Rat gegenüber nicht erwähnt wurde, dass die legale
Mountainbikestrecke zu etwa 2/3 nicht mehr zu nutzen ist, weil sie durch die
Arbeiten zerstört wurde",
3.--"wie
die Verwaltung nun gedenkt, mit den beschriebenen Zuständen umzugehen".
(Zu 1)
In den
Jahren 2005/2006 wurden Teilflächen der
städtischen Waldung am Oberloh nach der grundsätzlichen Zustimmung der
Aufsichtsbehörden den damals
interessierten Jugendlichen zur Nutzung überlassen.
Vor
Errichtung der Mountainbikestrecke
wurden sie darauf hingewiesen,
dass mit der Gestattung dieser Nutzung
nicht die sonstigen Nutzungen des Waldes eingestellt werden. Hierzu zählt neben
der Erholungsfunktion für die Bevölkerung auch die Nutzung als Wirtschaftsgut.
Die dann erforderlichen Durchforstungen können unter Ertragsgesichtspunkten
aber nur mit den üblichen Großgeräten erfolgen (das Fällen wird von Harvestern,
das Transportieren aus dem Bestand wird
von Forwardern vorgenommen).
Nach Meinung
der Verwaltung ist somit weder eine
Beeinträchtigung des Nutzungskonzepts der Mountainbikestrecke noch eine
Verletzung vertraglicher Pflichten gegenüber der Stadt bei der Durchführung der
Durchforstung eingetreten.
Damit teilt
die Verwaltung auch nicht die von den Antragstellern (im Ergebnis) vertretene Auffassung,
der "Zustand des Waldes am Höhenweg nach der Durchforstung" könne mit
der ungenehmigten Umwandlung eines benachbarten Waldstücks in einen Pumptrack
gleichgesetzt- und gegenüber dem Landesbetrieb Wald und Holz quasi
"aufgerechnet" werden.
Ergänzend
wird auf die nachfolgenden Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage verwiesen.
(Zu 2.)
Hier kann
auf die vorstehenden Ausführungen Bezug genommen werden.
Die Nutzung
der Waldfläche durch die besagten Jugendlichen ("Legalität" der
Mountainbikestrecke) stand unter dem Vorbehalt der uneingeschränkten
forstlichen Nutzung durch den Eigentümer. Nach dem seinerzeitigen Konzept der
"kreativen Gestaltung der Trasse durch die Nutzer" waren beide
Belange auch miteinander zu vereinbaren.
Auch wird
das Forstamt künftige Durchforstungen frühzeitig mit dem Auftraggeber abstimmen
und den jährlichen Wirtschaftsplan im Liegenschaftsausschuss vorstellen.
(Zu 3.)
Der
Verfahrensvorschlag der Verwaltung ergibt sich aus dem Beschlussvorschlag sowie
den (bisherigen und nachfolgenden) Ausführungen zur Sach- und Rechtslage.
(Verletzung
vertraglicher Verpflichtungen und Schadenersatzansprüche)
Da die
Durchforstung der städtischen Waldung fachgerecht und auftragsentsprechend
erfolgte, kann nach Auffassung der Verwaltung ein Schadenersatzanspruch
gegenüber dem Landesbetrieb Wald und Holz im Zusammenhang mit der Durchforstung
mit hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht geltend gemacht werden (insoweit zu
den Ausführungen von "B.90/die Grünen").
Entgegen
einer früher geäußerten Auffassung kommt auch die Verletzung einer
vertraglichen (Aufsichts- oder Kontroll-)Pflicht im Hinblick auf die übrige
Waldfläche nicht in Betracht (u.a.wurde unterstellt, die Arbeiten zur
Errichtung des "pumptracks" hätten sich "über mehrere Jahre
erstreckt", sodass dem mit der Beförsterung beauftragten Landesbetrieb der
Eingriff in das städtische Eigentum "hätte auffallen müssen").
In
tatsächlicher Hinsicht wurde (nämlich) im ersten Ortstermin festgestellt, dass
die massiven Bodenveränderungen mithilfe eines Kleinbaggers durchaus "im
Laufe eines Nachmittags" durchgeführt worden sein konnten. Nach den
Feststellungen von Anliegern soll ein solcher Bagger tatsächlich vor Ort
beobachtet worden sein.
In
rechtlicher Hinsicht ist zudem anzumerken, dass der
"Beförsterungsvertrag" zwischen der Stadt und dem Landesbetrieb Wald
und Holz sich lediglich auf die wirtschaftliche Nutzung des Waldes
("Holzernte und -verwertung"), nicht aber auf die
"Forstaufsicht" im Sinne einer regelmäßigen Bestreifung bezieht.
Zu der
weiter noch gestellten Frage nach Kosten bzw. Aufwand für eine
Ersatzaufforstung ergibt sich folgendes:
Nach
Rücksprache mit dem Forstamt fallen für die Aufforstung eines Hektars
Acker-oder Wiesenfläche ca. 10.000,- € Kosten an. Die für den Ersatz des
Pumptracks erforderlichen Mittel belaufen sich mithin auf ca. 6.000,- €.
Hervorzuheben ist, dass in diesen Kosten kein Grunderwerb enthalten ist. Die
erforderlichen geeigneten Flächen (Acker oder Grünland) müssen gesondert
erworben oder zur Verfügung gestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Erledigung der
Anträge der Fraktionen „Die Bürger“ vom 24.04.2015 und „B.90/die Grünen“ vom
21.05.2015 wird festgestellt.
Das
Regionalforstamt Ruhrgebiet ist bis zum 02.10.2015 über die Bestätigung der
Ratsentscheidung vom 23.4.2015 zu unterrichten. Der Rückbau des "pumptracks"
in der städtischen Waldung am Höhenweg
soll unverzüglich veranlasst werden.