Sachverhalt:
Gebührensätze
Im Rahmen der Kalkulation
(Anlage 2) ergeben sich für 2016 folgende Gebührensätze:
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Gebührensatz 2015 |
Gebührensatz 2016 |
Veränderung |
|
|
€ / m |
€ / m |
€ / m |
% |
Winterdienst |
|
|
|
|
Klasse A |
2,00 |
1,80 |
- 0,20 |
- 10,0 |
Klasse B |
1,60 |
1,44 |
- 0,16 |
- 10,0 |
Klasse C |
1,25 |
1,12 |
- 0,13 |
- 10,4 |
Sommerreinigung (sonst. Straßenreinigung) |
|
|
|
|
Klasse A |
1,31 |
1,74 |
+ 0,43 |
+ 32,8 |
Klasse B |
2,09 |
2,78 |
+ 0,69 |
+ 33,0 |
Klasse C |
2,35 |
3,13 |
+ 0,78 |
+ 33,2 |
Entwicklung der
Gebührensätze:
Die Entwicklung der
Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C
(Anliegerstraßen) in Form eines fiktiven einheitlichen Gebührensatzes
dargestellt.
Kosten / Erlöse
Die Gesamtkosten der
Straßenreinigung belaufen sich auf 722.750 €. Im Vergleich zum Vorjahr (670.950
€) ist eine Erhöhung von 101.800 € (+ rd. 15 %) zu verzeichnen. Bei
gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse (Allgemeininteresseanteil) um insgesamt rd.
16.000 € steigt der fiktive einheitliche Gebührensatz der Klasse C um 18,0 %
(Klasse A: + 7,0 %, Klasse B: + 14,4 %).
Im Bereich des Winterdienstes
sind aufgrund der milden Witterung in den letzten Jahren geringere
Einsatzzeiten angefallen. Für 2016 werden Durchschnittszeiten für Personal- und
Fahrzeugeinsatz aus 10 Jahren zugrunde gelegt. Dies führt im Ergebnis zu einer
Reduzierung der Gebührensätze in allen Klassen um rd. 10,0 %. Die
Kostenerhöhung wirkt sich ausschließlich auf die Sommerreinigung aus. Aufgrund
des Vorjahresergebnisses erhöht sich der Stundensatz der Kehrmaschinen
gegenüber der Kalkulation 2015 um rd. 30 %. Ursache hierfür sind insbesondere Mehreinsätze
aufgrund geringerer Winterdienstzeiten und höhere Standzeiten für
Werkstatteinsätze (+ rd. 52.000 €). Weitere Mehrkosten in Höhe von rd. 44.000 €
entstehen durch Einrechnung eines Unterdeckungsbetrages aus der
Betriebsabrechnung 2012. Der Ausgleich ist nach den gesetzlichen Vorgaben des
Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) längstens bis 2016 möglich.
In der als Anlage 3
beigefügten Übersicht sind die Abweichungen (absolut und prozentual) zu den
Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich
Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt
sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und
Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).
Bemessungsgrundlagen
Es haben sich nur
geringfügige Änderungen ergeben. Die Erhöhung um insgesamt 167 Frontmeter auf
Basis der im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Werte wirkt sich nicht
auf die Gebührensätze aus.
Beispielberechnung
Musterhaushalt
Der Musterhaushalt bezieht
sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer
Anliegerstraße.
|
2015 |
2016 |
Veränderung |
Winterdienst
Klasse C |
25,00 € |
22,40 € |
- 2,60 € |
Sommerreinigung
Klasse C |
47,00 € |
62,60 € |
+ 15,60 € |
Straßenreinigung
gesamt |
72,00 € |
85,00 € |
+ 13,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2016 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.