Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2016 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
186/2015
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gebührensätze

 

Im Rahmen der Kalkulation (Anlage 2) ergeben sich für 2016 folgende Gebührensätze:

 

 

Gebührensatz

2015

Gebührensatz

2016

Veränderung

 

€ / m

€ / m

€ / m

%

Winterdienst

 

 

 

 

Klasse A

2,00

1,80

- 0,20

- 10,0

Klasse B

1,60

1,44

- 0,16

- 10,0

Klasse C

1,25

1,12

- 0,13

- 10,4

Sommerreinigung (sonst. Straßenreinigung)

 

 

 

 

Klasse A

1,31

1,74

+ 0,43

+ 32,8

Klasse B

2,09

2,78

+ 0,69

+ 33,0

Klasse C

2,35

3,13

+ 0,78

+ 33,2

 

Entwicklung der Gebührensätze:

 

 

Die Entwicklung der Gebührensätze ist zur besseren Vergleichbarkeit beispielhaft für die Klasse C (Anliegerstraßen) in Form eines fiktiven einheitlichen Gebührensatzes dargestellt.

 

Kosten / Erlöse

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 722.750 €. Im Vergleich zum Vorjahr (670.950 €) ist eine Erhöhung von 101.800 € (+ rd. 15 %) zu verzeichnen. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse (Allgemeininteresseanteil) um insgesamt rd. 16.000 € steigt der fiktive einheitliche Gebührensatz der Klasse C um 18,0 % (Klasse A: + 7,0 %, Klasse B: + 14,4 %).

 

Im Bereich des Winterdienstes sind aufgrund der milden Witterung in den letzten Jahren geringere Einsatzzeiten angefallen. Für 2016 werden Durchschnittszeiten für Personal- und Fahrzeugeinsatz aus 10 Jahren zugrunde gelegt. Dies führt im Ergebnis zu einer Reduzierung der Gebührensätze in allen Klassen um rd. 10,0 %. Die Kostenerhöhung wirkt sich ausschließlich auf die Sommerreinigung aus. Aufgrund des Vorjahresergebnisses erhöht sich der Stundensatz der Kehrmaschinen gegenüber der Kalkulation 2015 um rd. 30 %. Ursache hierfür sind insbesondere Mehreinsätze aufgrund geringerer Winterdienstzeiten und höhere Standzeiten für Werkstatteinsätze (+ rd. 52.000 €). Weitere Mehrkosten in Höhe von rd. 44.000 € entstehen durch Einrechnung eines Unterdeckungsbetrages aus der Betriebsabrechnung 2012. Der Ausgleich ist nach den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) längstens bis 2016 möglich.

 

In der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen (absolut und prozentual) zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen einschließlich Erläuterungen dargestellt. Aus der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) ergibt sich die Verteilung der Kosten und Erlöse auf die Sparten Winterdienst und Sommerreinigung (sonstige Straßenreinigung).

 

Bemessungsgrundlagen

 

Es haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Die Erhöhung um insgesamt 167 Frontmeter auf Basis der im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Werte wirkt sich nicht auf die Gebührensätze aus.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße.

 

 

2015

2016

Veränderung

Winterdienst Klasse C

25,00 €

22,40 €

- 2,60 €

Sommerreinigung Klasse C

47,00 €

62,60 €

+ 15,60 €

Straßenreinigung gesamt

72,00 €

85,00 €

+ 13,00 €

 


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2016 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.