Sachverhalt:
Bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an
natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen sind für das Haushaltsjahr
2015 Mittel in Höhe von 297.000 €
veranschlagt worden. Kalkulationsgrundlage war die Stundenvergütung für
Tagespflegepersonen in Höhe von 4,50€ pro Stunde und betreutem Kind.
In der Ratssitzung am 23.04.2015 wurde die Vorlage
011/2015/1 beschlossen mit der Konsequenz, dass die Stundenvergütung
rückwirkend ab 01.01.2015 um 1 Euro angehoben wird.
Der seinerzeit veranschlagte Mehrbedarf i. H. v. 100.000€ wurde bislang noch nicht im Haushalt bereitgestellt. Da der Monatslauf zum 01.09.2015 nicht zahlbar gemacht werden kann, bedarf es dringend der seinerzeit beantragten Mehraufwendungen.
Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der HhSt. 06.03.03.533200 – Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen, in gleicher Höhe zur Verfügung.
Da es sich bei der Tagespflege um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Um den Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen zu können, war es nicht möglich, die planmäßigen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses, des Finanzausschusses und des Rates der Stadt Schwelm abzuwarten, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich war.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied:
Bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 – Soziale Leistungen an natürliche
Personen außerhalb von Einrichtungen - werden überplanmäßige
Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2015 bewilligt.
Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen
bei 06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an
natürliche Personen in Einrichtungen
gewährleistet.
Datum 08.09.15
…………………… ………………
Stobbe Gießwein
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat,
die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 08.09.15 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Bewilligung von
überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 100.000 € für das
Haushaltsjahr 2015 bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100
– Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen
– zu genehmigen. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen
bei 06.03.03.533200 - Soziale Leistungen
an natürliche Personen in Einrichtungen
gewährleistet.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt, die vom Bürgermeister und
einem Ratsmitglied am 08.09.15 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen
in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2015 bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 – Soziale Leistungen an natürliche
Personen außerhalb von Einrichtungen –. Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei
06.03.03.533200 - Soziale Leistungen an
natürliche Personen in Einrichtungen
gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.01.04.533.100 |
Bezeichnung
Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 100000,00 |
Folgekosten 100000,00 |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderaufwendungen/-auszahlungen
bei der HhSt. 06.03.03.533200 – Soziale Leistungen an natürliche Personen in
Einrichtungen