Sachverhalt:
Die gesetzliche Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin endete am 27.07.2015 um 18:00 Uhr.
Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge wurde gem. § 75 b Kommunalwahlordnung (KWahlO) am 26.01.2015 nach dem ortsüblichen Verfahren durch Aushang und im Internet veröffentlicht.
Nach § 18 Abs. 3 i.V.m. § 46 b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) trifft der Wahlausschuss die Entscheidung über die die Zulassung von Wahlvorschlägen
Folgende Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wurden fristgemäß eingereicht:
Vorschlag der SPD
Herr Jochen Stobbe, Bürgermeister, Schulstr. 31, 58332 Schwelm
Gemeinsamer Vorschlag
von CDU- Grüne- FDP-SWG/BfS
Frau Gabriele Grollmann, Diplom-Verwaltungswirtin, Christoph-Bernhard-Graben 51, 4163 Münster
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen sind die Wahlvorschläge aus Sicht der Verwaltung zuzulassen.
Schweinsberg, Wahlleiter
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss lässt gem. § 18 Abs. 3 i.V.m. § 46 b KWahlG die eingereichten Wahlvorschläge zu.