Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses der Städt. Sparkasse zu Schwelm aus dem Geschäftsjahr 2014
Vorlage
152/2015
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2014 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 594.289,24 EUR aus.

 

Über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) hat gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2  SpkG  der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu beschließen.

 

Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse zu Schwelm schlägt dem Rat vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 594.289,24  EUR

 

a)         in Höhe von 265.800,00 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) auszuschütten

-           davon Steuern:                                  42.062,85 EUR                              

-           davon Nettoausschüttung:            223.737,15 EUR                                                     

b)         in Höhe von 328.489,24 EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse einzustellen.

 

In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag sollen  keine Beträge eingestellt werden.

 

Abweichend vom Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG  der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse und auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

Nach Auffassung der Verwaltung sind diese Kriterien im Rahmen des Gesamtabschlusses mit dem Verwendungsvorschlag erfüllt.

 

Im Haushaltsplan 2015 ist bei der Buchungsstelle 15.01.02.465100 -  Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und aus Beteiligungen - für das Jahr 2015 eine Gewinnausschüttung der Sparkasse in Höhe von 223.700 EUR vorgesehen.

 

Von der Brutto – Gewinnausschüttung (265.800,00 EUR) werden insgesamt 42.062,85 € einbehalten (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag), die an das Finanzamt abzuführen sind. Die Netto – Gewinnausschüttung von 223.737,15 € entspricht dem gerundeten Veranschlagungsbetrag.

 

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden und ist zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Eine entsprechende Verwendung ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2015 durch die Stadt Schwelm sichergestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm in Höhe von insgesamt 594.289,24 EUR aus dem Geschäftsjahr 2014 wird

 

a)         in Höhe von 265.800,00 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet

-           davon Steuern:                                  42.062,85 EUR                              

-           davon Nettoausschüttung:            223.737,15 EUR                                                     

b)         in Höhe von 328.489,24  EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse eingestellt.

 

In die freie Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag werden keine Beträge eingestellt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

15.01.02

Bezeichnung

Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

223737,15

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Ist nicht erforderlich, da es sich um einen Ertrag handelt. Die Ertragssituation stellt sich wie folgt dar:

 

Netto-Gewinnausschüttung                      223.737,15 EUR

 

Veranschlagungsbetrag                            223.700,00 EUR

 

Mehrertrag                                                         37,15 EUR