Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2014 weist einen
Jahresüberschuss in Höhe von 594.289,24 EUR aus.
Über die Verwendung
des Jahresüberschusses nach § 25 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen
(SpkG) hat gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2 SpkG
der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu beschließen.
Der Verwaltungsrat
der Städt. Sparkasse zu Schwelm schlägt dem Rat vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von 594.289,24 EUR
a) in Höhe von 265.800,00 EUR an den
Träger (Stadt Schwelm) auszuschütten
- davon Steuern: 42.062,85 EUR
- davon Nettoausschüttung: 223.737,15 EUR
b) in Höhe von 328.489,24 EUR in die
Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse einzustellen.
In die freie
Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag sollen
keine Beträge eingestellt werden.
Abweichend vom
Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung
des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder
ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über
die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung
im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse
und auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu
berücksichtigen.
Nach Auffassung der
Verwaltung sind diese Kriterien im Rahmen des Gesamtabschlusses mit dem
Verwendungsvorschlag erfüllt.
Im Haushaltsplan
2015 ist bei der Buchungsstelle 15.01.02.465100 - Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und
aus Beteiligungen - für das Jahr 2015 eine Gewinnausschüttung der Sparkasse in
Höhe von 223.700 EUR vorgesehen.
Von der Brutto –
Gewinnausschüttung (265.800,00 EUR) werden insgesamt 42.062,85 € einbehalten
(Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag), die an das Finanzamt abzuführen
sind. Die Netto – Gewinnausschüttung von 223.737,15 € entspricht dem gerundeten
Veranschlagungsbetrag.
Der
Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden und ist zur
Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als
Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Eine entsprechende
Verwendung ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2015 durch die
Stadt Schwelm sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Der
Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm in Höhe von insgesamt
594.289,24 EUR aus dem Geschäftsjahr 2014 wird
a) in Höhe von 265.800,00 EUR an den
Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet
- davon Steuern: 42.062,85 EUR
- davon Nettoausschüttung: 223.737,15 EUR
b) in Höhe von 328.489,24 EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt.
Sparkasse eingestellt.
In die freie
Rücklage bzw. in den Gewinnvortrag werden keine Beträge eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 15.01.02 |
Bezeichnung
Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 223737,15 |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Ist nicht erforderlich,
da es sich um einen Ertrag handelt. Die Ertragssituation stellt sich wie folgt
dar:
Netto-Gewinnausschüttung 223.737,15 EUR
Veranschlagungsbetrag 223.700,00 EUR
Mehrertrag
37,15 EUR