Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat
der Städtischen Sparkasse zu Schwelm hat in seiner Sitzung am 02.06.2015 den
von der Sparkasse vorgelegten Geschäftsbericht 2014 gebilligt und den von der
Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen – Lippe geprüften und
bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2014 wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme
590.187.291,73
EUR
Jahresüberschuss 594.289,24 EUR
Bilanzgewinn
594.289,24
EUR
Der Geschäftsbericht
wird allen Ratsmitgliedern von der Sparkasse in Papierform zur Verfügung
gestellt und ist außerdem dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1
in elektronischer Form beigefügt.
Gemäß § 8 Abs. 2
Buchstabe f) SpkG wird der Rat nunmehr gebeten, über die Entlastung der Organe
der Sparkasse zu entscheiden.
Auf die Auslegung
des Jahresabschlusses in den Kassenräumen der Sparkasse ist in der
Westfälischen Rundschau und in der Westfalenpost hinzuweisen.
Dies erfolgt durch
die Sparkasse.
Die Sparkasse hat
eine Auflistung der Personen übersandt, die im Jahr 2014 und bis einschließlich
zur Schlussbesprechung am 02.06.2015 an den Sitzungen des Verwaltungsrates
teilgenommen haben.
Auf Grund ihrer
ausgeübten Funktion im Verwaltungsrat im
obigen Zeitraum sind von der Beratung und Beschlussfassung gemäß den Angaben
der Sparkasse wegen Befangenheit neben Herrn Bürgermeister Stobbe danach folgende Ratsmitglieder
ausgeschlossen:
Frau Elke Garn |
Herr Matthias Kampschulte |
Frau Brigitta Gießwein |
Frau Johanna Burbulla |
Herr Heinz- Joachim Rüttershoff |
Herr Oliver Flüshöh |
Herr Hans – Werner Kick |
Herr Marcel Gießwein |
Herr Klaus – Peter Schier |
Herr Philipp Beckmann |
Herr Thorsten Kirschner |
Frau Dr. Sylvia Bock |
Beschlussvorschlag:
Den Organen der
Städtischen Sparkasse zu Schwelm wird gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) des
Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) Entlastung für das Geschäftsjahr
2014 erteilt.