Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Schwelm
Vorlage
150/2015
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Schwelm hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden  Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2013 nebst Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 24.09.2014 (Vorlage 188/2014) zur Kenntnis genommen und an den Rechnungs-prüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

 

Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren dabei die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§ 101 Abs. 1 GO NRW). 

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat unter Beachtung dieser Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durchgeführt. Der im Prüfbericht vom 15.07.2015 enthaltene Bestätigungsvermerk kommt zu dem Ergebnis, dass die Prüfung abgesehen vom Fehlen der Neubewertung des Infrastrukturvermögens zu keinen Einwendungen geführt hat.    

 

Der Prüfbericht wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10.08.2015 behandelt. Die dazugehörige Sitzungsvorlage enthält die Empfehlung des Ausschusses an den Rat den geprüften Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht festzustellen und dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen, wobei diese bezüglich der Bewertung des Infrastrukturvermögens eingeschränkt ist.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfbericht beraten und mit einstimmigem Beschluss unverändert übernommen.  

 

 

Nach Umbuchung des Jahresfehlbetrages 2013 reduziert sich der Bestand der Allgemeinen Rücklage um 3.117.373,73 € auf 18.513.683,92 €.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 (Stand 07.07.2015) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Auf Wunsch können zusätzlich Papierexemplare zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2013 nebst Anhang und Lagebericht der Stadt Schwelm mit einer Bilanzsumme in Höhe von 193.971.842,56 € und einem Jahresfehlbetrag

in Höhe von 3.117.373,17 € gem. § 96 Abs. 1 GO NRW fest.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.117.373,17 € wird durch die Inanspruch-nahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

  1. Dem Bürgermeister wird für den Jahresabschluss 2013 die Entlastung erteilt, wobei diese bezüglich der Bewertung des Infrastrukturvermögens eingeschränkt ist.