Sachverhalt:

 

Fazit:

 

Auf Grund der aktuellen Geschwindigkeitsmessung und Feststellungen der verschiedenen Fachstellen und -behörden, sowie der bereits umfangreich durchgeführten Maßnahmen der vergangenen Jahren, unter Berücksichtigung der offensichtlich nicht vorhandenen breiten Akzeptanz der Anwohner des Umfeldes der Lindenbergstraße (Sperrung der unteren Lindenbergstraße), schlägt die Verwaltung keine neuen verkehrlichen Maßnahmen vor.

 

 

 

Mit Schreiben vom 27.02.2015 eines Anwohners der Lindenbergstraße (Anlage 1) wurde die Verwaltung gebeten erneut zu prüfen, ob Möglichkeiten gesehen werden weitere Verkehrsberuhigungen zu realisieren. In der AUS-Sitzung vom 14.04.2015 hat die Verwaltung bereits über den Eingang dieser Anregungen berichtet und zugesagt nach Prüfung der Anregungen den AUS abschließend zu informieren.

 

Auf Grund der Anregungen wurden die verschiedenen Fachstellen und –behörden beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen sind in der Anlage 2 zur Vorlage zusammengefasst. Weiterhin wurde eine sogenannte V85-Messung durchgeführt (Anlage 3 + 3.1), so wie eine Chronologie gefertigt über die bisherigen Entscheidungen der verschiedenen städtischen Gremien der vergangenen Jahre (Anlage 4).

 

Zur Erläuterung einer V 85-Messung nachfolgende kurze Erläuterung.

Aus den umfangreichen Messdaten ist zur Beurteilung des Geschwindigkeitsniveaus eine griffige Zahl zu ermitteln. Dazu ist die „85%- Geschwindigkeit“ einer Straße aufschlussreich. Diese Kennzahl wird von Verkehrsingenieuren verwendet als die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird. Man lässt die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch gut nutzbaren Indikator.

 

Wie dem Schreiben (Anlage 1) zu entnehmen ist, hat der Anwohner selbst angeregt eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h, eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage, tägliche Kontrollen über einen längeren Zeitraum und Verkehrshinweise in Form eines „Plastikpolizisten“ oder einer Geschwindigkeitsanzeige zu prüfen. Diese Anregungen wurden von den verschiedenen Fachstellen und –behörden auch berücksichtigt.

 

Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 km/h:

 

Das Messergebnis, so wie die Unfallsituation der vergangenen Jahre sprechen nicht für eine Geschwindigkeitsreduzierung (siehe Ausführungen in Anlage 2). Würde dieser Anregung gefolgt, muss bei der Entscheidung auch berücksichtigt werden, dass hier ein nicht unerheblicher Beschilderungsaufwand erforderlich wird, da sich die Lindenbergstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone befindet. Der Kostenaufwand hierzu wurde - ohne weitergehenden politischen Auftrage -  bisher nicht ermittelt. Es werden hier schnell mehrere tausend Euro für das Setzen von Verkehrsschildern fällig, die bisher nicht budgetiert sind.

 

Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage:

 

Zuständig hierfür ist der Ennepe-Ruhr-Kreis der hierzu ebenfalls Stellung bezogen hat (siehe Anlage 2) und eine solche Anlage auf Grund der bisherigen Feststellungen  nicht befürwortet. Die Unfallkommission, die erst vor wenigen Wochen getagt hat, hat eine solche Anlage für den betroffenen Bereich auch nicht empfohlen.

 

Tägliche Kontrollen über einen längeren Zeitraum:

 

Zuständig hierfür ist die Polizei, die in ihrer Stellungnahme klar ausführt diese Überprüfungen nicht leisten zu können und auf Grund der bisherigen Feststellungen auch nicht für erforderlich hält.

 

Verkehrshinweise:

 

Plastikpolizisten und auch eine Geschwindigkeitsanzeige wären durch die Stadt Schwelm zu beschaffen. Eine detaillierte Markterkundung wurde ohne politischen Auftrag bisher nicht vorgenommen. Ein Plastikpolizist kostet mehrere hundert Euro. Eine Geschwindigkeitsanzeige (die bisher nicht vorhanden ist) kostet zwischen 1.600 und 2.500 €. Diese Mittel stehen zurzeit nicht zur Verfügung. Der Rat müsste ggf. entscheiden, ob hierfür Mittel bereitgestellt werden sollen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde schließt sich den verschiedenen Stellungnahmen an, die die Abbindung der Lindenbergstraße im nördlichen Bereich als einzig probates Mittel zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs sehen. Diese Abbindung wird aber von den Anwohnern des Umfeldes der Lindenbergstraße, so wie von nicht allen Anwohnern der Lindenbergstraße selbst akzeptiert werden. Dies zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahre. In Anwohnerversammlungen vor Ort wurde diese Lösung immer wieder abgelehnt. Eine Ampelregelung wurde nach kurzer Zeit wieder aufgehoben.

 

Wie bereits im Fazit oben zusammengefasst, sieht die Straßenverkehrsbehörde  - auf grund der Feststellungen -  zurzeit keinen Handlungsbedarf.

 


Beschlussvorschlag:

Der AUS nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt keine weiteren verkehrlichen Maßnahmen im Bereich der Lindenbergstraße.