Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Schwelm hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 einstimmig beschlossen, den
Wochenmarkt in Schwelm zu privatisieren.
Am 26.09.2015 wurde der
mit dem Rat abgestimmte Durchführungsvertrag (Vorlage 053/2014/4 n. Ö.) zwischen der Stadt Schwelm und der gegründeten
Marktverwaltung GbR unterzeichnet. Seit dem 01.10.2014 richtet die Schwelmer
Marktverwaltung GbR den Wochenmarkt in Schwelm aus.
Das Schwelmer Unternehmen gewährleistet seitdem die gesamte Durchführung des
Wochenmarktes (einschließlich der Reinigung und Abfallentsorgung). Auch nach
der Übernahme des Wochenmarktes ist der Kontakt zwischen der Verwaltung und der
Schwelmer Marktverwaltung GbR nicht abgebrochen. Die Verwaltung hat die Händler
bei der Übernahme begleitet und bei Problemstellungen unterstützt. Verwaltung
kann berichten, dass die Übernahme reibungslos abgewickelt werden konnte. Die
Marktverwaltung GbR kommt ihren vertraglichen Verpflichtungen nach. Anfängliche
Umsetzungsschwierigkeiten konnten problemlos ausgeräumt werden. Die mit Vorlage
053/2015/3 gestellten Prognosen der Verwaltung
kann insgesamt als erfüllt angesehen werden.
Der Durchführungsvertrag wurde zunächst für ein
Jahr abgeschlossen und enthält eine Fortsetzungsklausel für jeweils ein
weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag kündigt. Beide
Vertragspartner sind sich darüber einig den Vertrag fortsetzen zu wollen. Auf
Grund der Vertragsgestaltung wird der Stadt weiterhin die Möglichkeit der
Einflussnahme für grundlegende Angelegenheiten des Wochenmarktgeschehens
gegeben.
Die gesetzlich vorgeschriebene Festsetzung des
Wochenmarktes gemäß § 67 Gewerbeordnung endet am 30.09.2015. Zur behördlichen
Vereinfachung und zur Kostenreduzierung für die Schwelmer Marktverwaltung GbR
erfolgt diese Festsetzung jetzt für einen Zeitraum von 2 Jahren. Die Festsetzung
ergeht mit dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs für den Fall, dass die
erforderlichen gewerberechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden oder der
Vertrag gekündigt werden sollte.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.