Sachverhalt:
Die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen hat zu der am 02.06.2015
um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:
1.
Zustimmung
zur Übertragung von AVU-Aktien des Ennepe-Ruhr-Kreises auf die
Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises
Zu diesem Punkt
wird auf die gesonderte Sitzungsvorlage Nr. 096/2015 verwiesen.
2. Vorlage des geprüften Konzernabschlusses, des
geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, des gemeinsamen
Lageberichts der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2014
Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte
Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor. Sie sind am 05.05.2015 bei
der Stadt Schwelm eingegangen.
Die Bilanz der AVU AG zum 31.12.2014 schließt wie folgt ab:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T € 274.996 T €
(Vorjahr 285.510 T €)
darin gezeichnetes Kapital 36.864 T €
(Vorjahr 36.864 T €).
Die Gewinn - und Verlustrechnung der AVU AG für die Zeit vom 01.01. bis
31.12.2014 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 14.400 T €
aus (Vorjahr 14.400 T €).
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2014 geprüft und anschließend gebilligt.
Der Abschluss ist damit festgestellt.
Der
Geschäftsbericht der AVU AG für das Geschäftsjahr 2014 sowie der
Konzernabschluss sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 in
elektronischer Fassung beigefügt. Auf Wunsch können sie zusätzlich in
Papierform
zur
Verfügung gestellt werden.
3. Beschlussfassung
über die Gewinnverwendung
Vorstand
und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 14.400.000,00 € zur Zahlung
einer Dividende von 1,00 € je Aktie auf das Grundkapital von
36.864.000,00 € zu verwenden.
4. Beschlussfassung
über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
Die Jahresabschlüsse tragen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
der mit der Prüfung beauftragten Deloitte & Touche GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. Es bestehen deshalb keine
Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Entlastung
zu erteilen.
6. Bestellung
des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und des Konzernabschlusses 2015 zu bestellen.
7. Beschlussfassung über die Neuwahl des
Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat nach § 7 Ziffer 1 der Satzung der AVU in Verbindung mit § 95 Satz 2 AktG fünfzehn Mitglieder. Er setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 AktG, 1 Abs. 1 DrittelbG zusammen. 10 Mitglieder sind von der Hauptversammlung zu wählen, 5 Mitgliedern von den Arbeitnehmern.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung für die Wahlen in den Aufsichtsrat vor:
Anteilseignervertreter
der Kommunen:
1.
Dr. Babett Bolle, Gevelsberg,
Stabsabteilung Presse und Public Relations, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut
für Informationsinfrastruktur GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen
2.
Claus Jacobi, Gevelsberg,
Bürgermeister der Stadt Gevelsberg
3.
Iris Pott, Herne,
Kreisdirektorin des Ennepe-Ruhr-Kreises, Schwelm
4.
Olaf Schade, Hattingen,
Ministerialrat, Düsseldorf
5.
Jochen Stobbe, Schwelm,
Bürgermeister der Stadt Schwelm
Anteilseignervertreter
der RWE Deutschland AG:
1.
Dr. Arnim Brux, Schwelm,
Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Schwelm
2.
Frau Dr. Uta Grone, Essen,
Leiterin Recht der Westnetz GmbH, Dortmund,
3.
Dr. Joachim Schneider, Mülheim,
Mitglied des Vorstands der RWE Deutschland AG, Essen,
4.
Dirk Stüdemann, Hagen
Leiter Controlling/Regulierung der RWE Deutschland AG, Essen
5.
Dr. Bernd Widera, Hagen,
ehem. Vorstandsmitglied der RWE Deutschland AG, Essen
Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen muss in diesem Fall ein Verfahren nach § 60 Abs. 2 GO NRW eingeleitet werden. Die planmäßige Ratssitzung findet erst am 18.06.2015 statt.
Diese Vorlage 122/2015/1
ersetzt komplett die Vorlage 122/2015 (Änderungen sind in „kursiv“
dargestellt).
Nachrichtlich der Beschlussvorschlag des FA vom
28.05.2015:
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied folgende Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW zu beschließen:
Die Vertreterin der Stadt Schwelm, Frau Städtische Verwaltungsrätin Marion Mollenkott oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 02.06.2015 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied:
Die Vertreterin der Stadt Schwelm, Frau Städtische Verwaltungsrätin Marion Mollenkott oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 02.06.2015 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.
Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen findet § 60 Abs. 2 GO NRW Anwendung.
Schwelm, 28.05.2015
Jochen Stobbe Oliver
Flüshöh
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt Schwelm genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 28.05.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW hinsichtlich der Teilnahme und dem Abstimmungsverhalten in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 02.06.2015.