Betreff
Ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen am 02.06.2015
Vorlage
122/2015/1
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen hat zu der am 02.06.2015

um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:

 

 

1.         Zustimmung zur Übertragung von AVU-Aktien des Ennepe-Ruhr-Kreises auf die Beteiligungsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises

Zu diesem Punkt wird auf die gesonderte Sitzungsvorlage Nr. 096/2015 verwiesen.

 

2.    Vorlage des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, des gemeinsamen Lageberichts der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor. Sie sind am 05.05.2015 bei der Stadt Schwelm eingegangen.

Die Bilanz der AVU AG  zum 31.12.2014 schließt wie folgt ab:

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T €                                             274.996 T €

       (Vorjahr 285.510 T €)

       darin gezeichnetes Kapital                                                                     36.864 T €

        (Vorjahr 36.864  T €).

 

       Die Gewinn -  und Verlustrechnung  der AVU  AG für die Zeit vom 01.01. bis

      31.12.2014 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von                            14.400 T €

       aus (Vorjahr 14.400 T €).

       Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2014 geprüft und anschließend gebilligt.

       Der Abschluss ist damit festgestellt.

       Der Geschäftsbericht der AVU AG für das Geschäftsjahr 2014 sowie der

       Konzernabschluss sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 in

       elektronischer Fassung beigefügt. Auf Wunsch können sie zusätzlich in Papierform

       zur Verfügung gestellt werden.

 

 

3.    Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 14.400.000,00 € zur Zahlung einer Dividende von 1,00 € je Aktie auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.

 

 

 

4.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Ge­schäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

 

5.    Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für

       das Ge­schäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

 

       Die Jahresabschlüsse tragen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk

       der mit der Prüfung beauftragten Deloitte & Touche GmbH,

       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. Es bestehen deshalb keine

       Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats Entlastung

       zu erteilen.

 

 

6.    Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und des Konzernabschlusses 2015 zu bestellen.

 

 

7.    Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrates

 

Der Aufsichtsrat hat nach § 7 Ziffer 1 der Satzung der AVU in Verbindung mit § 95 Satz 2 AktG fünfzehn Mitglieder. Er setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 AktG, 1 Abs. 1 DrittelbG zusammen. 10 Mitglieder sind von der Hauptversammlung zu wählen, 5 Mitgliedern von den Arbeitnehmern.

 

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung für die Wahlen in den Aufsichtsrat vor:

 

Anteilseignervertreter der Kommunen:

 

1.         Dr. Babett Bolle, Gevelsberg,
Stabsabteilung Presse und Public Relations, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen

 

2.         Claus Jacobi, Gevelsberg,
Bürgermeister der Stadt Gevelsberg

 

3.         Iris Pott, Herne,
Kreisdirektorin des Ennepe-Ruhr-Kreises, Schwelm

 

4.         Olaf Schade, Hattingen,
Ministerialrat, Düsseldorf

 

5.         Jochen Stobbe, Schwelm,
Bürgermeister der Stadt Schwelm

 

 

Anteilseignervertreter der RWE Deutschland AG:

 

1.         Dr. Arnim Brux, Schwelm,
Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Schwelm

 

2.         Frau Dr. Uta Grone, Essen,
Leiterin Recht der Westnetz GmbH, Dortmund,

 

3.         Dr. Joachim Schneider, Mülheim,
Mitglied des Vorstands der RWE Deutschland AG, Essen,

 

4.         Dirk Stüdemann, Hagen
Leiter Controlling/Regulierung der RWE Deutschland AG, Essen

 

5.         Dr. Bernd Widera, Hagen,
ehem. Vorstandsmitglied der RWE Deutschland AG, Essen

 

 

 

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen muss in diesem Fall ein Verfahren nach § 60 Abs. 2 GO NRW eingeleitet werden. Die planmäßige Ratssitzung findet erst am 18.06.2015 statt.

 

 

Diese Vorlage 122/2015/1 ersetzt komplett die Vorlage 122/2015 (Änderungen sind in „kursiv“ dargestellt).

 


Nachrichtlich der Beschlussvorschlag des FA vom 28.05.2015:

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied folgende Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW zu beschließen:

 

Die Vertreterin der Stadt Schwelm, Frau Städtische Verwaltungsrätin Marion Mollenkott oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 02.06.2015 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

 

 

Die Vertreterin der Stadt Schwelm, Frau Städtische Verwaltungsrätin Marion Mollenkott oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 02.06.2015 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen findet § 60 Abs. 2 GO NRW Anwendung.

 

Schwelm, 28.05.2015

 

 

Jochen Stobbe                                                                     Oliver Flüshöh

Bürgermeister                                                                       Ratsmitglied

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Schwelm genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 28.05.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW hinsichtlich der Teilnahme und dem Abstimmungsverhalten in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 02.06.2015.