Sachverhalt:
Mit Vorlage 051/2015 werden u.a. Regelungen zum Voll-Service und zu Sonder-/ Zwischenleerungen von Abfallbehältern getroffen. Die Berechnungskriterien und Rechnungsstellung des jeweiligen Entgelts werden durch den dort beigefügten Entwurf einer Entgeltordnung abschließend bestimmt.
Es ist beabsichtigt, die
Rechnungsstellung für die in der Entgeltordnung aufgeführten Leistungen mit
Hilfe des DV-Verfahrens für die Gebührenveranlagung zu automatisieren. Im
Rahmen der Einrichtung der Grundlagen haben sich Problematiken in der
praktischen Umsetzung ergeben, so dass eine Anpassung einzelner Regelungen der
Entgeltordnung erforderlich ist.
In der ursprünglichen Fassung
wurde unter Pkt. 3.1 die quartalsweise An- und Abmeldung mit der Einschränkung
eines Jahres-Mindestentgelts ermöglicht. Die Rechnungsstellung sollte nach der
ursprünglichen Fassung gemäß Pkt. 4.1 für jedes Quartal erfolgen. Diese
Regelung lässt sich verfahrenstechnisch nicht umsetzen. Aus diesem Grund soll
die Rechnungsstellung analog zur Gebührenveranlagung einmal jährlich
durchgeführt werden; die Abmeldung der Transportleistungen soll ausschließlich
zum Ende des Kalenderjahres möglich sein. Der Wortlaut des Pkt. 3.1, Satz 5 der
Entgeltordnung wird entsprechend geändert; Pkt. 4.1, Satz 3 wird gestrichen.
Die Fälligkeiten der Entgelte
für Voll-Service und für Sonder- / Zwischenleerungen sind in der Entgeltordnung
unter Pkt. 4.2 und 4.3 geregelt. Die Zahlungstermine sollen aus
verfahrenstechnischen Gründen an die Termine der Gebührenveranlagung angepasst
werden; folgende Bestimmungen werden gestrichen:
-
Pkt. 4.1, Satz 2
-
Pkt. 4.2, Satz 2.
Beschlussvorschlag:
Die Entgeltordnung für Sonderleistungen der Abfallwirtschaft durch die Technischen Betriebe Schwelm AöR gemäß dem der Vorlage 051/2015/1 beigefügten Entwurf wird beschlossen.
Die Fassung der Entgeltordnung gemäß Vorlage 051/2015 ist gegenstandslos.