Sachverhalt:
Die Stadt
Schwelm erhebt Erschlie?ungsbeitr?ge gem?? den Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) nach Ma?gabe der z. Zt. g?ltigen Erschlie?ungsbeitragssatzung (EBS) vom
20.09.1988.
Der
technische Endausbau der Ehrenberger Stra?e in der o. a. Erstreckung ist
abgeschlossen. Auch die Stra?enschlussvermessung wurde mit der Fortf?hrung des
Liegenschaftskatasters im November 2013 abgeschlossen. S?mtliche technischen
Teileinrichtungen sind erstmalig hergestellt.??
? 8 Abs. 1 der EBS legt auch das Eigentum an den Fl?chen der Verkehrsanlagen als Herstellungsmerkmal fest. Da die Stadt noch nicht Eigent?merin aller Verkehrsfl?chen ist, muss von diesem Herstellungsmerkmal anl?sslich der in diesem Jahr vorgesehenen Erhebung von Erschlie?ungsbeitr?gen abgewichen werden. Somit kann die Stadt zun?chst auf den Grunderwerb verzichten, ohne dass dies den Fortgang des Beitragserhebungsverfahrens hindert.
Es handelt sich dabei um folgende Flurst?cke:
Flur 18, Flurst?cke 309 (0,09 m?), 311 (1 m?), 312 (0,22 m?), 313 (0,05 m?), 314 (0,04 m?), 317 (0,17m?), 318 (5 m?) und 347 (2 m?) sowie Flur 28, Flurst?cke 241 (6 m?) und 242 (235 m?).
Nach Einsch?tzung der Verwaltung wird der Grunderwerb kurzfristig nicht vollst?ndig abgeschlossen werden k?nnen. Insbesondere dem Erwerb des Flurst?ckes 242 der Flur 28 stehen aktuell nicht ausr?umbare Hindernisse im Weg. So sind hier von der aus 11 Personen bestehenden Eigent?mergemeinschaft bereits alle Eigent?mer verstorben und auch deren Erben sind bereits verstorben bzw. trotz intensiver Recherchen in den vergangenen Jahren nicht ermittelbar.
Der vorl?ufige Verzicht auf den dargestellten Grunderwerb f?hrt im Ergebnis zu insgesamt niedrigeren umlagef?higen Aufwendungen und bewirkt damit auch keinen Nachteil f?r die Grundst?ckseigent?mer.
Um das Verfahren zur Erhebung von Erschlie?ungsbeitr?gen in diesem Jahr durchf?hren zu k?nnen, besteht nach ? 8 Abs. 3 EBS die M?glichkeit, durch Erlass einer Abweichungssatzung die Merkmale der endg?ltigen Herstellung der vorbezeichneten Erschlie?ungsanlage abweichend von ? 8 Abs. 1 EBS festzulegen und bez?glich der vg. Fl?chen auf den Grunderwerb als Herstellungsmerkmal zu verzichten.
Die Verwaltung schl?gt daher vor, die dieser Sitzungsvorlage beigef?gte Abweichungssatzung zu beschlie?en.?
Beschlussvorschlag:
Die der Sitzungsvorlage Nr. 061/2015 vom 10.03.2015 beigef?gte Abweichungssatzung ?ber die Erhebung von Erschlie?ungsbeitr?gen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches f?r die Ehrenberger Stra?e in der Erstreckung von Obermauerstra?e bis zum Ende des Wendekreises wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Produkt Nr. |
Bezeichnung
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend?? |
Investiv |
Konsumtiv ?? |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
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Im Etat enthalten:
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ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
