Sachverhalt:
In der Sitzung des Sozialausschusses vom 22.10.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die in der Diskussion angesprochenen Punkte wie Kostensituation für den Behindertenbeirat, Auswirkungen des Organisationsgutachtens und evtl. anstehende gesetzliche Änderungen im Altenhilfebereich auf Landesebene in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses darzustellen.
Zur Information der Ausschussmitglieder ist die Vorlage 124/2012/3 als Anlage beigefügt. In dieser Vorlage ist u.a. die seinerzeit aufgestellte Kostenanalyse für eine 0,5 Personalstelle zur Betreuung des Behinderten- und eines Seniorenbeirates dargestellt.
Kostenanalyse
Behindertenbeirat 2014
Dieser Kostenanalyse liegen wie seinerzeit Personalkosten, Sachkosten und Gemeinkosten lt. KGSt zugrunde.
Personalkosten
Für Termine 2014 110
Std. x 43,64 € = 4.800,40 €
Für tägliche Arbeiten 205 Std. x
43,64 € = 8.946,20 €
Für Overheadkosten 110 Std. x 48,42 € = 5.326,20 €
425
Std 19.072,80 €
Bei den Personalkosten für „Termine 2014“ wurden die Zeiten bzw. Kosten für durchgeführte Ortstermine, Sitzungen und Gespräche, die im Jahr 2014 für den Bereich „Behinderte“ stattgefunden haben, erfasst. Zu erwähnen sind hier u.a. der ZOB, das Bahnhofsgebäude, Sitzbänke in der FUZO und Arbeitskreistermine der Behindertenbeauftragten auf Kreis- und Landesebene.
Durch die „täglichen Arbeiten“ werden Tätigkeiten wie die Vor- und Nachbereitung der Ortstermine, Sitzungen und Gespräche, Informationsaustausch und Bürotätigkeiten wie Mails verfassen und Telefonate abgedeckt. Diese Arbeiten nehmen geschätzt täglich ca. 1 Stunde für Behindertenangelegenheiten in Anspruch.
Unter „Overheadkosten“ sind die Personalkosten anderer MitarbeiterInnen, die ebenfalls in 2014 mit verschiedenen Themen aus dem Bereich „Behinderte“ befasst waren, zu verstehen. Hierunter fallen u.a. Abteilungs- und Fachbereichsleiter FB 4, Immobilienmanagement, TBS-Mitarbeiter sowie der Geschäftsbereichsleiter II und der Bürgermeister der Stadt Schwelm. Es wurde hier ein höherer Stundensatz von 48,42 € zugrunde gelegt.
Sachkosten
Die Berechnung durchschnittlicher Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes ist kaum möglich. Die Ausstattung der Büroarbeitsplätze ist örtlich sehr unterschiedlich, je nach wahrzunehmenden Tätigkeiten und der organisatorischen Stellung des Stelleninhabers. Außerdem hängen weitere Kosten z.B. Mieten, von den örtlichen Gegebenheiten ab. Fehlen örtliche Berechnungen, wird eine Sachkostenpauschale von 9.700 € jährlich empfohlen. Die Sachkostenpauschale setzt sich aus Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes (Raumkosten, Geschäftskosten, Telekommunikationskosten) in Höhe von 6.250 € und IT-Kosten (Hardware, Software, Schulungen u.a.) von 3.450 € zusammen.
Die KGSt geht bei dem derzeitigen Stelleninhaber von einer jährlichen Arbeitsstundenzahl von 1681 Stunden aus (41 Wochen x 41 Std.). Anteilig für Behindertenangelegenheiten fallen 315 Std. an; dies entspricht gerundet 19 %. Die anteilige Sachkostenpauschale würde sich demnach auf 1.843 € (19% von 9.700,00 €) belaufen. Bei zusätzlicher Berücksichtigung des Stundenanteils für Overheadkosten von 110 Std. ergeben sich insgesamt 425 Std.; dies entspricht dann einem Sachkostenanteil von 25%= 2.425,00 €.
Gemeinkosten
Bei Büroarbeitsplätzen wird für Gemeinkosten ein 20%iger
Zuschlagssatz auf die Personalkosten erhoben. Ausgangskosten sind hierbei in
der Regel die Personalkosten einer vollen Stelle. Für 2014 fallen Gemeinkosten
in Höhe von 14.400,00 € (20% von 72.000 €) an.
Legt man den unter Sachkosten genannten
Aufgabenanteil der Behindertenangelegenheiten von z.Zt. 19% zugrunde,
ergibt sich ein Gemeinkostenanteil von 2.736 € (19% von 14.400,00 €).
Bei Berücksichtigung des Overheadkostenanteils fallen Gemeinkosten von
3.600,00 € (25% von 14.400,00 €) an.
Zusammenstellung
Personalkosten 19.072,80 €
Sachkosten; anteilig 19% 1.843,00 €
Gemeinkosten; anteilig 19% 2.736,00 €
23.651,80 €
Zusammenstellung (mit
Anteil Overheadkosten)
Personalkosten 19.072,80 €
Sachkosten; anteilig 25% 2.425,00 €
Gemeinkosten; anteilig 25% 3.600,00 €
25.097,80 €
Die vorstehende Kostenanalyse bezieht sich auf die tatsächliche Stellenbesetzung und den tatsächlichen Zeitaufwand für Behindertenangelegenheiten im Jahr 2014.
Auswirkungen aus dem Organisationsgutachten „PWC“ aus 2012 haben sich bis jetzt nicht ergeben.
Anstehende gesetzliche Änderungen im Altenhilfebereich hinsichtlich der verpflichtenden Einrichtung von Seniorenbeiräten sind bis heute hier nicht bekannt.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.