Sachverhalt:
Die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine erhalten seit 1950 einen jährlichen städtischen Zuschuss. Wiederholt wurde über die Beibehaltung der Zuschussgewährung diskutiert. In der Sitzung am 20.02.2008 haben sich die Mitglieder des Kulturausschusses letztmalig für die Beibehaltung ausgesprochen.
Der folgenden Aufstellung kann die Entwicklung der gewährten Zuschüsse in den zurückliegenden Jahren entnommen werden.
Im Haushalt 2014 standen bei 04.01.01.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche – 720,00 EUR zur Verteilung an die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine zur Verfügung. Gesangvereine erhalten einen Sockelbetrag von 35 EUR. Instrumentalvereine erhalten einen Sockelbetrag von 70 EUR. Pro aktives Mitglied wurde in 2014 ein Zuschuss von 0,72 EUR gewährt.
Die Verteilung der Zuschüsse kann der beigefügten Anlage entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
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Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag: