Sachverhalt:
Der Regierungspräsident Dr. Bollermann hat die Vorsitzenden
der im Rat der Stadt Schwelm vertretenen Fraktionen am 08.01.15 zu einem
Gespräch über die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2015 nach
Arnsberg eingeladen.
Folgende Ratsmitglieder haben ihre Teilnahme angemeldet:
Her Kick (SPD)
Herr Flüshöh (CDU)
Frau Burbulla (Die Bürger)
Herr Gießwein (Die Grünen)
Herr Schwunk (FDP)
Herr Dr. Bockelmann (SWG/BfS)
Herr Feldmann (Die Linke)
Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Stadtgebietes bedürfen der schriftlichen Anordnung und Genehmigung, um Reisekostenvergütung, Anspruch auf Entschädigungsleistungen und Versicherungsschutz zu erhalten.
Diese Genehmigung muss für die Ratsmitglieder vom Rat
erfolgen.
Da vor Antritt des Dienstgeschäftes keine regelmäßige Sitzung mehr erfolgt, muss die Genehmigung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden, um die Ansprüche nach dem Landesreisekostenrecht und den Versicherungsschutz zu sichern.
Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied:
Die Dienstreise wird für die genannten Personen genehmigt. Die Dringlichkeit im Sinne des § 60 Abs. 2 GO NRW liegt aufgrund der Terminvorgabe vor.
Jochen Stobbe Jürgen Kranz
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am
07.01.15 getroffene Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW.