Betreff
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Ausbau des Zentralen Omnibusbahnhofes (Genehmigung einer Dringlichkeitsentschei-dung gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW)
Vorlage
263/2014
Aktenzeichen
5.3
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit der Schlussrechnung der Technischen Betriebe Schwelm vom 03.12.2014 werden der Stadt noch einmal für den Ausbau des Zentralen Omnibusbahnhofes insgesamt 131.000,57 € in Rechnung gestellt.

Auf der Haushaltsstelle 12.01.01/0187.785210 stehen noch 31.126,14 € zur Verfügung. Auf der Haushaltsstelle 12.01.01/0144.785220 (Ingenieurleistungen) stehen noch 46.900,00 € zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich daraus ein Mehrbedarf in 2014 von 52.974,43 €.

Der Mehrbedarf ist u. a. zu erklären mit erhöhten Kosten von rd. 40.000 € für die Bodenaufbereitung. Der vorgefundene Boden war gem. Bodengutachten nicht ausreichend tragfähig, insbesondere für die Fundamentierung des Daches.

 

Als Deckung für diesen Mehrbedarf werden Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 02.01.08/0015.783100 - Erwerb von Vermögensgegenständen > 410 € (Digitalfunk) – angeführt.

 

Unter Bezugnahme auf die Mitteilung im Finanzausschuss am 06.11.2014 ist im Folgenden noch einmal die aktuelle Gesamtfinanzierung des ZOB dargestellt:

 

Darstellung Finanzierung ZOB - Stand 03.12.2014

 

Ausgaben

 

2011 - 2013

53.445,09 €

 

 

 

 

2014 bis 02.12.2014

1.008.873,86 €

 

Rechnung TBS vom 03.12.2014

131.000,57 €

 

Kosten 2014

1.139.874,43 €

*

* darin enthalten u. a.:
Angleichung/Verkehrssicherung z. Gebäude rd. 7.500 €
Straßenbauarbeiten zur Angleichung Märkische Str. rd. 95.000 €
Nachtrag Bodenaufbereitung gem. Bodengutachten rd. 40.000 €

 

 

Zur Verfügung stehende HH-Mittel 2014

1.086.900,00 €

 

Mehrbedarf 2014 vorauss.

52.974,43 €

 

 

 

 

Vorauss. Kosten 2015 für 5 Kiss  &Ride-Plätze

40.000,00 €

 

(Zuschussanteil 26.265 €)

 

 

Vorauss. Gesamtkosten ZOB

1.233.319,52 €

 

 

 

 

Einnahmen

 

 

Landeszuwendung

881.900,00 €

 

AVU

42.461,10 €

 

Stellplatzablösemittel

58.149,60 €

 

Einnahmen gesamt

982.510,70 €

 

 

 

 

Eigenanteil Stadt

250.808,82 €

 

Damit liegt dieser Eigenanteil gegenüber der Planung (181.000 €, sh. Anlage zur VwVorlage 241/2013/1) um rd. 70 T€ höher

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied

 

Für die Begleichung der Schlussabrechnung 2014 der Technischen Betriebe Schwelm vom 03.12.2014 für Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Zentralen Omnibusbahnhofes werden im Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 52.974,43 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 02.01.08.

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingung findet § 60 Abs. 2 GO Anwendung.

 

 

gez.                                                                 gez.                                        

Jochen Stobbe                                             Oliver Flüshöh                                            

Bürgermeister                                               Ratsmitglied

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 für den Ausbau des Zentralen Omnibusbahnhofes in Höhe von 52.974,43 € zu genehmigen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat

Der Rat der Stadt Schwelm genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 04.12.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW hinsichtlich der Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 52.974,43 €  für den Ausbau des Zentralen Omnibusbahnhofes.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

12.01.01

Bezeichnung

Gemeindestraßen, -wege, -plätze  

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

52.974,43

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

02.01.08/0015.783100 - Erwerb von Vermögensgegenständen > 410 € (Digitalfunk)