Sachverhalt:
Mit der Schlussrechnung der Technischen Betriebe Schwelm vom 03.12.2014 werden der Stadt noch einmal für den Ausbau des Zentralen Omnibusbahnhofes insgesamt 131.000,57 € in Rechnung gestellt.
Auf der Haushaltsstelle 12.01.01/0187.785210 stehen noch 31.126,14 € zur Verfügung. Auf der Haushaltsstelle 12.01.01/0144.785220 (Ingenieurleistungen) stehen noch 46.900,00 € zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich daraus ein Mehrbedarf in 2014 von 52.974,43 €.
Der Mehrbedarf ist u. a. zu erklären mit erhöhten Kosten von rd. 40.000 € für die Bodenaufbereitung. Der vorgefundene Boden war gem. Bodengutachten nicht ausreichend tragfähig, insbesondere für die Fundamentierung des Daches.
Als Deckung für diesen Mehrbedarf werden Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 02.01.08/0015.783100 - Erwerb von Vermögensgegenständen > 410 € (Digitalfunk) – angeführt.
Unter Bezugnahme auf die Mitteilung im Finanzausschuss am 06.11.2014 ist im Folgenden noch einmal die aktuelle Gesamtfinanzierung des ZOB dargestellt:
Darstellung Finanzierung ZOB
- Stand 03.12.2014 |
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Ausgaben |
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2011 - 2013 |
53.445,09 € |
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2014 bis 02.12.2014 |
1.008.873,86 € |
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Rechnung TBS vom 03.12.2014 |
131.000,57 € |
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Kosten 2014 |
1.139.874,43 € |
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* darin enthalten u. a.: |
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Zur Verfügung stehende HH-Mittel
2014 |
1.086.900,00 € |
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Mehrbedarf 2014 vorauss. |
52.974,43 € |
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Vorauss. Kosten 2015 für
5 Kiss &Ride-Plätze |
40.000,00 € |
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(Zuschussanteil
26.265 €) |
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Vorauss. Gesamtkosten ZOB |
1.233.319,52 € |
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Einnahmen |
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Landeszuwendung |
881.900,00 € |
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AVU |
42.461,10 € |
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Stellplatzablösemittel |
58.149,60 € |
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Einnahmen gesamt |
982.510,70 € |
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Eigenanteil Stadt |
250.808,82 € |
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Damit liegt dieser
Eigenanteil gegenüber der Planung
(181.000 €, sh. Anlage zur VwVorlage 241/2013/1) um rd. 70 T€ höher |
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Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein
weiteres Ratsmitglied
Für die Begleichung der Schlussabrechnung 2014 der Technischen Betriebe Schwelm vom 03.12.2014 für Leistungen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Zentralen Omnibusbahnhofes werden im Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 52.974,43 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 02.01.08.
Wegen der zeitlichen Rahmenbedingung findet § 60 Abs. 2 GO Anwendung.
gez. gez.
Jochen Stobbe Oliver Flüshöh
Bürgermeister Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 für den Ausbau des Zentralen Omnibusbahnhofes in Höhe von 52.974,43 € zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für den Rat
Der Rat der Stadt Schwelm genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 04.12.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW hinsichtlich der Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 52.974,43 € für den Ausbau des Zentralen Omnibusbahnhofes.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 12.01.01
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Bezeichnung
Gemeindestraßen,
-wege, -plätze |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 52.974,43 |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
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nein |
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Deckungsvorschlag:
02.01.08/0015.783100 -
Erwerb von Vermögensgegenständen > 410 € (Digitalfunk)