Sachverhalt:
Bei der Haushaltsstelle
06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von
Einrichtungen- sind für das
Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von 287.000,- € veranschlagt worden.
Überplanmäßig bereitgestellt wurden bereits 20.000,- €. Wegen der Bewilligung
weiterer Hilfefälle ist der Mittelbedarf jetzt auf 310.695,- € gestiegen.
Der Mehrbedarf beläuft sich somit auf 3.695,- €.
Zur Deckung dieses Mehrbedarfs steht ein Mehrertrag bei der Haushaltsstelle 06.03.03.422100 –Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen- in gleicher Höhe zur Verfügung.
Da es sich bei den Kosten der Tagespflege um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 23 SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Ausgabe unumgänglich.
Um den Zahlungsverpflichtungen noch in diesem Jahr nachkommen zu können, ist es nicht möglich, die planmäßigen oder außerplanmäßigen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses, des Finanzausschusses und des Rates der Stadt Schwelm abzuwarten, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:
Bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- wird eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von weiteren 3.695,- € bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrertrag bei der Haushaltsstelle 06.03.03.422100 –Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen- gewährleistet.
Datum: 02.12.2014
gez. Stobbe gez. M. Gießwein
Bürgermeister Ratsmitglied
*
Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 02.12.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von weiteren 3.695,- € bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- zu genehmigen.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 02.12.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von weiteren 3.695,- € bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 02.12.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von weiteren 3.695,- € bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen-.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 06.01.04.533100 |
Bezeichnung
Soziale Leistungen an
natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 3.695,- |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Zur Deckung dieses
Mehrbedarfs steht ein Mehrertrag bei der Haushaltsstelle 06.03.03.422100
–Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen- in gleicher Höhe zur
Verfügung.