Betreff
Überplanmäßige Aufwendung bei HhSt. 06.01.04.533100 - (Genehmigung einer*) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2, GO NRW
Vorlage
262/2014
Aktenzeichen
Fb4/51
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen-  sind für das Haushaltsjahr 2014 Mittel in Höhe von 287.000,- € veranschlagt worden. Überplanmäßig bereitgestellt wurden bereits 20.000,- €. Wegen der Bewilligung weiterer Hilfefälle ist der Mittelbedarf jetzt auf 310.695,- € gestiegen.

Der Mehrbedarf beläuft sich somit auf 3.695,- €.

 

Zur Deckung dieses Mehrbedarfs steht ein Mehrertrag bei der Haushaltsstelle 06.03.03.422100 –Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen- in gleicher Höhe zur Verfügung.

 

Da es sich bei den Kosten der Tagespflege um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 23 SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Ausgabe unumgänglich.

 

Um den Zahlungsverpflichtungen noch in diesem Jahr nachkommen zu können, ist es nicht möglich, die planmäßigen oder außerplanmäßigen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses, des Finanzausschusses und des Rates der Stadt Schwelm abzuwarten, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich ist.

 


Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

Bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- wird eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von weiteren 3.695,- € bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrertrag bei der Haushaltsstelle 06.03.03.422100 –Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen-  gewährleistet.

 

Datum: 02.12.2014             

 

 

 

gez. Stobbe                                                               gez. M. Gießwein

Bürgermeister                                                           Ratsmitglied

 

 

* Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 02.12.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von weiteren 3.695,- € bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 02.12.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von weiteren 3.695,- € bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 02.12.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von weiteren 3.695,- € bei der Haushaltsstelle 06.01.04.533100 –Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen-.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.01.04.533100

Bezeichnung

Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

3.695,-

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Zur Deckung dieses Mehrbedarfs steht ein Mehrertrag bei der Haushaltsstelle 06.03.03.422100 –Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen- in gleicher Höhe zur Verfügung.