Betreff
Erhöhung der Bewohnerparkausweisgebühren
Vorlage
258/2014
Aktenzeichen
5.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Konsolidierungsgespräche der im Rat vertretenen politischen Gruppen und Parteien wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der Gebührenrahmen für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen bereits ausgeschöpft wurde. Die Verwaltung sollte für die nächste Finanzausschusssitzung einen entsprechenden Bericht und Beschlussvorschlag erarbeiten. Ziel sollte sein, den Gebührenrahmen in vollem Umfang auszuschöpfen.

 

Die Gebühren für Bewohnerparkausweise werden nach Ziffer 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 25.11.2011 (BGBl. I S. 98) erhoben. Bei der GebOSt handelt es sich um eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlassene Verordnung. Der Gebührenrahmen nach Ziffer 265 GebOSt beträgt zwischen 10,20 € und 30,70 € pro Jahr.

 

Zur Zeit werden für Bewohnerparkausweise 20 € für ein Jahr erhoben. Wird der Bewohnerparkausweis für zwei Jahre beantragt, werden 25 € insgesamt erhoben.

 

Bei Ausschöpfung des vollständigen Gebührenrahmens in Höhe von 30,70 € pro Jahr, lässt sich eine Ertragserhöhung von ca. 6.500,00 € erzielen.


Beschlussvorschlag des Finanzausschusses:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, die zur Zeit gültige Höchstgebühr von 30,70 € jährlich für Bewohnerparkausweise nach Gebührenziffer 265 der GebOSt zu erheben.

 

 

Beschlussvorschlag des Hauptausschusses:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat die Verwaltung zu beauftragen, die zur Zeit gültige Höchstgebühr von 30,70 € jährlich für Bewohnerparkausweise nach Gebührenziffer 265 der GebOSt zu erheben.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zur Zeit gültige Höchstgebühr von 30,70 € jährlich für Bewohnerparkausweise nach Gebührenziffer 265 der GebOSt zu erheben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

02.01.04

Bezeichnung

432100 Bewohnerparkausweise

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: