b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Sachverhalt:
In den Sitzungen des
Verwaltungsrates am 23.09.2014 und am 25.11.2014 wurde die
Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015
beraten.
Auf die Ausführungen und
Anlagen der Vorlage 157/2014 wird verwiesen.
Die ab 2015 geltenden
Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf
eingearbeitet.
Um Beratung und Beschlussfassung
des 8. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird
gebeten.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1. Der 8. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 239/2014
wird beschlossen.
2. Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass
der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.