Betreff
a) 8. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
239/2014
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Verwaltungsrates am 23.09.2014 und am 25.11.2014 wurde die Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2015 beraten.

Auf die Ausführungen und Anlagen der Vorlage 157/2014 wird verwiesen.

 

Die ab 2015 geltenden Gebührensätze sind in den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Um Beratung und Beschlussfassung des 8. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird gebeten.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.      Der 8. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Schwelm (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) gemäß dem Entwurf zu Vorlage 239/2014 wird beschlossen.

2.      Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.