Betreff
Haushaltssatzung, Sanierungsplan mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes, sowie Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
235/2014
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich des Haushaltsplanes 2014 mit Anlagen wurde vom Kämmerer am 28.07.2014 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Er wurde am 28.08.2014 in den Rat eingebracht.

 

Der Entwurf sah einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 69.670.250 € sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 71.514.123 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes belief sich somit für 2015 auf – 1.843.873  €.

Durch Veränderungen aufgrund der 1. – 4. Änderungsliste erhöht sich der Saldo des Ergebnisplanes auf – 2.868.173 €.

Die als Anlage 1 beigefügte 4. Änderungsliste (4. Äli) wurde vom 1. Beigeordneten und Stadtkämmerer am 19.11.2014 aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

Die 4. Äli umfasst die regionalisierte Steuerschätzung gemäß der Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes vom 14.11.2014.

Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf die Gewerbesteuer zu richten. Laut einer vorherigen Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes sinkt die Gewerbesteuerprognose um ca. 1,7% für 2015. Die O-Daten für die Folgejahre steigen jedoch weiter.

Es ist jedoch außerdem zu beachten, dass die Entwicklung der Gewerbesteuer in Schwelm zurzeit eher positiv verläuft und daher ab 2016 der Planansatz erhöht werden konnte. Hieraus ergibt sich, dass die Verschlechterung durch die Regionalisierung durch die Entwicklung in Schwelm positiv aufgezehrt wird.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die für die Jahre 2016 ff. bestehende Lücke über eine Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer B zu schließen (siehe Position 46 der Änderungsliste). Der im Etatentwurf 2015 vorgeschlagene Hebesatz in Höhe von 960 % wurde ab 2015  auf 650 % abgesenkt. Ab 2016 basiert der Ansatz der Grundsteuer B auf folgenden Hebesätzen: 2016 = 835%, 2017 = 875 %, 2018 = 895%, 2019 bis 2021 = 915 %.

 

Als Anlage 2 wird der Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (mit der Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes)  nach dem Stand der 4. Äli vorgelegt.

Mit Hilfe der Zahlungen aus dem Stärkungspakt, der  weiteren Umsetzung der in den Vorjahren beschlossenen HSK – Maßnahmen  und den weiteren neuen Konsolidierungsmaßnahmen, die auf der Basis der Gespräche zwischen Verwaltung und Fraktionen aufgestellt wurden,  ist es möglich, ab dem  Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

 

 

Ein Blanko – Vordruck der Haushaltssatzung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

Als Anlage 4 wird außerdem die Haushaltssatzung mit den Zahlen nach dem Stand der 4. Ali beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stellenplan 2015 wird beschlossen.

 

  1. Der  Haushaltssanierungsplan 2015 mit Fortschreibung des Personalwirtschaftskonzeptes wird beschlossen.

Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2015 wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

(siehe Anlage)

 

  1. Die TBS werden beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung durchzuführen.