Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
223/2014
Aktenzeichen
3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 12.12.2013 eine Satzung über die

Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2014 erlassen.

Darin wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 70.000.000 € festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 16.12.2013 wurde mitgeteilt, dass  die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.

                                                                                       

Zum 20.10.2014 hat die Stadt Schwelm Liquiditätskredite in Höhe von rd. 64 Mio. € aufgenommen.

Zum 01.01.2015 ist laut aktueller Liquiditätsplanung mit einem Bedarf an Liquiditätskrediten von rd. 66,5 Mio. € zu rechnen. Die weitere Jahresplanung ergibt bereits jetzt stellenweise einen Kreditbedarf von über 70 Mio. €.

Um auch Schwankungen abfangen zu können, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Liquiditätskredite für 2015 auf 75.000.000 € festzusetzen.

Der Betrag von 75.000.000 € stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und –abfluss.

Zinsen fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.

 

Es ist nicht mit einem kurzfristig abzuschließenden Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2015 zu rechnen. Daher sollte die Liquiditätssicherung erneut vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2015 möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2015 zu beschließen.

 

Die Satzung  ist im Hinblick auf die  §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 223/2014 beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2015 wird beschlossen.