Betreff
Haushaltssanierungsplan Maßnahme Nr. 12 - Optimierung der Musikschule
Vorlage
215/2014/1
Aktenzeichen
KB Wr
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Sitzungsvorlage 215/2014/1 ersetzt die Vorlage 215/2014.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 ff ist die o.g. Maßnahme in den Haushaltssanierungsplan aufgenommen worden.

 

Haushaltsstelle 04.01.03.432100 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

Ansatz 2013: 293.800,00 €   Ergebnis 2013: 265.071,04 €   Vergleich: - 28.728,96 €

 

Gründe:

Mit der 1. Änderungssatzung vom 13.12.2013 zur Gebührensatzung für die städtische Musikschule Schwelm wurde die Sozialermäßigung von 75% auf 50% reduziert. Die im Haushaltssanierungsplan durch diese Maßnahme eingeplante Verbesserung von 2.500 € wurde realisiert.

Der in 2012 eingeplante Mehrertrag von 22.000,00 € (Ansatz 2011: 265.000 €, Ansatz 2012: 287.000 €) konnte in 2012 ff. nicht realisiert werden. Der dem Mehrertrag gegenüberstehende Aufwandsansatz konnte nicht für zusätzliche Honorarkräfte verwendet werden, sondern wurde für die Erhöhung der Stundensätze benötigt. Dies war zwingend geboten, um eine Abwanderung von Honorarlehrern an besser zahlende Musikschulen zu vermeiden.

Die Musikschule hat durch die Einführung von G 8 und Ganztagsunterricht, sowie durch die geburtenschwächeren Jahrgänge einen Schülerrückgang im Musikschul- und im JeKi-Bereich zu verzeichnen.

 

Haushaltsstelle 04.01.03.459100 - Andere sonstige ordentliche Erträge

Ansatz 2013: 3.000,00 €   Ergebnis 2013: 9.272,50 €    Vergleich: + 6.272,50 €

Gründe: Über zusätzliche Projektangebote und Workshops, Berechnung von Auftrittsvergütungen und die Ausgabe von Couponheften für Schnupperstunden konnte eine deutliche Einnahmensteigerung erzielt werden.

 

Haushaltsstelle 04.01.03.525500 - Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens

Ansatz 2013: 1.200,00 €   Ergebnis: 489,93 €   Vergleich: + 710,07 €

Es wurden nur die allernotwendigsten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Unterrichtsbetriebes durchgeführt.

 

 

Aus der obigen Darstellung ist ersichtlich, dass die konkreten Maßnahmen
als erfüllt zu betrachten sind, jedoch insgesamt in der Haushaltsstelle durch
andere Faktoren das Zielergebnis nicht erreicht wird.

 

Vergleicht man das Jahresergebnis Ansatz 2013 (-185.214 €) mit dem IST-Jahresergebnis 2013 (-197.198 €) ergibt sich eine Verschlechterung von 11.984 €. Der oben ausgewiesene Minderertrag bei den Benutzungsgebühren in Höhe von 28.728,96 € konnte bereits durch verschiedene Kompensationsmaßnahmen um 16.744,96 € auf 11.984,00 € verringert werden.

 

Vergleicht man das Jahresergebnis 2011: - 241.498,97 € mit dem Jahresergebnis 2013: - 197.198,00 €, so bleibt festzustellen, dass die Musikschule bereits Einsparungen in Höhe von 44.300,97 € erwirtschaftet hat. Aus Sicht der Musikschule sind die Einsparmöglichkeiten erschöpft. Das Defizit kann innerhalb des Budgets der Musikschule nicht ausgeglichen werden.


Beschlussvorschlag:

Die drei im Haushaltssanierungsplan bei der Maßnahme Nr. 12
„Optimierung der Musikschule 04.01.03.432100 / 04.01.03.459100 /
04.01.03.525500“ explizit ausgewiesenen Punkte werden nicht mehr
als solche Maßnahme geführt.