Betreff
Berichte von den Ferienfreizeiten des Jugendamtes im Sommer und Herbst 2014
Vorlage
218/2014
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

In den Sommerferien und in den Herbstferien fand je eine Ferienfreizeit des Jugendamtes statt:

 

a)      außerörtliche Ferienfreizeit in Damm -Pfarrhaus Damm- in Mecklenburg-Vorpommern in der Zeit vom 03. bis 17. August 2014 für Kinder von 10 – 14 Jahren.

b)      außerörtliche Ferienfreizeit auf Ameland, Holland,
Kinder von 8 bis 10 Jahren.

zu a)  Das Pfarrhaus Damm in Mecklenburg-Vorpommern bietet Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, Swimmingpool und Kanus am Haus und Möglichkeiten zu Ausflugsfahrten nach Parchim, zum Kletterpark in Plau und zur Landeshauptstadt Schwerin. Es hat sich seit 18 Jahren als sehr gut geeignete Ferienfreizeit­unterkunft bewährt. An dieser Ferienfreizeit haben 15 Kinder im Alter von 10-14 Jahren teilgenommen.

 

zu b)  Das Haus Anja von der Reisegruppe Horizonte, wird erstmalig von der Stadt Schwelm für Freizeitmaßnahmen gemietet. Es ist ein Selbstversorgerhaus, Aufgrund der Erfahrungen im Vorjahr sollte die Freizeit wieder am Meer stattfinden, da hier der Erholungswert für die Kinder besonders hoch ist, dieses Haus befindet sich 2,5 Kilometer vom Meer weg und wird von der Gruppe alleine bewohnt. Hinzu kommt das es wenig Autoverkehr auf den Inseln gibt,  so dass die Kinder gefahrlos Fahrrad fahren und hierbei ihre motorischen Fähigkeiten entwickeln können.

 

 

Für beide Freizeiten werden die teilnehmenden Kinder in Absprache mit dem ASD ausgewählt. Über den Freizeitaufenthalt und deren Programme wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Den Kindern bieten die Ferienfreizeiten Erholung und Entspannung und vielfältige Möglichkeiten für Erfahrungen, Anregungen, Bewegungs-/Motorikschulung und den Umgang mit Gleichaltrigen. Darüber hinaus werden die Maßnahmen von den Eltern als Hilfe und Entlastungsmöglichkeit bei der Versorgung ihrer Kinder gesehen.

Die unterschiedlichsten familiären Hintergründe führen dazu, dass die Kinder jeweils andere Erfahrungen und Fähigkeiten, aber auch Defizite und Problematiken mit in die Freizeit hineintragen. Deshalb benötigen sie individuelle Ansprache und persönliche Zuwendung, aber auch das Erleben in der Gruppe. Einige Kinder können so aus einer Sonderstellung oder Isolation herauskommen. Außerdem erleben sie von den Erwachsenen Konsequenz ebenso wie positive Verstärkung und Zuwendung. Dadurch fühlen sie sich ernst genommen, geborgen und anerkannt und erhalten Sicherheit, Zuwendung. Sie machen neue Erfahrungen außerhalb des häuslichen oder schulischen Umfeldes. Diese werden zunehmend wichtiger für das Erlernen und Einüben der Kompetenzen, die zukünftig wesentliche Voraussetzungen für die Integration in Arbeit und Gesellschaft sind.

 

Jugendhilfe hat mit den Ferienmaßnahmen den gesetzlichen Auftrag, Kinder und Jugendliche in ihrer seelischen, geistigen und körperlichen Entwicklung zu fördern und soziale Benachteiligungen auszugleichen. Aufgrund der inhaltlichen Struktur „unserer“ Ferienfreizeiten sind diese ein geeignetes Angebot (§ 2 - 3. AG-KJHG NRW) zur Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Kinder Sie bilden zudem auch einen wichtigen Baustein in der präventiven Arbeit. 

 

Im Haushaltsentwurf 2015 sind 15.000 Euro für eine Ferienfreizeit eingestellt worden. Weiterhin ist eine zweckgebundene Spende in Höhe von 10.000 Euro für die zweite Ferienfreizeit in Aussicht gestellt worden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Berichte über die Ferienfreizeiten des Jugendamtes im Sommer und Herbst 2014 zur Kenntnis.