Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2013
Vorlage
188/2014
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 95 Abs. 1 GO NW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 95 Abs. 1 S. 3 GO NW in Verbindung mit § 37 GemHVO NW aus:

 

-          Gesamtergebnisrechnung,

-          Gesamtfinanzrechnung,

-          den Teilrechnungen,

-          der Bilanz,

-          dem Anhang inklusive dem Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel und

-          dem Lagebericht.

 

Im Haushaltsjahr 2014 hat die Stadt Schwelm drei Jahresabschlüsse in Folge erstellt. Damit wurde eine der  Hauptvoraussetzungen für die Auszahlung der Stärkungspaktmittel im Jahr 2014 erfüllt.  Zum anderen ist ein deutlicher Schritt hin zu einer zukünftig fristgerechten Aufstellung der kommunalen Jahresabschlüsse gelungen. 

 

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde gem. § 95 Abs. 3 S. 1 GO NW am 24.09.2014 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den  Bürgermeister bestätigt.

Gem. § 95 Abs. 3 S. 2 GO NW leitet der Bürgermeister den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.

 

Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungs­ausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 bedient sich der Rechnungsprüfungs­ausschuss gem. § 101 Abs. 8 GO NW der örtlichen Rechnungsprüfung, die aufgrund eines Kooperationsvertrages beim Ennepe-Ruhr-Kreis angesiedelt ist.

 

Nach Durchführung der in § 101 GO NW geregelten Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wird zur Ratssitzung am 25.09.2014 in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.