Betreff
Gebührenbedarfsberechnung und -kalkulation 2015 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm
Vorlage
157/2014
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gesamtkosten der Straßenreinigung belaufen sich auf 670.950,00 €. Im Vergleich zum Vorjahr (616.200,00 €) ist eine Erhöhung um 54.750 € (+ rd. 9 %) zu verzeichnen. Bei gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse (Allgemeininteresseanteil) um insgesamt rd. 12.500,00 € steigt der Gebührensatz der Klasse C in der Gesamtbetrachtung um rd. 7 %.

Die Darstellung der Entwicklung der Gebührensätze ab 2007 beispielhaft für die Klasse C in Form eines gemeinsamen fiktiven Gebührensatzes wurde aktualisiert und ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt.

 

Aufgrund der differenzierten Entwicklung der Gebührensätze werden die Kostenstellen Winterdienst und sonstige Straßenreinigung (Sommerreinigung) nachfolgend separat betrachtet.

 

Winterdienst

 

Im Rahmen der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

Klasse A:         bisher 1,73 €               neu 2,00 €       (+ 0,27 €)

Klasse B:         bisher 1,38 €               neu 1,60 €       (+ 0,22 €)

Klasse C:         bisher 1,09 €               neu 1,25 €       (+ 0,16 €)

 

Die gestiegenen Gebührensätze resultieren aus einer Kostenerhöhung von rd. 38.000,00 € (+ rd. 16 %), die im Wesentlichen durch erhöhten Personal- und Fahrzeugaufwand begründet ist. Um witterungsbedingte Gebührensprünge einzuschränken, wurden zur Ermittlung der voraussichtlichen Einsatzzeiten für Personal und Fahrzeuge Durchschnittswerte der Vorjahresergebnisse berechnet. Bei den Kosten der Streumittelbeschaffung wurde ebenfalls ein Durchschnittsverbrauch zugrundegelegt.

 

In der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen (absolut und prozentual) zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen des Winterdienstes einschließlich Erläuterungen dargestellt.

 

Bei den Bemessungsgrundlagen ist eine Erhöhung zu verzeichnen. Insbesondere die Widmung der Straßen im Baugebiet Brunnen (sh. Vorlage Nr. 188/2013) führt zu Zugängen von insgesamt 1.727 Frontmetern. Positive Auswirkungen auf die Gebührensätze ergeben sich lediglich in der Klasse C mit 0,02 €.

 

Sommerreinigung

 

Es wurden folgende Gebührensätze ermittelt:

 

Klasse A:         bisher 1,27 €               neu 1,31 €       (+ 0,04 €)

Klasse B:         bisher 2,03 €               neu 2,09 €       (+ 0,06 €)

Klasse C:         bisher 2,28 €               neu 2,35 €       (+ 0,07 €)

 

Die Erhöhung der Gebührensätze ist insbesondere auf gestiegene Fahrzeugkosten (+ rd. 14 %) zurückzuführen.

Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Kosten- und Erlöspositionen der Sommerreinigung sowie die Darstellung der Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual) sind der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Die im Bereich des Winterdienstes getroffenen Feststellungen zu den Bemessungsgrundlagen treffen in gleichem Maß für die Sommerreinigung zu. Hier wirkt sich die Erhöhung um insgesamt 1.727 Frontmeter auf die Gebührensätze der Klassen B und C positiv mit 0,01 € bzw. 0,04 € aus.

 

Beispielberechnung Musterhaushalt

 

Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße.

 

Jahres-Gebühren

2014

2015

Veränderung

 

Winterdienst Klasse C

 

21,80 €

 

25,00 €

 

+ 3,20 €

 

Sommerreinigung Klasse C

 

45,60 €

 

47,00 €

 

+ 1,40 €

 

Straßenreinigung gesamt

 

67,40 €

 

72,00 €

 

+ 4,60 €

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2015 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird zugestimmt.