Sachverhalt:
Die Gesamtkosten der
Straßenreinigung belaufen sich auf 670.950,00 €. Im Vergleich zum Vorjahr
(616.200,00 €) ist eine Erhöhung um 54.750 € (+ rd. 9 %) zu verzeichnen. Bei
gleichzeitiger Erhöhung der Erlöse (Allgemeininteresseanteil) um insgesamt rd.
12.500,00 € steigt der Gebührensatz der Klasse C in der Gesamtbetrachtung um
rd. 7 %.
Die Darstellung der Entwicklung
der Gebührensätze ab 2007 beispielhaft für die Klasse C in Form eines
gemeinsamen fiktiven Gebührensatzes wurde aktualisiert und ist dieser Vorlage
als Anlage 5 beigefügt.
Aufgrund der differenzierten
Entwicklung der Gebührensätze werden die Kostenstellen Winterdienst und
sonstige Straßenreinigung (Sommerreinigung) nachfolgend separat betrachtet.
Winterdienst
Im Rahmen der Kalkulation
ergeben sich folgende Gebührensätze:
Klasse A: bisher 1,73 € neu 2,00 € (+
0,27 €)
Klasse B: bisher 1,38 € neu 1,60 € (+
0,22 €)
Klasse C: bisher 1,09 € neu 1,25 € (+
0,16 €)
Die gestiegenen Gebührensätze
resultieren aus einer Kostenerhöhung von rd. 38.000,00 € (+ rd. 16 %), die im
Wesentlichen durch erhöhten Personal- und Fahrzeugaufwand begründet ist. Um
witterungsbedingte Gebührensprünge einzuschränken, wurden zur Ermittlung der
voraussichtlichen Einsatzzeiten für Personal und Fahrzeuge Durchschnittswerte
der Vorjahresergebnisse berechnet. Bei den Kosten der Streumittelbeschaffung
wurde ebenfalls ein Durchschnittsverbrauch zugrundegelegt.
In der als Anlage 3 beigefügten Übersicht sind die Abweichungen (absolut und prozentual) zu den Vorjahresbeträgen der einzelnen Kosten- und Erlöspositionen des Winterdienstes einschließlich Erläuterungen dargestellt.
Bei den Bemessungsgrundlagen
ist eine Erhöhung zu verzeichnen. Insbesondere die Widmung der Straßen im
Baugebiet Brunnen (sh. Vorlage Nr. 188/2013) führt zu Zugängen von insgesamt
1.727 Frontmetern. Positive Auswirkungen auf die Gebührensätze ergeben sich
lediglich in der Klasse C mit 0,02 €.
Sommerreinigung
Es wurden folgende
Gebührensätze ermittelt:
Klasse A: bisher 1,27 € neu 1,31 € (+
0,04 €)
Klasse B: bisher 2,03 € neu 2,09 € (+
0,06 €)
Klasse C: bisher 2,28 € neu 2,35 € (+
0,07 €)
Die Erhöhung der Gebührensätze
ist insbesondere auf gestiegene Fahrzeugkosten (+ rd. 14 %) zurückzuführen.
Detaillierte Erläuterungen zu
den einzelnen Kosten- und Erlöspositionen der Sommerreinigung sowie die Darstellung
der Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual) sind der Anlage 4 zu
entnehmen.
Die im Bereich des
Winterdienstes getroffenen Feststellungen zu den Bemessungsgrundlagen treffen
in gleichem Maß für die Sommerreinigung zu. Hier wirkt sich die Erhöhung um
insgesamt 1.727 Frontmeter auf die Gebührensätze der Klassen B und C positiv
mit 0,01 € bzw. 0,04 € aus.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt bezieht sich auf ein Wohngrundstück mit 20 Metern erschlossener Frontlänge in einer Anliegerstraße.
Jahres-Gebühren |
2014 |
2015 |
Veränderung |
Winterdienst Klasse C |
21,80 € |
25,00 € |
+ 3,20 € |
Sommerreinigung Klasse C |
45,60 € |
47,00 € |
+ 1,40 € |
Straßenreinigung gesamt |
67,40 € |
72,00 € |
+ 4,60 € |
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit
der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2015 für die Straßenreinigung in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.