Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
156/2014
Aktenzeichen
3/IS/La
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2014 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 072/2013 vom 10.05.2013 die Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2012 - Zeitraum 25.07.2012 bis  31.12.2012  und für das Haushaltsjahr 2013 –Zeitraum 01.01.2013 bis zum 30.04.2013 bekannt gegeben.

 

 

Ab dem 01.05.2013 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2013 (bis 31.12.2013) die in der als Anlage 1 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Es wird darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2013 im Zeitraum vom 01.05.2013 bis zum 31.12.2013 im Ergebnisplan in Höhe von

345.635,18 €  und im Finanzplan in Höhe von 134.346,63 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.07.2014 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2014 die in der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Es wird darum gebeten, die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2014 im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.07.2014 im Ergebnisplan in Höhe von 89.042,29 € und im Finanzplan in Höhe von 75.800,75 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Sämtliche Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.