Sachverhalt:
Gebührensätze:
Aus der Kalkulation ergeben
sich für 2015 folgende Gebührensätze:
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Gebührensatz 2014 |
Gebührensatz2015 |
Veränderung |
voraussichtl. Gebühren- Aufkommen |
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€ |
€ |
€ |
% |
€ |
Schmutzwassergebühr |
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Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder
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1,88 |
1,91 |
+ 0,03 |
+ 1,6 |
167.900 |
Übrige Benutzer (Kanalanschluss)
|
3,26 |
3,28 |
+ 0,02 |
+ 0,6 |
4.240.150 |
Benutzer mit abflusslosen Gruben
|
16,39 |
17,84 |
+ 1,45 |
+ 8,9 |
29.800 |
Kleinkläranlagen Grundgebühr
|
3,15 |
3,69 |
+ 0,54 |
+ 17,1 |
1.650 |
Kleinkläranlagen Entsorgungsgebühr
|
23,04 |
22,20 |
- 0,84 |
- 3,6 |
10.300 |
Niederschlagswassergebühr |
|
|
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Wupper- / Ruhrverbandsmitglieder
|
1,07 |
1,09 |
+ 0,02 |
+ 1,8 |
134.200 |
Übrige Benutzer (Kanalanschluss)
|
1,26 |
1,26 |
+ 0,00 |
+ 0,0 |
3.504.400 |
Kosten / Erlöse
Aus der Vergleichsübersicht
(Anlage 3) ist zu entnehmen, dass die Gesamtkosten mit rd.
- 24.000 € (– 0,3 %) geringfügig von den Gesamtkosten des Vorjahres abweichen.
Die Verteilung auf Schmutzwasser- (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW)
hat sich nur unwesentlich zugunsten der Niederschlagswasserbeseitigung
verändert:
SW 2014: 54,6 % 2015:
55,4 % (+ 0,8 Punkte = + 1,5
%)
NW 2014: 45,4 % 2015:
44,6 % ( - 0,8 Punkte = - 1,8 %)
Ermittelte Mehrkosten
insbesondere für Personaleinsatz (+ rd. 57.000 €), Erstellung von Plänen und
Gutachten (+ rd. 35.000 €) sowie Bedarf für unvorhersehbare Kanalsanierungen
(rd. + 50.000 €) werden kompensiert durch den Fortfall eines
Unterdeckungsausgleichs. Dies wirkt sich ausschließlich auf den NW-Gebührensatz
positiv mit 0,06 € aus.
Der kalkulatorische Zinssatz
beträgt gemäß Beschluss des Verwaltungsrates vom 25.03.2014 unverändert 5,25 %.
Auf die Ausführungen in Vorlage Nr. 027/2014 wird verwiesen.
Durch den Ausgleich von
Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren erhöhen sich die Erlöse um insgesamt rd.
83.000 €.
Auswirkungen der Unter- und
Überdeckungsbeträge auf die einzelnen Gebührensätze, sowie Erläuterungen zu den
Kosten- und Erlösposten mit Abweichungen zum Vorjahr (absolut und prozentual)
sind in der Vergleichsübersicht (Anlage 3) dargestellt.
Bemessungsgrundlagen
Zur Ermittlung der Gebührensätze werden die im laufenden Jahr durchschnittlich veranlagten Mengen an Kubikmeter verbrauchten Wassers (SW) bzw. an Quadratmetern versiegelter Fläche (NW) zugrundegelegt.
Bei der
Schmutzwasserbeseitigung ist mit einem Rückgang von rd. 9.000 m³ zu rechnen.
Dies wirkt sich auf den Gebührensatz negativ mit 0,02 € aus.
Die Bemessungsgrundlagen für
die Niederschlagswassergebühr reduzieren sich um rd. 53.000 m². Nach
umfangreicher Prüfung waren zugunsten der Stadt Flächen von rd. 86.000 m²
abzuziehen. Hierbei handelt es sich um Gehwege / Parkspuren an Bundes- und
Landes-straßen, die bei den Gemeindestraßen eingerechnet waren. Demgegenüber
wurden dem Landesbetrieb Straßen NRW nach Abschluss des anhängigen
Gerichtsverfahrens vor dem OVG NRW rd. 37.000 m² für Flächen mit vertraglich
pauschalierter Kostenbeteiligung zugerechnet. Detaillierte Informationen zu
dieser Thematik wurden in der Sitzung des Verwaltungsrates am 24.09.2013 unter
TOP 5.1 mitgeteilt. Die vorstehend aufgeführten Korrekturen konnten nicht mehr
in die Kalkulation 2014 einfließen. Der Gebührensatz 2015 entwickelt sich
hierdurch negativ um 0,02 €.
Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben
Beim Gebührensatz für
geschlossene Gruben ist weiterhin eine negative Tendenz festzustellen. Im
Vorjahr war eine Gebührensatz-Steigerung von rd. 21 % zu verzeichnen. Für 2015
konnte die Steigerung auf rd. 9 % gemildert werden. Die Kosten insbesondere für
Klärschlammabfuhr und –entsorgung wurden
auf Basis der IST-Werte vergangener Jahre um rd. 5.000 € reduziert.
Die Verbrauchsmengen sind weiterhin rückläufig. Ein Rückgang um 459 m³ (rd.
21,6 %) führt im Rahmen des geringen Gebührenvolumens zur ausgewiesenen
Gebührensatzerhöhung.
Im Bereich der
Kleinkläranlagen erhöht sich der Gebührensatz der Grundgebühr um 0,54 € (17,4
%). Die Fixkosten (Personal- / Verwaltungskosten und Verbandslasten) wurden mir
rd. 5.400 € (Vorjahr rd. 4.900 €) ermittelt. Die Erhöhung ist auf Mindererlöse
durch Fortfall des Überdeckungsausgleichs in Höhe von rd. 500 € zurückzuführen.
Nach aktueller Rechtsprechung sollten nicht mehr als 30 % von 100 % der
ermittelten Fixkosten in die Grundgebühr eingerechnet werden. Demnach wird der
Fixkostenanteil auf rd. 1.600 € reduziert.
Die Bemessungsgrundlagen haben sich mit 443 Einwohnern (Vorjahr 460 Ew.)
reduziert.
Bei der Entsorgungsgebühr ist
eine Senkung des Gebührensatzes um 0,84 € (3,64 %) zu verzeichnen. Die Kosten
für die Abfuhr und Entsorgung des Klärschlamms konnten auf Basis der Ist-Werte
vergangener Jahre und bedarfsgerechter Anpassung der Abfuhrintervalle reduziert
werden. Weitere Kosteneinsparungen werden durch Einrechnung eines
Über-deckungsausgleichs erreicht.
Die Abfuhrmengen basieren auf den 2013 tatsächlich abgefahrenen Mengen und sind
mit 465 m³ (Vorjahr 536 m³) rückläufig.
Beispielberechnung Musterhaushalt
Der Musterhaushalt besteht
aus 4 Personen mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 200 m³. Die versiegelte
Fläche beträgt 130 m².
Gebühren |
2014 |
2015 |
Veränderung |
Schmutzwasser |
652,00 € |
656,00 € |
+ 4,00 € |
Niederschlagswasser |
163,80 € |
163,80 € |
+ 0,00 € |
Entwässerung gesamt |
815,80 € |
819,80 € |
+ 4,00 € |
Die Gebührenbedarfsberechnung
(Anlage 1) und die Gebührenkalkulation (Anlage 2) wird dem Verwaltungsrat mit
der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenbedarfsberechnung
und –kalkulation 2015 für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schwelm wird
zugestimmt.