Betreff
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln, Ausbau der Kantstraße (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
128/2014
Aktenzeichen
5.3 / GII Si
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bezug nehmend auf die Beschlussvorlagen der Verwaltung Nr. 041/2014 und 101/2014 ist es gem. § 60 Abs. 2 GO NRW zwingend unabweisbar notwendig, die Entscheidung über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Maßnahme Ausbau Kantstraße im Produkt 12.01.01 im Wege dieser Rechtsnorm zu treffen.

 

Die zeitliche Notwendigkeit ergibt sich u.a. aus der Tatsache, dass es auf Seiten der AVU aus technischen Gründen dringend geboten ist mit dem Bau zu beginnen, um das Risiko von Schäden zu minimieren.

Ein alleiniger Beginn der AVU-Maßnahmen ist vom Bauablauf nicht möglich.

 

Die Notwendigkeit der Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln ergibt sich aus den Erkenntnissen und Wünschen im Rahmen der „Bürgerbeteiligung“ am 08.05.2014.

Konkret geht es hierbei um die Anlage beidseitiger Gehwege.

 

Im Haushalt der Stadt Schwelm sind für Maßnahmen an Gehwegen 50.000,00 € eingestellt. Diese Mittel werden in Abstimmung mit den Technischen Betrieben Schwelm für die Kantstraße eingesetzt.

Des weiteren ist es im Rahmen dreier kleinerer Investitionsmaßnahmen zu Minderauszahlungen in Höhe von 8.000,00 € gekommen.

 

Schlussendlich können die nicht geplanten Erlöse (Einzahlungen) aus Verkauf von Straßenland mit 20.000,00 € eingesetzt werden.

 

Somit ist sichergestellt, dass die gesamte Maßnahme im Wert von 328.000,00€ aus den Mitteln des Produktes 12.01.01 bestritten werden.

 

Im Übrigen gelten die Aussagen der o.g. Vorlagen –insbesondere im Hinblick auf die Beitragsfähigkeit- fort.


Beschlussvorschlag  für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied

 

Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der Submissionsergebnisse vom 29.07.2014 den Ausbau der Kantstraße durchzuführen. Die überplanmäßigen Haushaltsmittel im Produkt 12.01.01 werden bereitgestellt.

Wegen der zeitlichen Rahmenbedingung findet § 60 Abs. 2 GO Anwendung.

 

Schwelm, 11.08.2014

 

 

 

 

 

                    gez.                                                                                   gez.

          Jochen Stobbe                                                            Brigitta Gießwein

           Bürgermeister                                                                Ratsmitglied

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat

 

Der Rat der Stadt Schwelm genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 11.08.2014 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW zum Ausbau Kantstraße.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

12.01.01

Bezeichnung

Gemeindestraßen, -wege, -plätze

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

78.000

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderauszahlungen bei 12.01.01/0196.785210 i. H. v. 50.000,00€

Minderauszahlungen im Produkt 12.01.01 *)   i. H. v.       8.000,00€

Mehreinzahlungen bei 12.01.01/0169.682100 i. H. v.     20.000,00€

*) Max-Klein-Straße, Göckinghofstraße, Wiedenhaufe